Priorisierung von Impfkandidaten im Rhön-Klinikum Bad Neustadt
Bitte teilen Sie mir mit, nach welchen Kriterien die Priorisierung von Impfkandidaten im Rhön-Klinikum seit Beginn der Impfkampagne (vermutlich 02.01.2021, evtl. früher) gegen SARS-Covid-19 erfolgt ist, welche Impfstoffe (nach Hersteller und Monat geordnet bis einschließlich Ende 02/2021) an welche Bevölkerungsgruppe verimpft wurden und was mit den angeblichen Restmengen (d.h. "übriggebliebenem" Impfstoff, wenn z.B. aus einer Flasche Impfstoff eine Impfung mehr "herauszuholen" war) geschah.
Bitte listen Sie auf, ob Mitarbeiter aus patientenkontaktfernen Berufsgruppen (Verwaltung, Geschäftsführung, Konzernleitung) inzwischen geimpft wurden, insbesondere ob die Mitglieder des Vorstands der Rhön-Klinikum AG (CEO, CMO, CFO, COO) und der kaufmännischen Geschäftsführung (zwei Personen) geimpft wurden (und mit welchen Impfstoffen) und damit eine Priorisierung gegenüber jenen Mitarbeiter/inne/n erfolgt ist, die sich für die Impfung angemeldet haben, direkt am bzw. an der Patienten/-in arbeiten und dennoch leer ausgingen. In welchen klinischen Abteilungen (Innere, Chirurgie, Herz-Thorax-Chirurgie, Psychosomatik etc.) wurden wie viele Mitarbeiter/innen in leitender Position (CA, OA, keine Hochrisikogruppe, Alter < 65 Jahre) noch vor ärztlichem und Pflegepersonal in nicht-leitender Funktion, aber mit unmittelbarem Patientenkontakt geimpft?
Dass solche Vorgänge (Priorisierung) am Rhön-Klinikum stattgefunden haben, ist bekannt. Das Ausmaß und die Empfänger der Impfdosen nur zum Teil.
Bitte teilen Sie mir ebenfalls mit, aus welchem Grund Mitarbeiter/inn/en der Rhön-Klinikum AG nun nur noch ausschließlich der nebenwirkungsbehaftete und nachweislich weniger effiziente Impfstoff von Astra-Zeneca zur Verfügung gestellt wird, während der wirksamere Impfstoff von z.B. Biontech ausschließlich für nicht berufstätige alte Menschen, die keinen Patientenkontakt haben, verwendet wird. Dass Politiker entschieden haben, 95-jährige seien schützenswerter als das Personal, das sie pflegt, ist bekannt, aber warum wurde nicht rechtzeitig dafür gesorgt, dass entsprechende Mengen an Impfstoff bestellt wurden?
Ist die Rhön-Klinikum AG dem Gesundheitsamt zur Mitteilung der Verwendung der Impfdosen verpflichtet und wenn ja, auf welcher Basis? Wenn nein, warum nicht (Aufsichtspflicht des Gesundheitsamts?)?
Werden die Zahlen der Rhön-Klinikum AG (Behandlungsfälle, Fälle in präventiver Isolation, Sterbefälle, Anzahl Mitarbeiter in Quarantäne) regelmäßig der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, und wenn ja, wo kann diese ein/e künftige/r Patient/in nachlesen?
Bitte um Klärung bis Ende Februar (28.02.2021). Vielen Dank.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum19. Februar 2021
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23. März 2021
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