Privat angezeigte Ordnungswidrigkeiten

1. Werden private Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten von den Mitarbeitern des Fachbereiches 32 bearbeitet?

2. Werden private Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten von www.weg-li.de, Wegeheld.de oder per Emaileingang bearbeitet?

3. Welche Prioritäten haben private Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten, im Verhältnis zu denen, von Mitarbeitern der Stadt angezeigten?

4. Wie lange dauert es, im Durchschnitt, bis eine privat angezeigte Ordnungswidrigkeit von www.weg-li.de, Wegeheld.de oder per Email eingehend bearbeitet wird?

5. Werden bei "zu vielen" privaten Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten von www.weg-li.de, Wegeheld.de oder per Email, die Emailadressen gesperrt?

6. Zu 5. Wenn Ja, ab wieviel Anzeigen ist "zu viel"?

7. Werden die Absender über diese Verfahrensweise informiert?

8. Bekommen Privatpersonen zu den von ihnen gemachten Anzeigen eine Antwort/Reaktion?

9. Werden privat angezeigte Ordnungswidrigkeiten in den Statistiken gesondert angezeigt?

10. Zu 9. Wenn Ja, wo kann man diese einsehen?

11. Wie werden Anzeigen zu ausländischen Kennzeichen behandelt?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Juli 2020
  • Frist
    19. August 2020
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Fachbereich Ordnung und Sicherheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Privat angezeigte Ordnungswidrigkeiten [#192986]
Datum
17. Juli 2020 11:04
An
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Werden private Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten von den Mitarbeitern des Fachbereiches 32 bearbeitet? 2. Werden private Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten von www.weg-li.de, Wegeheld.de oder per Emaileingang bearbeitet? 3. Welche Prioritäten haben private Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten, im Verhältnis zu denen, von Mitarbeitern der Stadt angezeigten? 4. Wie lange dauert es, im Durchschnitt, bis eine privat angezeigte Ordnungswidrigkeit von www.weg-li.de, Wegeheld.de oder per Email eingehend bearbeitet wird? 5. Werden bei "zu vielen" privaten Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten von www.weg-li.de, Wegeheld.de oder per Email, die Emailadressen gesperrt? 6. Zu 5. Wenn Ja, ab wieviel Anzeigen ist "zu viel"? 7. Werden die Absender über diese Verfahrensweise informiert? 8. Bekommen Privatpersonen zu den von ihnen gemachten Anzeigen eine Antwort/Reaktion? 9. Werden privat angezeigte Ordnungswidrigkeiten in den Statistiken gesondert angezeigt? 10. Zu 9. Wenn Ja, wo kann man diese einsehen? 11. Wie werden Anzeigen zu ausländischen Kennzeichen behandelt?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 192986 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Angezeigte Ordnungwidrigkeiten
Von
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Via
Briefpost
Betreff
Angezeigte Ordnungwidrigkeiten
Datum
31. Juli 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
990,1 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bra…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Privat angezeigte Ordnungswidrigkeiten“ [#192986] [#192986]
Datum
2. August 2020 14:32
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/192986/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil 1. keine der gestellten Fragen beantwort wurde, 2. keinerlei fachliche Auskunft gegeben wurde, wie in den angefragten Fällen mit den eingegangenen Anzeigen umgegangen wird, 3. keine Nachvollziehbarkeit und Transparenz zu den angefragten Vorgängen entsteht, die eigentlich mit dieser Anfrage erreicht werden sollte, 4. konkrete Verfolgungshindernisse nicht benannt werden, 5. seitens des Fachbereichs eine Ablehnung der Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetzes in den aufgezählten Punkten nicht begründet ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Ich danke Ihnen bereits jetzt für Ihre Bemühungen und verbleibe mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 192986.pdf - 2020-07-31_1-img_20200802_0001.pdf Anfragenr: 192986 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192986/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Landeshauptstadt Potsdam vom 17. Juli 20, # 192986 Sehr geehrteAntragste…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Landeshauptstadt Potsdam vom 17. Juli 20, # 192986
Datum
10. August 2020 16:37
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
400,8 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Herrn Müller beigefügtes Schreiben zum Az. SMü/002/20/1269 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
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