Privat Belegung einer öffentlichen stellfläche

Ist es erlaubt eine öffentliche stellfläche / Parkplatz als Privat Parkplatz zu nutzen ????

Besucher haben keine Möglichkeit ordnungsgemäß zu parken.

Es wird ein Parkplatz in Beschlag genommen wo die Einfahrt eines anwohners mehr als 10 Meter betragen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Dezember 2019
  • Frist
    7. Januar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Privat Belegung einer öffentlichen stellfläche [#171404]
Datum
3. Dezember 2019 08:38
An
Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist es erlaubt eine öffentliche stellfläche / Parkplatz als Privat Parkplatz zu nutzen ???? Besucher haben keine Möglichkeit ordnungsgemäß zu parken. Es wird ein Parkplatz in Beschlag genommen wo die Einfahrt eines anwohners mehr als 10 Meter betragen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171404 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist beim Servicetelefon der Stadt Hamm eingegangen. Ihr Anliegen wurde z…
Von
Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt
Betreff
AW: Privat Belegung einer öffentlichen stellfläche [#171404]
Datum
3. Dezember 2019 10:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist beim Servicetelefon der Stadt Hamm eingegangen. Ihr Anliegen wurde zur weiteren Bearbeitung an das Ordnungsamt der Stadt Hamm weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt
Ihr Schreiben von Dienstag, 3. Dezember 2019. Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage zur Bearbeitung w…
Von
Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt
Betreff
Ihr Schreiben von Dienstag, 3. Dezember 2019.
Datum
4. Dezember 2019 11:10
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage zur Bearbeitung weitergeleitet bekommen. Ich benötige dazu nähere Details, was ich Ihnen konkret beantworten soll? Bitte rufen Sie mich unter der Rufnummer 177232 an, damit ich Ihnen weiterhelfen kann. Mit freundlichen Grüßen