Pressemeldung: Inge Hannemann gefährdet tausende Mitarbeiter der Jobcenter

In Ihrer Pressemitteilung vom 14.06.2013 „Presse Info 035“ erheben Sie schwere Vorwürfe gegen die inzwischen freigestellte Mitarbeiterin des Hamburger Jobcenters Inge Hannemann. Bedauerlicherweise habe Sie bisher versäumt die Anschuldigungen glaubhaft zu belegen.

Dies teilweise nachzuholen ist Zweck meiner Anfrage. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass meine Anfrage sich auf jene allgemeine Informationen beschränkt, auf die Sie Ihre Vorwürfe stützen.

1. Zunächst tragen Sie vor, dass durch die Äußerungen von Frau Hannemann Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beleidigt, herabgewürdigt und in Gefahr gebracht worden seien. Wie viele Beschwerden von Jobcentermitarbeitern liegen der BA zur Begründung dieser Aussage tatsächlich vor? Wie viele Sympathiebekundungen für Frau Hannemann sind im gleichen Zeitraum eingegangen?
2. Zum Vorwurf der Irreführung der Öffentlichkeit durch Frau Hannemann tragen Sie vor, dass die Grundsicherung („Hartz IV“) dem Grundgesetz nicht widerspräche. Vor dem Hintergrund der Entscheidungen 2 BvR 2433/04 1) und 1 BvL 1/09 2) des Bundesverfassungsgerichts erscheint dies nicht haltbar zu sein. Worin besteht nach Ihrem Verständnis die vorgeworfene Irreführung der Öffentlichkeit?
3. Ein weiterer Vorwurf thematisiert interne Sanktionsquoten zur Mittelersparnis. Die Existenz solcher Vorgaben werden von der BA offiziell geleugnet. Einige Dokumente und Zeugenaussagen geben Frau Hannemann jedoch zweifelsfrei Recht. 3) 4) 5) Hatte die Bundesagentur Kenntnis von diesen Sanktionsquoten erhalten? Ja oder nein? Sofern, die BA Kenntnis weiterer ähnlicher Vorgänge hat, wird die Kenntnisgabe und/oder Übersendung der Unterlagen beantragt.
4. Während Frau Hannemann sehr allgemein zugesteht Kenntnis über „die vielen Suizide durch Hartz IV“ zu haben, heißt es in Ihrer Pressemitteilung: „noch gibt es „tausende von Selbstmorden“ unter Kunden der Grundsicherung.“ Ihre Formulierung lässt vermuten, dass bei der Bundesagentur für Arbeit Zahlenmaterial darüber vorliegt, wie viele Suizide im Zusammenhang mit Hartz IV gemeldet wurden. Es wird der Antrag gestellt das Zahlenmaterial in Kopie herauszugeben.

Eine Schlussaussage sei mir noch eingeräumt.
Wenn die Pressestelle der BA in Nürnberg einer Kollegin nach acht Jahren Jobcentermitarbeit, bescheinigt: „Frau Hannemann hat sich den falschen Beruf ausgesucht.“ – Was sagt das über die Vermittlungskompetenz Ihrer Behörde aus?

1) Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 20.12.2007, Az.: 2 BvR 2433/04, die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) für verfassungswidrig erklärt. http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20071220_2bvr243304.html

2) Am 09.02.2010 stellte der erste Senat des BverfG fest (Az. 1 BvL 1/09), dass auch die Regelsätze nach § 20 SGB II und das Sozialgeld für Kinder gem. § 28 SGB II grundgesetzwidrig sei.
http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html

3) http://www.bundeskongress-sgb2.de/foren-doku-content/forum_d4/downloads/D4_3_Fricke%20(Praesentation).pdf

4) http://www.bundeskongress-sgb2.de/foren-doku-content/forum_d4/downloads/D4_4_Hempfling%20(Praesentation).pdf

5) http://www.youtube.com/watch?v=9rB5gjoj_Ow

Ergebnis der Anfrage

Die Bundesagentur für Arbeit rückt nicht von der Position ab. Die ohne Anscheinsbeweis erhobenen Vorwürfe gegen die unbescholtene Frau Inge Hannemann sind nach wie vor als Pressemeldung zu lesen, wenn auch unter einer anderen URL:
https://www.arbeitsagentur.de/web/conte…

