Presseerklärungen des Amtsgerichts Zossen vom 27. November 2014

Anfrage an: Amtsgericht Zossen

- sämtliche Presseerklärungen des Amtsgerichts Zossen aus November 2014, insbesondere jene, die sich auf die Hauptverhandlungstermine vom 27. November 2014 beziehen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Dezember 2014
  • Frist
    23. Januar 2015
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Amtsgericht Zossen Details
Von
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Betreff
Presseerklärungen des Amtsgerichts Zossen vom 27. November 2014 [#8197]
Datum
22. Dezember 2014 19:11
An
Amtsgericht Zossen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Presseerklärungen des Amtsgerichts Zossen aus November 2014, insbesondere jene, die sich auf die Hauptverhandlungstermine vom 27. November 2014 beziehen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Presseerklärungen des Amtsgerichts Zossen…
An Amtsgericht Zossen Details
Von
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Betreff
AW: Presseerklärungen des Amtsgerichts Zossen vom 27. November 2014 [#8197]
Datum
23. Januar 2015 01:05
An
Amtsgericht Zossen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Presseerklärungen des Amtsgerichts Zossen vom 27. November 2014" vom 22.12.2014 (#8197) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem AIG, UIG, VIG Brandenburg. Die…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Presseerklärungen des Amtsgerichts Zossen vom 27. November 2014" [#8197]
Datum
23. Januar 2015 13:38
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem AIG, UIG, VIG Brandenburg. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/8197 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Das Amtsgericht Zossen (Direktorin Fladée) verweigert sich, die o.g. Anfrage auf diesem Portal zu beantworten. So behauptet es neben weiteren Unerträglichkeiten aktuell, eine "Antragstellung per E-Mail" auf dem Portal "fragdenstaat.de" gelte nicht als Antrag, so dass es bereits an einem formgerecht gestellten Antrag fehle. Damit zieht das Amtsgericht Zossen in unerträglicher Weise auch die Funktion dieses Portals in der von ihm bekannten Art und Weise in den Dreck. Die oben erwähnte rechtsverweigernde Ausrede ist dem Amtsgericht Zossen freilich erst nach über einem Monat und nach mehreren Anmahnungen einer Antwort eingefallen. Bei auf dem Postweg gestellten Anträgen antwortet das Amtsgericht Zossen im Übrigen gar nicht. Ich bitte Sie, dem rechtsverweigernden Treiben dem Amtsgerichts Zossen Einhalt zu gebieten und der Situation der Verschleppung der Informationspflicht abzuhelfen. Möglicherweise ist im Amtsgericht Zossen noch nicht angekommen, dass die "DDR" als totalitärer Staat untergegangen ist. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie vielen Dank für die Übermittlung der beanfragten Information. Mit freun…
An Amtsgericht Zossen Details
Von
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Presseerklärungen des Amtsgerichts Zossen vom 27. November 2014" [#8197]
Datum
17. Februar 2015 17:38
An
Amtsgericht Zossen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie vielen Dank für die Übermittlung der beanfragten Information. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich warte immer noch auf die Übersendung der angefragten Presseerklärungen des Amt…
An Amtsgericht Zossen Details
Von
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Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Presseerklärungen des Amtsgerichts Zossen vom 27. November 2014" [#8197]
Datum
2. September 2015 12:16
An
Amtsgericht Zossen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich warte immer noch auf die Übersendung der angefragten Presseerklärungen des Amtsgerichts Zossen vom 27. November 2014. In dieser Presseerklärung wurde ich in meiner beruflichen Position als Journalist und in meiner verfassungsrechtlich geschützten Funktion als Vertreter der Presse beleidigt. Der damals zuständige Pressesprecher hatte inzwischen offenbar nichts anderes zu tun, als sich auszudenken, dass ER während einer telefonischen Nachfrage als "Faschist" beleidigt worden wäre. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>