Pressemitteilungen und Presseerklärungen des Amtsgerichts Zossen April 2014 bis November 2014

Anfrage an: Amtsgericht Zossen

Sehr geehrte Damen und Herren,

I.
bitte senden Sie uns die gesamten Pressemitteilungen und Presseerklärungen des Amtsgerichts Zossen im Zeitraum April 2014 bis November 2014 schriftlich zu.

II.
Zum Inhalt einer hier bekanntgewordenen Pressemitteilung vom 27.11.2014 haben wir zusätzlich einige Fragen, die wir bitten zu beantworten:

- Wer ist namentlich für den Inhalt der Pressemitteilung vom 27.11.2014 verantwortlich?

- Wie heißt laut gültigem Geschäftsverteilungsplan der gesetzliche Richter für das jetzige Verfahren wegen Übler Nachrede?

- Wie heißt der oder die "Geschädigte" im jetzigen Verfahren wegen Übler Nachrede?

- Wie heißt die "erkennende Richterin", die den Angeklagten im damaligen Verfahren verurteilt hat?

- Handelt es sich bei der Person des/der jetzigen "Geschädigten" und der damals "erkennenden Richterin" um ein und dieselbe Person?

- Wodurch hat sich der die Presseanfragen stellende Angeklagte Ihrem Hause gegenüber als Vertreter der Presse legitimiert?

Vorliegend handelt es sich um die Geltendmachung eines Presserechtlichen Auskunftsanspruchs nach § 5 BbgPG und hilfsweise um einen Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Unsere Legitimation zur vorliegenden Presseanfrage entnehmen Sie bitte dem Ihnen bereits vorliegenden DJV-Dokument.

Presserechtliche Auskunftsansprüche nach § 5 BbgPG sind grundsätzlich kostenfrei zu halten.

Bei dem hilfsweisen Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG handelt um einen einfachen Fall, der nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitten wir, uns dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitten wir um unverzügliche Antwort, eine Antwortfrist bis 05. Dezember 2014 Eingang hier erscheint angemessen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitten wir, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Wir behalten uns vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Wir bitten um Empfangsbestätigung dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    27. November 2014
  • Frist
    30. Dezember 2014
  • Ein:e Follower:in
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Sehr geehrte Damen und Herren, I. bitte senden Sie uns die gesamten Pressemitteilungen und Presseerklärungen des…
An Amtsgericht Zossen Details
Von
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Betreff
Pressemitteilungen und Presseerklärungen des Amtsgerichts Zossen April 2014 bis November 2014 [#8083]
Datum
27. November 2014 18:53
An
Amtsgericht Zossen
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, I. bitte senden Sie uns die gesamten Pressemitteilungen und Presseerklärungen des Amtsgerichts Zossen im Zeitraum April 2014 bis November 2014 schriftlich zu. II. Zum Inhalt einer hier bekanntgewordenen Pressemitteilung vom 27.11.2014 haben wir zusätzlich einige Fragen, die wir bitten zu beantworten: - Wer ist namentlich für den Inhalt der Pressemitteilung vom 27.11.2014 verantwortlich? - Wie heißt laut gültigem Geschäftsverteilungsplan der gesetzliche Richter für das jetzige Verfahren wegen Übler Nachrede? - Wie heißt der oder die "Geschädigte" im jetzigen Verfahren wegen Übler Nachrede? - Wie heißt die "erkennende Richterin", die den Angeklagten im damaligen Verfahren verurteilt hat? - Handelt es sich bei der Person des/der jetzigen "Geschädigten" und der damals "erkennenden Richterin" um ein und dieselbe Person? - Wodurch hat sich der die Presseanfragen stellende Angeklagte Ihrem Hause gegenüber als Vertreter der Presse legitimiert? Vorliegend handelt es sich um die Geltendmachung eines Presserechtlichen Auskunftsanspruchs nach § 5 BbgPG und hilfsweise um einen Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Unsere Legitimation zur vorliegenden Presseanfrage entnehmen Sie bitte dem Ihnen bereits vorliegenden DJV-Dokument. Presserechtliche Auskunftsansprüche nach § 5 BbgPG sind grundsätzlich kostenfrei zu halten. Bei dem hilfsweisen Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG handelt um einen einfachen Fall, der nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitten wir, uns dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitten wir um unverzügliche Antwort, eine Antwortfrist bis 05. Dezember 2014 Eingang hier erscheint angemessen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitten wir, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Wir behalten uns vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Wir bitten um Empfangsbestätigung dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Untersagung der Vernichtung von Presserolle, Pressemitteilungen und Presseerklärungen des Amtsgerichts Zossen im M…
An Amtsgericht Zossen Details
Von
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Betreff
Untersagung der Vernichtung von Presserolle, Pressemitteilungen und Presseerklärungen des Amtsgerichts Zossen im Monat November 2014 [#8083]
Datum
28. November 2014 12:00
An
Amtsgericht Zossen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, aus einem der hiesigen Redaktion vorliegenden Schreiben des "Amtsgericht Zossen -Der Direktor-" wurde bekannt, dass -ausweislich des Schreibens des Direktors- "im Amtsgericht Zossen "Presserollen [...] nach Ablauf der jeweiligen Monate gelöscht" würden. Wir untersagen Ihnen hiermit die Vernichtung, Löschung oder sonstige Veränderung der Presserolle, der Pressemitteilungen und der Presseerklärungen des Monats November 2014, da diese als beweiserhebliche Daten und Beweismittel in einem Strafverfahren herangezogen werden werden. Die entsprechenden für den Erhalt bzw. die Wiederherstellung rechtsstaatlicher Grundsätze verantwortlichen Stellen wurden über den Sachverhalt informiert. Berlin, 28.11.2014 11:58 Uhr Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 8083 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Untersagung der Vernichtung von Presserolle, Pressemitteilungen und Presseerklärungen des Amtsgerichts Zossen …
An Amtsgericht Zossen Details
Von
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Betreff
AW: Untersagung der Vernichtung von Presserolle, Pressemitteilungen und Presseerklärungen des Amtsgerichts Zossen im Monat November 2014 [#8083]
Datum
30. Dezember 2014 07:58
An
Amtsgericht Zossen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Pressemitteilungen und Presseerklärungen des Amtsgerichts Zossen April 2014 bis November 2014" vom 27.11.2014 (#8083) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 8083 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem AIG, UIG, VIG Brandenburg. Die…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Pressemitteilungen und Presseerklärungen des Amtsgerichts Zossen April 2014 bis November 2014" [#8083]
Datum
30. Dezember 2014 08:06
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem AIG, UIG, VIG Brandenburg. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/8083 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil das Amtsgericht Zossen diese nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet hat. Da das Amtsgericht Zossen zudem –als einziges der 28 Amts- und Landgerichte im Land Brandenburg– entgegen seiner Verpflichtung nach Art. 101 GG Abs. 1 GG, § 16 Satz 2 GVG, § 35 VwVfG und AIG des Landes Brandenburg nicht willens und / oder nicht in der Lage zu sein scheint, einen für das Geschäftsjahr 2014 gültigen Geschäftsverteilungsplan zu übermitteln, kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass es sich bei Amtsgericht Zossen um eine rechtsstaatliche Institution handelt. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 8083 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem AIG, UIG, VIG Brandenburg. Die…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Pressemitteilungen und Presseerklärungen des Amtsgerichts Zossen April 2014 bis November 2014" [#8083]