Inzwischen sind mehrere Strafanzeigen gestellt worden. - Eine Anfrage an den Rechtsstaat.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Juni 2013
  • Frist
    17. Juli 2013
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Ihrer Pressem…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pressemeldung: Inge Hannemann gefährdet tausende Mitarbeiter der Jobcenter
Datum
15. Juni 2013 23:29
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Ihrer Pressemitteilung vom 14.06.2013 „Presse Info 035“ erheben Sie schwere Vorwürfe gegen die inzwischen freigestellte Mitarbeiterin des Hamburger Jobcenters Inge Hannemann. Bedauerlicherweise habe Sie bisher versäumt die Anschuldigungen glaubhaft zu belegen. Dies teilweise nachzuholen ist Zweck meiner Anfrage. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass meine Anfrage sich auf jene allgemeine Informationen beschränkt, auf die Sie Ihre Vorwürfe stützen. 1. Zunächst tragen Sie vor, dass durch die Äußerungen von Frau Hannemann Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beleidigt, herabgewürdigt und in Gefahr gebracht worden seien. Wie viele Beschwerden von Jobcentermitarbeitern liegen der BA zur Begründung dieser Aussage tatsächlich vor? Wie viele Sympathiebekundungen für Frau Hannemann sind im gleichen Zeitraum eingegangen? 2. Zum Vorwurf der Irreführung der Öffentlichkeit durch Frau Hannemann tragen Sie vor, dass die Grundsicherung („Hartz IV“) dem Grundgesetz nicht widerspräche. Vor dem Hintergrund der Entscheidungen 2 BvR 2433/04 1) und 1 BvL 1/09 2) des Bundesverfassungsgerichts erscheint dies nicht haltbar zu sein. Worin besteht nach Ihrem Verständnis die vorgeworfene Irreführung der Öffentlichkeit? 3. Ein weiterer Vorwurf thematisiert interne Sanktionsquoten zur Mittelersparnis. Die Existenz solcher Vorgaben werden von der BA offiziell geleugnet. Einige Dokumente und Zeugenaussagen geben Frau Hannemann jedoch zweifelsfrei Recht. 3) 4) 5) Hatte die Bundesagentur Kenntnis von diesen Sanktionsquoten erhalten? Ja oder nein? Sofern, die BA Kenntnis weiterer ähnlicher Vorgänge hat, wird die Kenntnisgabe und/oder Übersendung der Unterlagen beantragt. 4. Während Frau Hannemann sehr allgemein zugesteht Kenntnis über „die vielen Suizide durch Hartz IV“ zu haben, heißt es in Ihrer Pressemitteilung: „noch gibt es „tausende von Selbstmorden“ unter Kunden der Grundsicherung.“ Ihre Formulierung lässt vermuten, dass bei der Bundesagentur für Arbeit Zahlenmaterial darüber vorliegt, wie viele Suizide im Zusammenhang mit Hartz IV gemeldet wurden. Es wird der Antrag gestellt das Zahlenmaterial in Kopie herauszugeben. Eine Schlussaussage sei mir noch eingeräumt. Wenn die Pressestelle der BA in Nürnberg einer Kollegin nach acht Jahren Jobcentermitarbeit, bescheinigt: „Frau Hannemann hat sich den falschen Beruf ausgesucht.“ – Was sagt das über die Vermittlungskompetenz Ihrer Behörde aus? 1) Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 20.12.2007, Az.: 2 BvR 2433/04, die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) für verfassungswidrig erklärt. http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20071220_2bvr243304.html 2) Am 09.02.2010 stellte der erste Senat des BverfG fest (Az. 1 BvL 1/09), dass auch die Regelsätze nach § 20 SGB II und das Sozialgeld für Kinder gem. § 28 SGB II grundgesetzwidrig sei. http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html 3) http://www.bundeskongress-sgb2.de/foren-doku-content/forum_d4/downloads/D4_3_Fricke%20(Praesentation).pdf 4) http://www.bundeskongress-sgb2.de/foren-doku-content/forum_d4/downloads/D4_4_Hempfling%20(Praesentation).pdf 5) http://www.youtube.com/watch?v=9rB5gjoj_Ow
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesagentur für Arbeit
Pressemeldung: Inge Hannemann gefährdet tausende Mitarbeiter der Jobcenter Sehr geehrter Herr , der Ein…
Von
Bundesagentur für Arbeit
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Briefpost
Betreff
Pressemeldung: Inge Hannemann gefährdet tausende Mitarbeiter der Jobcenter
Datum
17. Juli 2013
Status
Warte auf Antwort
