Pressemitteilung vom 27.05.2021: Stellungnahme des LfDI, Verpflichtung digitale Datenerfassung
- die jüngste Stellungnahme des LfDI, in welcher dieser dieser die Nutzung der LUCA-App als unbedenklich eingestuft hat.
- Rechtsgrundlage ihrer Aussage: "Wer kein Smartphone besitzt kann – soweit der Veranstalter/Gastronom dazu bereit ist – trotzdem weiterhin seine Daten handschriftlich in eine Liste eintragen."
Sie beziehen sich in Ihrer Pressemitteilung vom 27.05.2021 zur Freigabe der LUCA App für den Kreis Neuwied auf eine "jüngste" Stellungnahme des LfDI, in welcher dieser die Nutzung der LUCA App als "unbedenklich" eingestuft hat. Diese Stellungnahme war jedoch weder auf der Seite des LfDI noch auf der Seite der Kreisverwaltung auffindbar. In den anderen aufgefundenen Stellungnahmen hat sich der LfDI jedoch deutlich differenzierter zur Luca-App geäußert, ähnlich wie die Stellungnahme der DSK vom 29.04.2021 [1].
Ihre Aussage zur alternativen - für den Gastronomen freiwilligen(?) - handschriftlichen Erfassung lässt im Umkehrschluss eine verpflichtende digitale Datenerfassung für den Besucher vermuten - was ist die entsprechende Rechtsgrundlage? Wie passt ihre Aussage zur Stellungnahme des LfDI, Herrn Prof. Dieter Kugelmann vom 05.05.2021: "Es darf keinen Nutzungszwang für digitale Systeme oder eine bestimmte Anwendung geben. [...] Aus meiner Sicht ist es nicht akzeptabel, wenn Bürgerinnen und Bürger ein Risiko, das mit jeder App variiert, hinnehmen müssen. Im Sinne ihrer informationellen Selbstbestimmung sollte ihnen eine Wahlmöglichkeit und damit eine Entscheidungsfreiheit bleiben." [2]
[1] https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/st/20210429_DSK_Stellungnahme_LUCA.pdf
Anfrage erfolgreich
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Datum29. Mai 2021
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2. Juli 2021
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