Presseerklärung Olaf Scholz 19.4.22

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Sämtliche Dokumente (interne und. externe Korrespondenz, Sprechzettel, Entwürfe) im inhaltlichen und organisatorischen Zusammenhang mit der Presseerklärung von Bundeskanzler Olaf Scholz am 19.4.2022.

Personenbezogene Daten können geschwärzt werden, soweit dies erforderlich ist.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. April 2022
  • Frist
    24. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Dokumen…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
Presseerklärung Olaf Scholz 19.4.22 [#246679]
Datum
20. April 2022 08:55
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Dokumente (interne und. externe Korrespondenz, Sprechzettel, Entwürfe) im inhaltlichen und organisatorischen Zusammenhang mit der Presseerklärung von Bundeskanzler Olaf Scholz am 19.4.2022. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden, soweit dies erforderlich ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 246679 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246679/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen (FragDenStaat)
Bundeskanzleramt
Antwortbescheid Sehr geehrter Herr Kempen, ich habe Ihre E-Mail vom 20. April 2022 erhalten. Sie beantragen darin…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
25. April 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempen, ich habe Ihre E-Mail vom 20. April 2022 erhalten. Sie beantragen darin u.a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) folgende Informationen: „Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Dokumente (interne und. externe Korrespondenz, Sprechzettel, Entwürfe) im inhaltlichen und organisatorischen Zusammenhang mit der Presseerklärung von Bundeskanzler Olaf Scholz am 19.4.2022.“ Mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten erklären Sie sich einverstanden. Zunächst bitte ich um Klarstellung, wer genau Antragsteller sein soll, Sie selbst und/oder << Adresse entfernt >> Falls Sie den Antrag nicht oder nicht ausschließlich in Ihrem eigenen Namen stellen, bitte ich zudem um Übersendung einer Vollmacht. Des Weiteren möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass je nach Arbeitsaufwand für die Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage Kosten entstehen können. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehen können und nach der die Übersendung von Dokumenten keine gebührenfreie einfache Auskunft darstellt. Mit freundlichen Grüßen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
AW: Antwortbescheid [#246679] Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe den besagten IFG-Antrag als natürliche Pers…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Antwortbescheid [#246679]
Datum
11. Mai 2022 17:23
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe den besagten IFG-Antrag als natürliche Person unter Angabe meiner ladungsfähigen Anschrift gestellt. Im Übrigen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es keineswegs pauschal zutrifft, dass die Übersendung von Dokumenten pauschal "keine gebührenfreie einfache Auskunft darstellt". Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 246679 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246679/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
AW: Antwortbescheid [#246679] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Presseerklärung …
An Bundeskanzleramt Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Antwortbescheid [#246679]
Datum
7. Juni 2022 09:32
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Presseerklärung Olaf Scholz 19.4.22“ vom 20.04.2022 (#246679) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>

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Bundeskanzleramt
Antwortbescheid Sehr geehrter Herr Kempen, mit E-Mail vom 20. April 2022 beantragten Sie u. a. auf der Grundlage …
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
7. Juli 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempen, mit E-Mail vom 20. April 2022 beantragten Sie u. a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Zusendung sämtlicher Dokumente (interne und. externe Korrespondenz, Sprechzettel, Entwürfe) im inhaltlichen und organisatorischen Zusammenhang mit der Pressekonferenz von Bundeskanzler Olaf Scholz am 19.4.2022. Auf Ihren Antrag ergehen folgende Entscheidungen: 1. Ihr Antrag wird abgelehnt. 2. Der Bescheid ergeht kostenfrei. Gründe: Der Anspruch auf Informationszugang gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG besteht nur, soweit die verlangten amtlichen Informationen bei der in Anspruch genommenen Bundesbehörde vorliegen. Im Aktenbestand des Bundeskanzleramtes liegen keine Informationen im Sinne Ihrer Anfrage vor. Ihr Antrag ist daher abzulehnen. I. Gemäß § 10 Abs. 1 und 3 IFG in Verbindung mit der Informationsgebührenverordnung fallen keine Kosten an. Mit freundlichen Grüßen