Priorisierung innerhalb Corona-Impfgruppen

Die Entscheidungen über die Priorisierungen (§ 1 Abs. 2 S. 2 CoronaImpfV) innerhalb der impfberechtigten Personengruppen nach §§ 2-4 CoronaImpfV sowie möglichen Abweichungen von der Impfreihenfolge gem. § 1 Abs. 3 CoronaImpfV nebst Begründung sowie - sofern vorhanden - die im Allgemeinen bei der Priorisierung herangezogenen Kriterien.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Priorisierung innerhalb Corona-Impfgruppen [#217828]
Datum
8. April 2021 21:02
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Entscheidungen über die Priorisierungen (§ 1 Abs. 2 S. 2 CoronaImpfV) innerhalb der impfberechtigten Personengruppen nach §§ 2-4 CoronaImpfV sowie möglichen Abweichungen von der Impfreihenfolge gem. § 1 Abs. 3 CoronaImpfV nebst Begründung sowie - sofern vorhanden - die im Allgemeinen bei der Priorisierung herangezogenen Kriterien.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217828 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217828/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Priorisierung innerhalb Corona-Impfgruppen“ vom…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Priorisierung innerhalb Corona-Impfgruppen [#217828]
Datum
12. Mai 2021 09:15
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Priorisierung innerhalb Corona-Impfgruppen“ vom 08.04.2021 (#217828) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217828 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217828/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage über fragdenstaat.de. Leider ist aufgrund eines technischen Fe…
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
AW: [EXTERN]-Re: WG: [EXTERN]-AW: Priorisierung innerhalb Corona-Impfgruppen [#217828]
Datum
1. Juni 2021 10:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage über fragdenstaat.de. Leider ist aufgrund eines technischen Fehlers Ihre Mail nicht rechtzeitig bearbeitet worden, wir bitten die Verzögerung zu entschuldigen. Sie haben über die Kriterien der Impfreihenfolge innerhalb der gesetzlich geregelten Priorisierungsgruppen gefragt. Aufgrund der Impfstoffknappheit können Gruppen innerhalb einer Priorisierung nur nach und nach aufgerufen werden. Hierbei gibt es keine vorbestimmten Gruppen. Die Reihenfolge wird nach unterschiedlichen Faktoren festgelegt, insbesondere nach Größe der aufgerufenen Gruppe und vorhandenem Impfstoff, ggf. werden weitere fachliche Erwägungsgründe berücksichtigt. Da es sich im Detail jeweils um politische Entscheidungen der Hausspitze handelt, die nicht der Schriftform bedürfen oder in einer sonstigen Weise formalisiert sind, können diese auch nicht veröffentlicht werden. Jedoch hat die Sozialbehörde Pressemitteilungen zu jeder einzelnen Öffnung veröffentlicht, in der regelmäßig auch die Gründe benannt sind, siehe bspw. hier: https://www.hamburg.de/sozialbehoerde/pressemeldungen/15056256/2021-05-07-sozialbehoerde-impfung-personen-mit-besonderen-vorerkrankungen/ Ich hoffe, damit Ihre Anfrage ausreichend beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen,