Pressemeldung: Inge Hannemann gefährdet tausende Mitarbeiter der Jobcenter
In Ihrer Pressemitteilung vom 14.06.2013 „Presse Info 035“ erheben Sie schwere Vorwürfe gegen die inzwischen freigestellte Mitarbeiterin des Hamburger Jobcenters Inge Hannemann. Bedauerlicherweise habe Sie bisher versäumt die Anschuldigungen glaubhaft zu belegen.
Dies teilweise nachzuholen ist Zweck meiner Anfrage. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass meine Anfrage sich auf jene allgemeine Informationen beschränkt, auf die Sie Ihre Vorwürfe stützen.
1. Zunächst tragen Sie vor, dass durch die Äußerungen von Frau Hannemann Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beleidigt, herabgewürdigt und in Gefahr gebracht worden seien. Wie viele Beschwerden von Jobcentermitarbeitern liegen der BA zur Begründung dieser Aussage tatsächlich vor? Wie viele Sympathiebekundungen für Frau Hannemann sind im gleichen Zeitraum eingegangen?
2. Zum Vorwurf der Irreführung der Öffentlichkeit durch Frau Hannemann tragen Sie vor, dass die Grundsicherung („Hartz IV“) dem Grundgesetz nicht widerspräche. Vor dem Hintergrund der Entscheidungen 2 BvR 2433/04 1) und 1 BvL 1/09 2) des Bundesverfassungsgerichts erscheint dies nicht haltbar zu sein. Worin besteht nach Ihrem Verständnis die vorgeworfene Irreführung der Öffentlichkeit?
3. Ein weiterer Vorwurf thematisiert interne Sanktionsquoten zur Mittelersparnis. Die Existenz solcher Vorgaben werden von der BA offiziell geleugnet. Einige Dokumente und Zeugenaussagen geben Frau Hannemann jedoch zweifelsfrei Recht. 3) 4) 5) Hatte die Bundesagentur Kenntnis von diesen Sanktionsquoten erhalten? Ja oder nein? Sofern, die BA Kenntnis weiterer ähnlicher Vorgänge hat, wird die Kenntnisgabe und/oder Übersendung der Unterlagen beantragt.
4. Während Frau Hannemann sehr allgemein zugesteht Kenntnis über „die vielen Suizide durch Hartz IV“ zu haben, heißt es in Ihrer Pressemitteilung: „noch gibt es „tausende von Selbstmorden“ unter Kunden der Grundsicherung.“ Ihre Formulierung lässt vermuten, dass bei der Bundesagentur für Arbeit Zahlenmaterial darüber vorliegt, wie viele Suizide im Zusammenhang mit Hartz IV gemeldet wurden. Es wird der Antrag gestellt das Zahlenmaterial in Kopie herauszugeben.
Eine Schlussaussage sei mir noch eingeräumt.
Wenn die Pressestelle der BA in Nürnberg einer Kollegin nach acht Jahren Jobcentermitarbeit, bescheinigt: „Frau Hannemann hat sich den falschen Beruf ausgesucht.“ – Was sagt das über die Vermittlungskompetenz Ihrer Behörde aus?
1) Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 20.12.2007, Az.: 2 BvR 2433/04, die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) für verfassungswidrig erklärt. http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20071220_2bvr243304.html
2) Am 09.02.2010 stellte der erste Senat des BverfG fest (Az. 1 BvL 1/09), dass auch die Regelsätze nach § 20 SGB II und das Sozialgeld für Kinder gem. § 28 SGB II grundgesetzwidrig sei.
http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
5) http://www.youtube.com/watch?v=9rB5gjoj_Ow
Ergebnis der Anfrage
Die Bundesagentur für Arbeit rückt nicht von der Position ab. Die ohne Anscheinsbeweis erhobenen Vorwürfe gegen die unbescholtene Frau Inge Hannemann sind nach wie vor als Pressemeldung zu lesen, wenn auch unter einer anderen URL:
https://www.arbeitsagentur.de/web/conte…
Inzwischen sind mehrere Strafanzeigen gestellt worden. - Eine Anfrage an den Rechtsstaat.
Anfrage abgelehnt
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Datum15. Juni 2013
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17. Juli 2013
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- 15. Juni 2013 23:29
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- 17. Juli 2013 08:31
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- 28. Juli 2013 23:28
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- 31. Juli 2013 09:14
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- 24. August 2013 08:41
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- 27. September 2013 12:23
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- 18. Oktober 2013 14:54
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- 21. Oktober 2013 09:25
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- Datum
- 23. Oktober 2013 20:35
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- 27. November 2013 22:27
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- 28. November 2013 11:14
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- Datum
- 28. November 2013 19:39
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- Datum
- 21. Dezember 2013 22:28
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- Betreff
- Strafanzeige gegen die Bundesagentur für Arbeit in Sachen Inge Hannemann
- Datum
- 22. Februar 2014
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- Betreff
- Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Hagen
- Datum
- 23. März 2014
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- Betreff
- Strafanzeige gegen die Bundesagentur für Arbeit in Sachen Inge Hannemann [#4487]
- Datum
- 30. März 2014 18:07
- An
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