Priorisierung von Impfkandidaten im Rhön-Klinikum Bad Neustadt

Bitte teilen Sie mir mit, nach welchen Kriterien die Priorisierung von Impfkandidaten im Rhön-Klinikum seit Beginn der Impfkampagne (vermutlich 02.01.2021, evtl. früher) gegen SARS-Covid-19 erfolgt ist, welche Impfstoffe (nach Hersteller und Monat geordnet bis einschließlich Ende 02/2021) an welche Bevölkerungsgruppe verimpft wurden und was mit den angeblichen Restmengen (d.h. "übriggebliebenem" Impfstoff, wenn z.B. aus einer Flasche Impfstoff eine Impfung mehr "herauszuholen" war) geschah.
Bitte listen Sie auf, ob Mitarbeiter aus patientenkontaktfernen Berufsgruppen (Verwaltung, Geschäftsführung, Konzernleitung) inzwischen geimpft wurden, insbesondere ob die Mitglieder des Vorstands der Rhön-Klinikum AG (CEO, CMO, CFO, COO) und der kaufmännischen Geschäftsführung (zwei Personen) geimpft wurden (und mit welchen Impfstoffen) und damit eine Priorisierung gegenüber jenen Mitarbeiter/inne/n erfolgt ist, die sich für die Impfung angemeldet haben, direkt am bzw. an der Patienten/-in arbeiten und dennoch leer ausgingen. In welchen klinischen Abteilungen (Innere, Chirurgie, Herz-Thorax-Chirurgie, Psychosomatik etc.) wurden wie viele Mitarbeiter/innen in leitender Position (CA, OA, keine Hochrisikogruppe, Alter < 65 Jahre) noch vor ärztlichem und Pflegepersonal in nicht-leitender Funktion, aber mit unmittelbarem Patientenkontakt geimpft?
Dass solche Vorgänge (Priorisierung) am Rhön-Klinikum stattgefunden haben, ist bekannt. Das Ausmaß und die Empfänger der Impfdosen nur zum Teil.
Bitte teilen Sie mir ebenfalls mit, aus welchem Grund Mitarbeiter/inn/en der Rhön-Klinikum AG nun nur noch ausschließlich der nebenwirkungsbehaftete und nachweislich weniger effiziente Impfstoff von Astra-Zeneca zur Verfügung gestellt wird, während der wirksamere Impfstoff von z.B. Biontech ausschließlich für nicht berufstätige alte Menschen, die keinen Patientenkontakt haben, verwendet wird. Dass Politiker entschieden haben, 95-jährige seien schützenswerter als das Personal, das sie pflegt, ist bekannt, aber warum wurde nicht rechtzeitig dafür gesorgt, dass entsprechende Mengen an Impfstoff bestellt wurden?
Ist die Rhön-Klinikum AG dem Gesundheitsamt zur Mitteilung der Verwendung der Impfdosen verpflichtet und wenn ja, auf welcher Basis? Wenn nein, warum nicht (Aufsichtspflicht des Gesundheitsamts?)?
Werden die Zahlen der Rhön-Klinikum AG (Behandlungsfälle, Fälle in präventiver Isolation, Sterbefälle, Anzahl Mitarbeiter in Quarantäne) regelmäßig der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, und wenn ja, wo kann diese ein/e künftige/r Patient/in nachlesen?

Bitte um Klärung bis Ende Februar (28.02.2021). Vielen Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Februar 2021
  • Frist
    23. März 2021
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Klara Fall
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen S…
An Landkreis Rhön-Grabfeld - 3.4 Gesundheitswesen Details
Von
Klara Fall
Betreff
Priorisierung von Impfkandidaten im Rhön-Klinikum Bad Neustadt [#213198]
Datum
19. Februar 2021 13:13
An
Landkreis Rhön-Grabfeld - 3.4 Gesundheitswesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit, nach welchen Kriterien die Priorisierung von Impfkandidaten im Rhön-Klinikum seit Beginn der Impfkampagne (vermutlich 02.01.2021, evtl. früher) gegen SARS-Covid-19 erfolgt ist, welche Impfstoffe (nach Hersteller und Monat geordnet bis einschließlich Ende 02/2021) an welche Bevölkerungsgruppe verimpft wurden und was mit den angeblichen Restmengen (d.h. "übriggebliebenem" Impfstoff, wenn z.B. aus einer Flasche Impfstoff eine Impfung mehr "herauszuholen" war) geschah. Bitte listen Sie auf, ob Mitarbeiter aus patientenkontaktfernen Berufsgruppen (Verwaltung, Geschäftsführung, Konzernleitung) inzwischen geimpft wurden, insbesondere ob die Mitglieder des Vorstands der Rhön-Klinikum AG (CEO, CMO, CFO, COO) und der kaufmännischen Geschäftsführung (zwei Personen) geimpft wurden (und mit welchen Impfstoffen) und damit eine Priorisierung gegenüber jenen Mitarbeiter/inne/n erfolgt ist, die sich für die Impfung angemeldet haben, direkt am bzw. an der Patienten/-in arbeiten und dennoch leer ausgingen. In welchen klinischen Abteilungen (Innere, Chirurgie, Herz-Thorax-Chirurgie, Psychosomatik etc.) wurden wie viele Mitarbeiter/innen in leitender Position (CA, OA, keine Hochrisikogruppe, Alter < 65 Jahre) noch vor ärztlichem und Pflegepersonal in nicht-leitender Funktion, aber mit unmittelbarem Patientenkontakt geimpft? Dass solche Vorgänge (Priorisierung) am Rhön-Klinikum stattgefunden haben, ist bekannt. Das Ausmaß und die Empfänger der Impfdosen nur zum Teil. Bitte teilen Sie mir ebenfalls mit, aus welchem Grund Mitarbeiter/inn/en der Rhön-Klinikum AG nun nur noch ausschließlich der nebenwirkungsbehaftete und nachweislich weniger effiziente Impfstoff von Astra-Zeneca zur Verfügung gestellt wird, während der wirksamere Impfstoff von z.B. Biontech ausschließlich für nicht berufstätige alte Menschen, die keinen Patientenkontakt haben, verwendet wird. Dass Politiker entschieden haben, 95-jährige seien schützenswerter als das Personal, das sie pflegt, ist bekannt, aber warum wurde nicht rechtzeitig dafür gesorgt, dass entsprechende Mengen an Impfstoff bestellt wurden? Ist die Rhön-Klinikum AG dem Gesundheitsamt zur Mitteilung der Verwendung der Impfdosen verpflichtet und wenn ja, auf welcher Basis? Wenn nein, warum nicht (Aufsichtspflicht des Gesundheitsamts?)? Werden die Zahlen der Rhön-Klinikum AG (Behandlungsfälle, Fälle in präventiver Isolation, Sterbefälle, Anzahl Mitarbeiter in Quarantäne) regelmäßig der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, und wenn ja, wo kann diese ein/e künftige/r Patient/in nachlesen? Bitte um Klärung bis Ende Februar (28.02.2021). Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Klara Fall Anfragenr: 213198 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213198/
Mit freundlichen Grüßen Klara Fall
Landkreis Rhön-Grabfeld - 3.4 Gesundheitswesen
Sehr geehrte Frau Fall, in der Anlage übersenden ich Ihnen die Antworten bezüglich Ihrer E-Mail Anfrage vom 19.02…
Von
Landkreis Rhön-Grabfeld - 3.4 Gesundheitswesen
Betreff
Priorisierung von Impfkandidaten im Rhön-Klinikum Bad Neustadt
Datum
2. März 2021 14:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Fall, in der Anlage übersenden ich Ihnen die Antworten bezüglich Ihrer E-Mail Anfrage vom 19.02.2021 an das Gesundheitsamt des Landratsamte Rhön-Grabfeld. Mit freundlichen Grüßen

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Klara Fall
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die ausführliche Antwort, die bestätigt, dass manche Informationen …
An Landkreis Rhön-Grabfeld - 3.4 Gesundheitswesen Details
Von
Klara Fall
Betreff
AW: Priorisierung von Impfkandidaten im Rhön-Klinikum Bad Neustadt [#213198]
Datum
7. März 2021 17:12
An
Landkreis Rhön-Grabfeld - 3.4 Gesundheitswesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die ausführliche Antwort, die bestätigt, dass manche Informationen von der Rhön-Klinikum AG nur "bereinigt" beim Gesundheitsamt ankommen. Mit freundlichen Grüßen Klara Fall Anfragenr: 213198 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213198/