Pressemeldung: Inge Hannemann gefährdet tausende Mitarbeiter der Jobcenter Sehr geehrter Herr , der Eingang eines Antrags nach dem IFG mit Datum vom 15.06.2013 zu o.g. Thema ist leider nicht zu verzeichnen. Falls Ihre Anfrage noch aktuell ist, bitte ich diese gegebenenfalls zu wiederholen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Pressemeldung: Inge Hannemann gefährdet t…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
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AW: Pressemeldung: Inge Hannemann gefährdet tausende Mitarbeiter der Jobcenter
Datum
17. Juli 2013 08:31
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Bundesagentur für Arbeit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Pressemeldung: Inge Hannemann gefährdet tausende Mitarbeiter der Jobcenter" vom 15.06.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Stunden, 24 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Frau Ries, gern übersende ich Ihnen hiermit Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herr…
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Pressemeldung: Inge Hannemann gefährdet tausende Mitarbeiter der Jobcenter
Datum
28. Juli 2013 23:28
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Bundesagentur für Arbeit
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Sehr geehrte Frau Ries, gern übersende ich Ihnen hiermit Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Ihrer Pressemitteilung vom 14.06.2013 „Presse Info 035“ erheben Sie schwere Vorwürfe gegen die inzwischen freigestellte Mitarbeiterin des Hamburger Jobcenters Inge Hannemann. Bedauerlicherweise habe Sie bisher versäumt die Anschuldigungen glaubhaft zu belegen. Dies teilweise nachzuholen ist Zweck meiner Anfrage. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass meine Anfrage sich auf jene allgemeine Informationen beschränkt, auf die Sie Ihre Vorwürfe stützen. 1. Zunächst tragen Sie vor, dass durch die Äußerungen von Frau Hannemann Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beleidigt, herabgewürdigt und in Gefahr gebracht worden seien. Wie viele Beschwerden von Jobcentermitarbeitern liegen der BA zur Begründung dieser Aussage tatsächlich vor? Wie viele Sympathiebekundungen für Frau Hannemann sind im gleichen Zeitraum eingegangen? 2. Zum Vorwurf der Irreführung der Öffentlichkeit durch Frau Hannemann tragen Sie vor, dass die Grundsicherung („Hartz IV“) dem Grundgesetz nicht widerspräche. Vor dem Hintergrund der Entscheidungen 2 BvR 2433/04 1) und 1 BvL 1/09 2) des Bundesverfassungsgerichts erscheint dies nicht haltbar zu sein. Worin besteht nach Ihrem Verständnis die vorgeworfene Irreführung der Öffentlichkeit? 3. Ein weiterer Vorwurf thematisiert interne Sanktionsquoten zur Mittelersparnis. Die Existenz solcher Vorgaben werden von der BA offiziell geleugnet. Einige Dokumente und Zeugenaussagen geben Frau Hannemann jedoch zweifelsfrei Recht. 3) 4) 5) Hatte die Bundesagentur Kenntnis von diesen Sanktionsquoten erhalten? Ja oder nein? Sofern, die BA Kenntnis weiterer ähnlicher Vorgänge hat, wird die Kenntnisgabe und/oder Übersendung der Unterlagen beantragt. 4. Während Frau Hannemann sehr allgemein zugesteht Kenntnis über „die vielen Suizide durch Hartz IV“ zu haben, heißt es in Ihrer Pressemitteilung: „noch gibt es „tausende von Selbstmorden“ unter Kunden der Grundsicherung.“ Ihre Formulierung lässt vermuten, dass bei der Bundesagentur für Arbeit Zahlenmaterial darüber vorliegt, wie viele Suizide im Zusammenhang mit Hartz IV gemeldet wurden. Es wird der Antrag gestellt das Zahlenmaterial in Kopie herauszugeben. Eine Schlussaussage sei mir noch eingeräumt. Wenn die Pressestelle der BA in Nürnberg einer Kollegin nach acht Jahren Jobcentermitarbeit, bescheinigt: „Frau Hannemann hat sich den falschen Beruf ausgesucht.“ – Was sagt das über die Vermittlungskompetenz Ihrer Behörde aus? 1) Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 20.12.2007, Az.: 2 BvR 2433/04, die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) für verfassungswidrig erklärt. http://www.bverfg.de/entscheidungen/r... 2) Am 09.02.2010 stellte der erste Senat des BverfG fest (Az. 1 BvL 1/09), dass auch die Regelsätze nach § 20 SGB II und das Sozialgeld für Kinder gem. § 28 SGB II grundgesetzwidrig sei. http://www.bverfg.de/entscheidungen/l... 3) http://www.bundeskongress-sgb2.de/for... 4) http://www.bundeskongress-sgb2.de/for... 5) http://www.youtube.com/watch?v=9rB5gj... noch einmal meine Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesagentur für Arbeit
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben uns inhaltlich mit den öffentlichen Vorwürfen von Frau Hannemann…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
WG: AW: Pressemeldung: Inge Hannemann gefährdet tausende Mitarbeiter der Jobcenter
Datum
31. Juli 2013 09:14
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Sehr << Antragsteller:in >> wir haben uns inhaltlich mit den öffentlichen Vorwürfen von Frau Hannemann auseinandergesetzt. Gerne übersende ich Ihnen das Ergebnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Frau Huth, in Ihrer Antwort, für die ich mich zunächst bedanken möchte, teilen Sie mir mit "wir…
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AW: WG: AW: Pressemeldung: Inge Hannemann gefährdet tausende Mitarbeiter der Jobcenter
Datum
24. August 2013 08:41
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Bundesagentur für Arbeit
Status
Sehr geehrte Frau Huth, in Ihrer Antwort, für die ich mich zunächst bedanken möchte, teilen Sie mir mit "wir haben uns inhaltlich mit den öffentlichen Vorwürfen von Frau Hannemann auseinandergesetzt. Gerne übersende ich Ihnen das Ergebnis." Diese allgemein formulierten Informationen beantworten aber weder meine konkret gefassten Fragen, noch sind sie inhaltlich und überprüfbar abgesichert. Bereits beim ersten Lesen, bin ich in der Lage Ihnen in etlichen Punkten mit nachprüfbaren Beweisen Unrichtigkeiten aufzuzeigen. An dieser Stelle will ich darauf verzichten und bitte Sie noch einmal darum meine persönlich formulierte IFG-Anfrage zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Frau Huth, in Ihrer Antwort, für die ich mich zunächst bedanken möchte, teilen Sie mir mit "wir…
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Von
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Betreff
AW: AW: WG: AW: Pressemeldung: Inge Hannemann gefährdet tausende Mitarbeiter der Jobcenter
Datum
27. September 2013 12:23
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Sehr geehrte Frau Huth, in Ihrer Antwort, für die ich mich zunächst bedanken möchte, teilen Sie mir mit "wir haben uns inhaltlich mit den öffentlichen Vorwürfen von Frau Hannemann auseinandergesetzt. Gerne übersende ich Ihnen das Ergebnis." Diese allgemein formulierten Informationen beantworten aber weder meine konkret gefassten Fragen, noch sind sie inhaltlich und überprüfbar abgesichert. Bereits beim ersten Lesen, bin ich in der Lage Ihnen in etlichen Punkten mit nachprüfbaren Beweisen Unrichtigkeiten aufzuzeigen. An dieser Stelle will ich darauf verzichten und bitte Sie noch einmal darum meine persönlich formulierte IFG-Anfrage zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Frau Huth, noch immer schulden Sie mir die sachliche Auskunft auf meine konkrete Anfrage. Ohne konkr…
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Von
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AW: AW: AW: WG: AW: Pressemeldung: Inge Hannemann gefährdet tausende Mitarbeiter der Jobcenter
Datum
18. Oktober 2013 14:54
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Sehr geehrte Frau Huth, noch immer schulden Sie mir die sachliche Auskunft auf meine konkrete Anfrage. Ohne konkrete Beweise sind möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen gegen die Verfasser in Betracht zu ziehen. Im deutschen Recht ist Verleumdung im § 187 des StGB folgendermaßen definiert: "Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Diesen Tatbestand sehe ich als erfüllt an, solange Sie nicht konkrete Informationen anführen können. Vielleicht benennen Sie mir auch die Verfasser/Verantwortlichen des Presseberichts. Meiner Kenntnis nach sind Sie von Rechtswegen zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung verpflicht. Wurden Sie hierzu möglicherweise bereits aufgefordert? Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
Bundesagentur für Arbeit
Sehr << Antragsteller:in >> könnten Sie mir bitte Ihren Fragenkatalog nochmals zusenden...? Mit freun…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: AW: AW: WG: AW: Pressemeldung: Inge Hannemann gefährdet tausende Mitarbeiter der Jobcenter
Datum