Datum
30. Dezember 2014 08:07
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem AIG, UIG, VIG Brandenburg. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/8083 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil das Amtsgericht Zossen diese nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet hat. Da das Amtsgericht Zossen zudem –als einziges der 28 Amts- und Landgerichte im Land Brandenburg– entgegen seiner Verpflichtung nach Art. 101 GG Abs. 1 GG, § 16 Satz 2 GVG, § 35 VwVfG und AIG des Landes Brandenburg nicht willens und / oder nicht in der Lage zu sein scheint, einen für das Geschäftsjahr 2014 gültigen Geschäftsverteilungsplan zu übermitteln, kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass es sich bei Amtsgericht Zossen um eine rechtsstaatliche Institution handelt. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 8083 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Pressemitteilungen und Presseerklärungen …
An Amtsgericht Zossen Details
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AW: Vermittlung bei Anfrage "Pressemitteilungen und Presseerklärungen des Amtsgerichts Zossen April 2014 bis November 2014" [#8083]
Datum
2. Januar 2015 15:43
An
Amtsgericht Zossen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Pressemitteilungen und Presseerklärungen des Amtsgerichts Zossen April 2014 bis November 2014" vom 27.11.2014 (#8083) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 8083 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Pressemitteilungen und Presseerklärungen …
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AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Pressemitteilungen und Presseerklärungen des Amtsgerichts Zossen April 2014 bis November 2014" [#8083]
Datum
6. Januar 2015 23:11
An
Amtsgericht Zossen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Pressemitteilungen und Presseerklärungen des Amtsgerichts Zossen April 2014 bis November 2014" vom 27.11.2014 (#8083) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 8083 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Pressemitteilungen und Presseerklärungen …
An Amtsgericht Zossen Details
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AW: Antw: Vermittlung bei Anfrage "Pressemitteilungen und Presseerklärungen des Amtsgerichts Zossen April 2014 bis November 2014" [#8083]
Datum
14. Januar 2015 12:54
An
Amtsgericht Zossen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Pressemitteilungen und Presseerklärungen des Amtsgerichts Zossen April 2014 bis November 2014" vom 27.11.2014 (#8083) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Für den Fall einer Verweigerung der Information beantrage ich hiermit einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Frist für Eingang des Bescheides: 21. Januar 2015 Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8083 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: AW: Antw: Vermittlung bei Anfrage "Pressemitteilungen und Presseerklärungen des Amtsgerichts Zossen April 2014 bis November 2014" [#8083]
Datum
18. Januar 2015 14:41
An
Amtsgericht Zossen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Pressemitteilungen und Presseerklärungen des Amtsgerichts Zossen April 2014 bis November 2014" vom 27.11.2014 (#8083) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8083 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Amtsgericht Zossen
Amtsgericht Zossen - Die Direktorin - <<E-Mail-Adresse>> Amtsgericht Zoss…
Von
Amtsgericht Zossen
Betreff
AW: AW: Antw: Vermittlung bei Anfrage "Pressemitteilungen und Presseerklärungen des Amtsgerichts Zossen April 2014 bis November 2014" [#8083]
Datum
19. Januar 2015 10:21
Status
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Amtsgericht Zossen - Die Direktorin - <<E-Mail-Adresse>> Amtsgericht Zossen * 15806 Zossen 15806 Zossen, Gerichtstraße 10 Telefon: (0 33 77) 30 70 Durchwahl: (0 33 77) 30 7119 Telefax: (0 33 77) 30 71 00 Sachbearbeiter: Frau Schneider Datum: 15.01.2015 Aktenzeichen:1451 E-1 2-4/15 (Bei Antwort bitte angeben) Ihr Zeichen: Herrn Antragsteller/in Mosuch - nur per E-Mail - Ihre Anträge vom 27.11.2014, 17.12.2014, 22.12.2014 und vom 09.01.2015 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre o. g. Anträge vom 27.11.2014 und vom 17.12.2014 habe ich mit Schreiben vom 06.01.2015 und die weiteren Anfragen unter heutigem Datum beantwortet. Diese werden Ihnen in der kommenden Woche zugesandt. Alle Schreiben habe ich an Ihre postalische Anschrift in Berlin, Knaackstr. 36, versandt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem AIG, UIG, VIG Brandenburg. Die…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
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Vermittlung bei Anfrage "Pressemitteilungen und Presseerklärungen des Amtsgerichts Zossen April 2014 bis November 2014" [#8083]
Datum
19. Januar 2015 13:08
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem AIG, UIG, VIG Brandenburg. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/8083 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Hierzu ist zunächst mitzuteilen, dass die angeblich bereits am 06.01.2015 von Fladée verfasste Antwort bis heute nicht angekommen ist. Offensichtlich unternimmt das Amtsgericht Zossen alles, um seine rechtswidrigen Handlungen weiter fortsetzen und verschleiern zu können. Dazu zählt auch die mehrfache (!) bloße und offenbar unwahre Behauptung, dass die Anfragen beantworten worden wären. Da die Anfragen auf diesem Portal öffentlich gestellt wurden, spricht nichts dagegen, dass sie auch hier beantwortet werden. Dies entspricht auch dem üblichen Geschäftsleben. Ich bitte Sie daher, entsprechend zu unterstützen, damit die Antworten des Amtsgerichts Zossen hier öffentlich erscheinen können. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8083 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem AIG, UIG, VIG Brandenburg. Die…
