Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
Sehr
<< Antragsteller:in >>
hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer o.g. Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) zum 07.02.23 mit welcher Sie Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht zu der Prioritätenliste für neue oder zu renovierende Radwege und Bürgersteige aller Art in Berlin-Marzahn-Hellersdorf begehren. Des Weiteren haben Sie beantragt Ihnen im Wege der Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht die Stellungnahme des Straßen- und Grünflächen-Amtes (SGA) des Bezirks Berlin-Marzahn-Hellersdorf zur betreffenden Prioritätenliste zuzusenden.
Ich weise darauf hin, dass gemäß § 16 S. 1 IFG für die Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht Gebühren anfallen können. Die Gebühren sind dabei vom Antragsteller zu tragen. Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei nach Art und Umfang des Antragsbegehrens. Für Aktenauskünfte die in Form einer einfachen schriftlichen Auskunft ergehen ist ein Gebührenrahmen von 5 – 100 € vorgesehen.
Des Weiteren möchte ich Sie darauf hinweisen, dass jährlich ein Fortschrittsbericht Radverkehr veröffentlicht wird, der online frei verfügbar ist. Den Fortschrittsbericht für das Jahr 2021 finden Sie unter dem folgenden Link (
https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/verkehr/verkehrsplanung/radverkehr/radprojekte/radfortschrittsbericht/fortschrittsbericht-fahrrad-2021.pdf). In dem Fortschrittsbericht werden einige Teilaspekte Ihrer Anfrage bereits beantwortet. Der Fortschrittsbericht für das Jahr 2022 ist derzeit noch in Bearbeitung und wird voraussichtlich im Sommer 2023 veröffentlicht. Zudem finden Sie auf der Internet-Seite der infraVelo Angaben über die bezirklichen Radverkehrsprojekte:
https://www.infravelo.de/karte/.
Im Übrigen ist das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf geeigneter Ansprechpartner für Auskünfte zu bezirklichen Maßnahmen im Bereich des Rad- und Fußverkehrs.
Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie trotz der möglichen Kosten Ihre o.g. Anfrage weiterverfolgen möchten. Sofern Sie Ihre o.g. Anfrage weiterverfolgen, ergeht ein Aktenauskunfts- bzw. Akteneinsichtsbescheid an Sie, in dem auch die Verwaltungsgebühren festgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen