Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Werden private Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten von den Mitarbeitern des Fachbereiches 4-6-30bearbeitet?
2. Werden private Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten von
www.weg-li.de bearbeitet?
3. Welche Prioritäten haben private Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten, im Verhältnis zu denen, von Mitarbeitern der Stadt angezeigten?
4. Wie lange dauert es, im Durchschnitt, bis eine privat angezeigte Ordnungswidrigkeit von
www.weg-li.de bearbeitet wird?
5. Werden bei "zu vielen" privaten Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten von
www.weg-li.de, die Emailadressen gesperrt?
6. Zu 5. Wenn Ja, ab wieviel Anzeigen ist "zu viel"?
7. Werden privat angezeigte Ordnungswidrigkeiten in den Statistiken gesondert angezeigt?
8. Zu 7. Wenn Ja, wo kann man diese einsehen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 253663
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