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Vermittlung bei Anfrage "Pressemitteilungen und Presseerklärungen des Amtsgerichts Zossen April 2014 bis November 2014" [#8083]
Datum
23. Januar 2015 13:39
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem AIG, UIG, VIG Brandenburg. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/8083 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Das Amtsgericht Zossen (Direktorin Fladée) verweigert sich, die o.g. Anfrage auf diesem Portal zu beantworten. So behauptet es neben weiteren Unerträglichkeiten aktuell, eine "Antragstellung per E-Mail" auf dem Portal "fragdenstaat.de" gelte nicht als Antrag, so dass es bereits an einem formgerecht gestellten Antrag fehle. Damit zieht das Amtsgericht Zossen in unerträglicher Weise auch die Funktion dieses Portals in der von ihm bekannten Art und Weise in den Dreck. Die oben erwähnte rechtsverweigernde Ausrede ist dem Amtsgericht Zossen freilich erst nach über einem Monat und nach mehreren Anmahnungen einer Antwort eingefallen. Bei auf dem Postweg gestellten Anträgen antwortet das Amtsgericht Zossen im Übrigen gar nicht. Ich bitte Sie, dem rechtsverweigernden Treiben dem Amtsgerichts Zossen Einhalt zu gebieten und der Situation der Verschleppung der Informationspflicht abzuhelfen. Möglicherweise ist im Amtsgericht Zossen noch nicht angekommen, dass die "DDR" als totalitärer Staat untergegangen ist. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8083 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Pressemitteilungen und Presseerklärungen …
An Amtsgericht Zossen Details
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AW: Antw: Vermittlung bei Anfrage "Pressemitteilungen und Presseerklärungen des Amtsgerichts Zossen April 2014 bis November 2014" [#8083]
Datum
14. Februar 2015 15:32
An
Amtsgericht Zossen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Pressemitteilungen und Presseerklärungen des Amtsgerichts Zossen April 2014 bis November 2014" vom 27.11.2014 (#8083) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 47 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8083 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Amtsgericht Zossen
WG: Anfrage vom 15.4.2020 Amtsgericht Zossen - Die Direktorin - Az.: 1451 E-1 (9/15) Betreff: Ihre erneute Anfrag…
Von
Amtsgericht Zossen
Betreff
WG: Anfrage vom 15.4.2020
Datum
23. April 2020 08:03
Status
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Amtsgericht Zossen - Die Direktorin - Az.: 1451 E-1 (9/15) Betreff: Ihre erneute Anfrage vom 15.4.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre E-Mail Anfrage vom 15.4.2020, welche in der Anlage beigefügt ist, teile ich Ihnen mit, dass Ihre Anfrage vom 9.2.2015 bereits per 16.2.2015 beantwortet worden ist. Diese Antwort hängt dieser E-Mail ebenfalls an. Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Zossen
WG: Anfrage vom 15.4.2020 Amtsgericht Zossen - Die Direktorin - Az.: 1451 E-1 (9/15) Betreff: Ihre erneute Anfrag…
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Amtsgericht Zossen
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WG: Anfrage vom 15.4.2020
Datum
23. April 2020 08:03
Status
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Amtsgericht Zossen - Die Direktorin - Az.: 1451 E-1 (9/15) Betreff: Ihre erneute Anfrage vom 15.4.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre E-Mail Anfrage vom 15.4.2020, welche in der Anlage beigefügt ist, teile ich Ihnen mit, dass Ihre Anfrage vom 9.2.2015 bereits per 16.2.2015 beantwortet worden ist. Diese Antwort hängt dieser E-Mail ebenfalls an. Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Zossen
WG: Anfrage vom 15.4.2020 Amtsgericht Zossen - Die Direktorin - Az.: 1451 E-1 (9/15) Betreff: Ihre erneute Anfrag…
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Amtsgericht Zossen
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WG: Anfrage vom 15.4.2020
Datum
23. April 2020 08:03
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Amtsgericht Zossen - Die Direktorin - Az.: 1451 E-1 (9/15) Betreff: Ihre erneute Anfrage vom 15.4.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre E-Mail Anfrage vom 15.4.2020, welche in der Anlage beigefügt ist, teile ich Ihnen mit, dass Ihre Anfrage vom 9.2.2015 bereits per 16.2.2015 beantwortet worden ist. Diese Antwort hängt dieser E-Mail ebenfalls an. Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Zossen
WG: Anfrage vom 15.4.2020 Amtsgericht Zossen - Die Direktorin - Az.: 1451 E-1 (9/15) Betreff: Ihre erneute Anfrag…
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Amtsgericht Zossen
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WG: Anfrage vom 15.4.2020
Datum
23. April 2020 08:03
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Anfrage abgeschlossen
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Amtsgericht Zossen - Die Direktorin - Az.: 1451 E-1 (9/15) Betreff: Ihre erneute Anfrage vom 15.4.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre E-Mail Anfrage vom 15.4.2020, welche in der Anlage beigefügt ist, teile ich Ihnen mit, dass Ihre Anfrage vom 9.2.2015 bereits per 16.2.2015 beantwortet worden ist. Diese Antwort hängt dieser E-Mail ebenfalls an. Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Zossen
WG: Anfrage vom 15.4.2020 Amtsgericht Zossen - Die Direktorin - Az.: 1451 E-1 (9/15) Betreff: Ihre erneute Anfrag…
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Amtsgericht Zossen
Betreff
WG: Anfrage vom 15.4.2020
Datum
23. April 2020 08:03
Status
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Amtsgericht Zossen - Die Direktorin - Az.: 1451 E-1 (9/15) Betreff: Ihre erneute Anfrage vom 15.4.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre E-Mail Anfrage vom 15.4.2020, welche in der Anlage beigefügt ist, teile ich Ihnen mit, dass Ihre Anfrage vom 9.2.2015 bereits per 16.2.2015 beantwortet worden ist. Diese Antwort hängt dieser E-Mail ebenfalls an. Mit freundlichen Grüßen

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AW: WG: Anfrage vom 15.4.2020 [#8083] Sehr geehrteAntragsteller/in was die offensichtlich auf Ihre Anordnung hin …
An Amtsgericht Zossen Details
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AW: WG: Anfrage vom 15.4.2020 [#8083]
Datum
20. Mai 2020 10:07
An
Amtsgericht Zossen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in was die offensichtlich auf Ihre Anordnung hin hier eingestellte Antwort ″AW: Beginn und Ende eines Geschäftsjahres im Amtsgericht Zossen″ mit meiner Anfrage zu tun haben sollte, ist weder ersichtlich noch nachvollziehbar. Ich kann Ihnen versichern, dass der Versuch einer Zermürbungstaktik mit dem Ziel, dass eine das Amtsgericht Zossen offenbar unangenehme Anfrage einschläft oder aufgegeben wird, für das Amtsgericht Zossen nicht zum Erfolg führen wird. Dass das Land Brandenburg das erste Bundesland war, dass ein Informationsfreiheitsgesetz eingeführt hat, hat seinen Grund. Eine von Ihnen behauptete frühere Antwort liegt hier nicht vor. Gegebenenfalls nutzen Sie Ihre vom Steuerzahler bezahlte Arbeitszeit künftig dafür, Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Brandenburg in der vom Gesetzgeber vorgesehenen Weise und vor allem fristgerecht zu bearbeiten, anstatt Ihren Mitarbeiterinnen ″anzuordnen″, mehrfach (teilweise bis zu fünf Mal) zusammenhanglose und damit sinnfreie ″Antworten″ hier einzustellen, die mit den gestellten Anfragen nicht das Geringste zu tun haben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8083 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/8083