Presseberrichte über systematischen Rechtbruch durch die Lufthansa.

Anfrage an: Luftfahrt-Bundesamt

aktuellen Presseberrichten zufolge kommt es anscheinend zu einem systematischen Rechtbruch durch die Lufthansa bzgl. der EU-Flugastrechte (Erstattung von Flügen). Ihrer Behörde obliegt die Aufsicht darüber, dass Die EU-Richtlinien eingehalten werden.

1. Ist das Luftfahrtbundesamt darüber informiert, dass die Lufthansa derzeit systematisch keine Erstattungen von annullierten Flügen vornimmt, obwohl dies die Richtlinien vorsehen?

2. Ist das Luftfahrtbundesamt darüber informiert, dass die Lufthansa bei gerichtlichen Mahnverfahren dem Anspruch auf Erstattung wiederspricht?

3. Was Unternimmt das Luftfahrtbundesamt derzeit wegen dieser Missstände?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Juni 2020
  • Frist
    10. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: aktuellen Presseber…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
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Betreff
Presseberrichte über systematischen Rechtbruch durch die Lufthansa. [#188423]
Datum
8. Juni 2020 11:12
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aktuellen Presseberrichten zufolge kommt es anscheinend zu einem systematischen Rechtbruch durch die Lufthansa bzgl. der EU-Flugastrechte (Erstattung von Flügen). Ihrer Behörde obliegt die Aufsicht darüber, dass Die EU-Richtlinien eingehalten werden. 1. Ist das Luftfahrtbundesamt darüber informiert, dass die Lufthansa derzeit systematisch keine Erstattungen von annullierten Flügen vornimmt, obwohl dies die Richtlinien vorsehen? 2. Ist das Luftfahrtbundesamt darüber informiert, dass die Lufthansa bei gerichtlichen Mahnverfahren dem Anspruch auf Erstattung wiederspricht? 3. Was Unternimmt das Luftfahrtbundesamt derzeit wegen dieser Missstände?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188423 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188423 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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