Pressemittelungen bezüglich der Blockade des Kraftwerks Datteln 4 am 02.02.20

sämtliche Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Bochum bezüglich der Blockade des Kraftwerks Datteln 4 am 02.02.20

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Februar 2020
  • Frist
    13. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Staatsanwaltschaft Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pressemittelungen bezüglich der Blockade des Kraftwerks Datteln 4 am 02.02.20 [#180064]
Datum
11. Februar 2020 15:23
An
Staatsanwaltschaft Bochum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Bochum bezüglich der Blockade des Kraftwerks Datteln 4 am 02.02.20
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180064 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180064
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsanwaltschaft Bochum
Ihre Anfrage vom 11.02.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 11.02.2020 per Email ist mir zur Bearbe…
Von
Staatsanwaltschaft Bochum
Betreff
Ihre Anfrage vom 11.02.2020
Datum
27. Februar 2020 11:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 11.02.2020 per Email ist mir zur Bearbeitung vorgelegt worden. Aktuelle Pressemitteilung der StA Bochum sind für jedermann unter dem link https://www.sta-bochum.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/index.php einsehbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 11.02.2020 [#180064] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für ihre Antwort. Leider sind…
An Staatsanwaltschaft Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 11.02.2020 [#180064]
Datum
27. Februar 2020 13:13
An
Staatsanwaltschaft Bochum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für ihre Antwort. Leider sind die Pressemitteilungen unter dem genannten Link nicht einzusehen. Daher bitte ich Sie, mir diese zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180064 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180064

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Staatsanwaltschaft Bochum
Ihre Email vom 27.02.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in sofern unter dem genannten Link keine Pressemitteilung ein…
Von
Staatsanwaltschaft Bochum
Betreff
Ihre Email vom 27.02.2020
Datum
5. März 2020 11:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in sofern unter dem genannten Link keine Pressemitteilung einsehbar sind, sind auch keine Pressemitteilungen ergangen. Daher vermag ich Ihnen - unabhängig von der Frage, ob hierfür tatsächlich ein Anspruch Ihrerseits bestünde - auch nichts zu übersenden. Von weiteren Anfragen in dieser Angelegenheit bitte ich daher zukünftig abzusehen. Mit freundlichen Grüßen