Pressemitteilung Nr. 191 vom 24.09.19; Tiertransporte bei Hitze: Bundesagrarministerium verschärft Regelungen

"Denn eine Ministeriums-Auswertung der genehmigten Transporte aus Deutschland über die bulgarisch-türkische Grenze im Juli/August 2017 und Juli 2018 sowie die Auswertung in Bezug auf die Temperaturen im Bestimmungsland hatte ergeben: Von den insgesamt 210 Transporten wurden 184 bei Temperaturen von über 30 Grad Celsius durchgeführt..."

1) Meine Anfrage vom 29. Juli 2019 (siehe: https://fragdenstaat.de/a/161385) haben Sie am 16. August 2019 beantwortet und eine tabellarische Übersicht der Transporte übersandt. In dieser Übersicht werden jedoch nur 204 Transporte aufgeführt, während Ministerin Klöckner in der Pressemitteilung von 210 Transporten spricht.

Bitte stellen Sie dar, wie sich diese Diskrepanz ergibt.

2) Im Nachgang zu Ihrer Antwort auf meine Anfrage vom 29. Juli 2019 habe ich bei allen von Ihnen aufgelisteten 8 Bundesländern (Brandenburg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Sachsen) angefragt.
Sofern ich von dort eine Auskunft erhalten habe, war die überwiegende Auskunft, dass keine Informationen vorlägen, da die Landkreise und kreisfreien Städte Genehmigungsbehörde seien.
Eine Anfrage an alle Veterinärämter in diesen Bundesländern scheint mir jedoch unverhältnismäßig und unzweckmäßig.
Dennoch sind mir auch von einzelnen Landkreisen und Städten Antworten zugegangen; Jedoch ausschließlich von den Behörden, die keine Tiertransporte über den Grenzübergang Kapitan-Andreevo genehmigt hatten.

Da die Länder angeben, keinerlei Informationen zu den Transporten bei hohen Temperaturen zu haben, andererseits dem BMEL offenbar sehr wohl detailliertere Informationen hierzu vorliegen, bitte ich um Übersendung der Ihnen vorliegenden Unterlagen zu den jweiligen Genehmigungsbehörden der 184 Transporte, die bei über 30 Grad durchgeführt worden sind.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Oktober 2019
  • Frist
    19. November 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: "Denn eine Min…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pressemitteilung Nr. 191 vom 24.09.19; Tiertransporte bei Hitze: Bundesagrarministerium verschärft Regelungen [#168624]
Datum
15. Oktober 2019 12:26
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"Denn eine Ministeriums-Auswertung der genehmigten Transporte aus Deutschland über die bulgarisch-türkische Grenze im Juli/August 2017 und Juli 2018 sowie die Auswertung in Bezug auf die Temperaturen im Bestimmungsland hatte ergeben: Von den insgesamt 210 Transporten wurden 184 bei Temperaturen von über 30 Grad Celsius durchgeführt..." 1) Meine Anfrage vom 29. Juli 2019 (siehe: https://fragdenstaat.de/a/161385) haben Sie am 16. August 2019 beantwortet und eine tabellarische Übersicht der Transporte übersandt. In dieser Übersicht werden jedoch nur 204 Transporte aufgeführt, während Ministerin Klöckner in der Pressemitteilung von 210 Transporten spricht. Bitte stellen Sie dar, wie sich diese Diskrepanz ergibt. 2) Im Nachgang zu Ihrer Antwort auf meine Anfrage vom 29. Juli 2019 habe ich bei allen von Ihnen aufgelisteten 8 Bundesländern (Brandenburg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Sachsen) angefragt. Sofern ich von dort eine Auskunft erhalten habe, war die überwiegende Auskunft, dass keine Informationen vorlägen, da die Landkreise und kreisfreien Städte Genehmigungsbehörde seien. Eine Anfrage an alle Veterinärämter in diesen Bundesländern scheint mir jedoch unverhältnismäßig und unzweckmäßig. Dennoch sind mir auch von einzelnen Landkreisen und Städten Antworten zugegangen; Jedoch ausschließlich von den Behörden, die keine Tiertransporte über den Grenzübergang Kapitan-Andreevo genehmigt hatten. Da die Länder angeben, keinerlei Informationen zu den Transporten bei hohen Temperaturen zu haben, andererseits dem BMEL offenbar sehr wohl detailliertere Informationen hierzu vorliegen, bitte ich um Übersendung der Ihnen vorliegenden Unterlagen zu den jweiligen Genehmigungsbehörden der 184 Transporte, die bei über 30 Grad durchgeführt worden sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Fra…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Pressemitteilung Nr. 191 vom 24.09.19; Tiertransporte bei Hitze: Bundesagrarministerium verschärft Regelungen [#168624]
Datum
15. Oktober 2019 13:05
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
DatenschutzerklrungBMEL_IFGVIGUIG.pdf
188,6 KB
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Staat“ vom 15.10.2019 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
IFG Antrag PM Tiertransporte Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - PM Tiertransporte bei Hitze Seh…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
IFG Antrag PM Tiertransporte
Datum
19. November 2019 09:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - PM Tiertransporte bei Hitze Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügt übermittle ich zu Ihrer Anfrage den Bescheid. Mit freundlichen Grüßen