Pressetermin mit Bundesinnenminister Horst Seehofer nach den Ausschreitungen in Stuttgart

Sämtliche vorliegende Informationen, die im Zusammenhang mit der Organisation des Pressetermins am 22.6.2020 stehen, an dem Horst Seehofer und Thomas Strobl teilgenommen haben.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Juli 2020
  • Frist
    8. August 2020
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Markus Reuter
Markus Reuter (Netzpolitik.org)
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche…
An Polizeipräsidium Stuttgart Details
Von
Markus Reuter (Netzpolitik.org)
Betreff
Pressetermin mit Bundesinnenminister Horst Seehofer nach den Ausschreitungen in Stuttgart [#192385]
Datum
9. Juli 2020 18:03
An
Polizeipräsidium Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche vorliegende Informationen, die im Zusammenhang mit der Organisation des Pressetermins am 22.6.2020 stehen, an dem Horst Seehofer und Thomas Strobl teilgenommen haben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Markus Reuter Anfragenr: 192385 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192385/ Postanschrift Markus Reuter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus Reuter (Netzpolitik.org)

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Polizeipräsidium Stuttgart
Sehr geehrter Herr Reuter, zu Ihrer Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 09. Juli 2020, ergeht…
Von
Polizeipräsidium Stuttgart
Betreff
AW: Pressetermin mit Bundesinnenminister Horst Seehofer nach den Ausschreitungen in Stuttgart [#192385]
Datum
7. August 2020 11:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Reuter, zu Ihrer Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 09. Juli 2020, ergeht folgende Entscheidung: 1. In der Anlage erhalten sie die vorliegende Information zu Ihrem Antrag. 2. Darüber hinaus wird der Antrag abgelehnt. 3. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. Ihr Antrag ist im o.g. Umfang abzulehnen, da kein Anspruch auf Überlassung der erbetenen Daten besteht. Die Informationen sind als "Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft. Gemäß § 4 Absatz 2 LIFG werden die durch Rechtsvorschriften und die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung - VSA) geregelten Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflichten vom LIFG unberührt gelassen. Der Anspruch nach dem LIFG umfasst nicht Informationen ab der Einstufung "Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch" (vgl Debus Informationszugangsrecht Baden-Württemberg, § 4 Rdnr. 117). Von daher ist Ihr Antrag diesbezüglich abzulehnen. Freundliche Grüße

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