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Prioritätenliste Radwege

Bitte senden Sie mir die Prioritätenliste für neue oder zu renovierende Radwege und Bürgersteige aller Art in Berlin-Marzahn-Hellersdorf zu.
Mich interessieren auch die kritische Stellungnahme der Straßen- und Gün-Ämter aus dem Bezirk Berlin-Marzahn-Hellersdorf.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    7. Februar 2023
  • Frist
    9. März 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte …
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prioritätenliste Radwege [#269679]
Datum
7. Februar 2023 17:55
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir die Prioritätenliste für neue oder zu renovierende Radwege und Bürgersteige aller Art in Berlin-Marzahn-Hellersdorf zu. Mich interessieren auch die kritische Stellungnahme der Straßen- und Gün-Ämter aus dem Bezirk Berlin-Marzahn-Hellersdorf.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269679 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269679/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer o.g. Anfrage nach dem Berliner In…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: Prioritätenliste Radwege [#269679]
Datum
13. Februar 2023 09:06
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer o.g. Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) zum 07.02.23 mit welcher Sie Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht zu der Prioritätenliste für neue oder zu renovierende Radwege und Bürgersteige aller Art in Berlin-Marzahn-Hellersdorf begehren. Des Weiteren haben Sie beantragt Ihnen im Wege der Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht die Stellungnahme des Straßen- und Grünflächen-Amtes (SGA) des Bezirks Berlin-Marzahn-Hellersdorf zur betreffenden Prioritätenliste zuzusenden. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 16 S. 1 IFG für die Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht Gebühren anfallen können. Die Gebühren sind dabei vom Antragsteller zu tragen. Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei nach Art und Umfang des Antragsbegehrens. Für Aktenauskünfte die in Form einer einfachen schriftlichen Auskunft ergehen ist ein Gebührenrahmen von 5 – 100 € vorgesehen. Des Weiteren möchte ich Sie darauf hinweisen, dass jährlich ein Fortschrittsbericht Radverkehr veröffentlicht wird, der online frei verfügbar ist. Den Fortschrittsbericht für das Jahr 2021 finden Sie unter dem folgenden Link (https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/verkehr/verkehrsplanung/radverkehr/radprojekte/radfortschrittsbericht/fortschrittsbericht-fahrrad-2021.pdf). In dem Fortschrittsbericht werden einige Teilaspekte Ihrer Anfrage bereits beantwortet. Der Fortschrittsbericht für das Jahr 2022 ist derzeit noch in Bearbeitung und wird voraussichtlich im Sommer 2023 veröffentlicht. Zudem finden Sie auf der Internet-Seite der infraVelo Angaben über die bezirklichen Radverkehrsprojekte: https://www.infravelo.de/karte/. Im Übrigen ist das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf geeigneter Ansprechpartner für Auskünfte zu bezirklichen Maßnahmen im Bereich des Rad- und Fußverkehrs. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie trotz der möglichen Kosten Ihre o.g. Anfrage weiterverfolgen möchten. Sofern Sie Ihre o.g. Anfrage weiterverfolgen, ergeht ein Aktenauskunfts- bzw. Akteneinsichtsbescheid an Sie, in dem auch die Verwaltungsgebühren festgesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen