Pressemitteilung 309/2015

- die Pressemitteilung der BReg Nr. 309/2015 vom 05.09.2015 und
- den auf www.bundesregierung.de veröffentlichten Artikel vom 05.09.2015

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. April 2018
  • Frist
    8. Mai 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Pressemitt…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
T. B.
Betreff
Pressemitteilung 309/2015 [#28687]
Datum
6. April 2018 23:50
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Pressemitteilung der BReg Nr. 309/2015 vom 05.09.2015 und - den auf www.bundesregierung.de veröffentlichten Artikel vom 05.09.2015
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, T. B. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen T. B.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Pressemitteilung 309/2015“ vom 06.04.2018 (#28…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
T. B.
Betreff
AW: Pressemitteilung 309/2015 [#28687]
Datum
8. Mai 2018 10:39
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Pressemitteilung 309/2015“ vom 06.04.2018 (#28687) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen T. B. Anfragenr: 28687 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift T. B.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Pressemitteilung 309/2015“ vom 06.04.2018 (#28…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
T. B.
Betreff
AW: AW: Pressemitteilung 309/2015 [#28687]
Datum
22. Mai 2018 15:24
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Pressemitteilung 309/2015“ vom 06.04.2018 (#28687) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen T. B. Anfragenr: 28687 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift T. B. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr geehrter Herr Beer, eine solche Anfrage liegt dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung nicht vor.…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
WG: AW: Pressemitteilung 309/2015 [#28687]
Datum
23. Mai 2018 08:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beer, eine solche Anfrage liegt dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung nicht vor. Mit freundlichen Grüßen

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr geehrter Herr Beer, anbei erhalten Sie die u.a. Pressemitteilung 309/2015. Mit freundlichen Grüßen
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
WG: AW: Pressemitteilung 309/2015 [#28687]
Datum
7. Juni 2018 14:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beer, anbei erhalten Sie die u.a. Pressemitteilung 309/2015. Mit freundlichen Grüßen