21. Oktober 2013 09:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> könnten Sie mir bitte Ihren Fragenkatalog nochmals zusenden...? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Ihrer Pressemitteilun…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: AW: WG: AW: Pressemeldung: Inge Hannemann gefährdet tausende Mitarbeiter der Jobcenter
Datum
23. Oktober 2013 20:35
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Ihrer Pressemitteilung vom 14.06.2013 „Presse Info 035“ erheben Sie schwere Vorwürfe gegen die inzwischen freigestellte Mitarbeiterin des Hamburger Jobcenters Inge Hannemann. Bedauerlicherweise habe Sie bisher versäumt die Anschuldigungen glaubhaft zu belegen. Dies teilweise nachzuholen ist Zweck meiner Anfrage. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass meine Anfrage sich auf jene allgemeine Informationen beschränkt, auf die Sie Ihre Vorwürfe stützen. 1. Zunächst tragen Sie vor, dass durch die Äußerungen von Frau Hannemann Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beleidigt, herabgewürdigt und in Gefahr gebracht worden seien. Wie viele Beschwerden von Jobcentermitarbeitern liegen der BA zur Begründung dieser Aussage tatsächlich vor? Wie viele Sympathiebekundungen für Frau Hannemann sind im gleichen Zeitraum eingegangen? 2. Zum Vorwurf der Irreführung der Öffentlichkeit durch Frau Hannemann tragen Sie vor, dass die Grundsicherung („Hartz IV“) dem Grundgesetz nicht widerspräche. Vor dem Hintergrund der Entscheidungen 2 BvR 2433/04 1) und 1 BvL 1/09 2) des Bundesverfassungsgerichts erscheint dies nicht haltbar zu sein. Worin besteht nach Ihrem Verständnis die vorgeworfene Irreführung der Öffentlichkeit? 3. Ein weiterer Vorwurf thematisiert interne Sanktionsquoten zur Mittelersparnis. Die Existenz solcher Vorgaben werden von der BA offiziell geleugnet. Einige Dokumente und Zeugenaussagen geben Frau Hannemann jedoch zweifelsfrei Recht. 3) 4) 5) Hatte die Bundesagentur Kenntnis von diesen Sanktionsquoten erhalten? Ja oder nein? Sofern, die BA Kenntnis weiterer ähnlicher Vorgänge hat, wird die Kenntnisgabe und/oder Übersendung der Unterlagen beantragt. 4. Während Frau Hannemann sehr allgemein zugesteht Kenntnis über „die vielen Suizide durch Hartz IV“ zu haben, heißt es in Ihrer Pressemitteilung: „noch gibt es „tausende von Selbstmorden“ unter Kunden der Grundsicherung.“ Ihre Formulierung lässt vermuten, dass bei der Bundesagentur für Arbeit Zahlenmaterial darüber vorliegt, wie viele Suizide im Zusammenhang mit Hartz IV gemeldet wurden. Es wird der Antrag gestellt das Zahlenmaterial in Kopie herauszugeben. Eine Schlussaussage sei mir noch eingeräumt. Wenn die Pressestelle der BA in Nürnberg einer Kollegin nach acht Jahren Jobcentermitarbeit, bescheinigt: „Frau Hannemann hat sich den falschen Beruf ausgesucht.“ – Was sagt das über die Vermittlungskompetenz Ihrer Behörde aus? 1) Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 20.12.2007, Az.: 2 BvR 2433/04, die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) für verfassungswidrig erklärt. http://www.bverfg.de/entscheidungen/r... 2) Am 09.02.2010 stellte der erste Senat des BverfG fest (Az. 1 BvL 1/09), dass auch die Regelsätze nach § 20 SGB II und das Sozialgeld für Kinder gem. § 28 SGB II grundgesetzwidrig sei. http://www.bverfg.de/entscheidungen/l... 3) http://www.bundeskongress-sgb2.de/for... 4) http://www.bundeskongress-sgb2.de/for... 5) http://www.youtube.com/watch?v=9rB5gj... Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Pressemeldung: Inge Hannemann gefährdet t…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: WG: AW: Pressemeldung: Inge Hannemann gefährdet tausende Mitarbeiter der Jobcenter [#4487]
Datum
27. November 2013 22:27
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Pressemeldung: Inge Hannemann gefährdet tausende Mitarbeiter der Jobcenter" vom 15.06.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Monate, 1 Woche überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
Bundesagentur für Arbeit
AW: Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Sie bitten um Information über den Stand Ihrer u.g. Anfrage. Nach den hi…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW:
Datum
28. November 2013 11:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Sie bitten um Information über den Stand Ihrer u.g. Anfrage. Nach den hier vorliegenden Unterlagen haben Sie bereits am 31.07.2013 seitens der Pressestelle der BA eine Antwort per E-Mail erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: [#4487] Sehr geehrte Frau Huth, die von Ihnen übersandten allgemeinen Hinweise sind keine Beantwortung m…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: [#4487]
Datum
28. November 2013 19:39
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Sehr geehrte Frau Huth, die von Ihnen übersandten allgemeinen Hinweise sind keine Beantwortung meiner Fragen! Noch immer schulden Sie mir die sachliche Auskunft auf meine konkrete Anfrage. Ohne konkrete Beweise sind möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen gegen die Verfasser in Betracht zu ziehen. Im deutschen Recht ist Verleumdung im § 187 des StGB folgendermaßen definiert: "Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Diesen Tatbestand sehe ich als erfüllt an, solange Sie nicht konkrete Informationen anführen können. Vielleicht benennen Sie mir auch die Verfasser/Verantwortlichen des Presseberichts. Meiner Kenntnis nach sind Sie von Rechtswegen zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung verpflicht. Wurden Sie hierzu möglicherweise bereits aufgefordert? Hilfsweise wäre es vorteilhaft, wenn die Verantwortlichen meine Fragen persönlich, einzeln und auf mein Thema bezogen beantworten. Bitte leiten Sie meine Anfrage weiter. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: AW: [#4487] [#4487] Sehr geehrte Frau Huth, die von Ihnen übersandten allgemeinen Hinweise sind keine B…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: [#4487] [#4487]
Datum
21. Dezember 2013 22:28
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Sehr geehrte Frau Huth, die von Ihnen übersandten allgemeinen Hinweise sind keine Beantwortung meiner Fragen! Noch immer schulden Sie mir die sachliche Auskunft auf meine konkrete Anfrage. Ohne konkrete Beweise sind möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen gegen die Verfasser in Betracht zu ziehen. Im deutschen Recht ist Verleumdung im § 187 des StGB folgendermaßen definiert: "Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Diesen Tatbestand sehe ich als erfüllt an, solange Sie nicht konkrete Informationen anführen können. Vielleicht benennen Sie mir auch die Verfasser/Verantwortlichen des Presseberichts. Meiner Kenntnis nach sind Sie von Rechtswegen zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung verpflicht. Wurden Sie hierzu möglicherweise bereits aufgefordert? Hilfsweise wäre es vorteilhaft, wenn die Verantwortlichen meine Fragen persönlich, einzeln und auf mein Thema bezogen beantworten. Bitte leiten Sie meine Anfrage weiter. Mit freundlichen Grüßen,
Bundesagentur für Arbeit
Strafanzeige gegen die Bundesagentur für Arbeit in Sachen Inge Hannemann
Von
Bundesagentur für Arbeit
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Briefpost
Betreff
Strafanzeige gegen die Bundesagentur für Arbeit in Sachen Inge Hannemann
Datum
22. Februar 2014
Status
Warte auf Antwort
Bundesagentur für Arbeit
Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Hagen Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Hagen lautet: Az.: 77 UJs 3193…
Von
Bundesagentur für Arbeit
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Briefpost
Betreff
Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Hagen
Datum
23. März 2014
Status
Warte auf Antwort
Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Hagen lautet: Az.: 77 UJs 3193/14

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Strafanzeige gegen die Bundesagentur für Arbeit in Sachen Inge Hannemann [#4487] Sehr geehrte Damen und Herren, w…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Strafanzeige gegen die Bundesagentur für Arbeit in Sachen Inge Hannemann [#4487]
Datum
30. März 2014 18:07
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, wie mir zur Kenntnis gegeben wurde, ermittelt inzwischen die Staatsanwaltschaft. Bitte beantworten Sie meine Fragen und teilen mir mit, wann Sie die Pressemeldung vom Netz nehmen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 4487 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>