Privatanzeigen im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten

Anfrage an: Stadt Pirna

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Wie viele Privatanzeigen im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden im Jahr 2021 erstattet? Sollten diese Daten (noch) nicht vorliegen, beziehen Sie die Frage bitte auf jenes vorherige Jahr, für das bereits vollständige Daten vorhanden sind.
2. Davon: in wie vielen Fällen wurden Verfahren eingeleitet?
3. Davon: wie viele dieser Ordnungswidrigkeitsverfahren konnten erfolgreich abgeschlossen werden?
4. Existieren interne Verfahrensanweisungen, wie mit Privatanzeigen im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten umgegangen wird?
5. Welche Informationen zum Zeugen werden bei Privatanzeigen bereits im Anhörungsbogen aufgeführt?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Juli 2022
  • Frist
    6. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele Privatanzeigen im Bereich der Ve…
An Stadt Pirna Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Privatanzeigen im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten [#252525]
Datum
2. Juli 2022 09:59
An
Stadt Pirna
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele Privatanzeigen im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden im Jahr 2021 erstattet? Sollten diese Daten (noch) nicht vorliegen, beziehen Sie die Frage bitte auf jenes vorherige Jahr, für das bereits vollständige Daten vorhanden sind. 2. Davon: in wie vielen Fällen wurden Verfahren eingeleitet? 3. Davon: wie viele dieser Ordnungswidrigkeitsverfahren konnten erfolgreich abgeschlossen werden? 4. Existieren interne Verfahrensanweisungen, wie mit Privatanzeigen im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten umgegangen wird? 5. Welche Informationen zum Zeugen werden bei Privatanzeigen bereits im Anhörungsbogen aufgeführt? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252525 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252525/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Pirna
Sehr << Antragsteller:in >> die Stadt Pirna geht Privatanzeigen nach, sofern Zeugen genannt werden un…
Von
Stadt Pirna
Betreff
WG: Privatanzeigen im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten [#252525]
Datum
22. Juli 2022 08:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Stadt Pirna geht Privatanzeigen nach, sofern Zeugen genannt werden und der Sachverhalt konkret nachweisbar ist. Anonyme Anzeigen werden nicht bearbeitet. Grundvoraussetzung für die Einleitung eines Verfahrens auf Grund einer Anzeige durch einen Dritten ist die Nennung des vollständigen Namens und einer ladungsfähigen Anschrift des Anzeigenerstatters. Das anschließende Ordnungswidrigkeitenverfahren läuft in der gleichen Weise ab, wie bei den von der Stadt Pirna festgestellten Verstößen. Eine statistische Erfassung von Anzeigen durch Dritte erfolgt nicht, die Anzeigen bewegen sich im einstelligen Bereich. Erfahrungsgemäß sind es aber zur Gesamtzahl der Verfahren nur wenige Verfahren, die auf Grund einer Anzeige durch Dritte jährlich eingeleitet werden. Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Voraussetzung für Ihren zitierten Anspruch nach dem Sächsischen Umweltinformationsgesetz bzw. des Umweltinformationsgesetzes des Bundes ist im Übrigen, dass Umweltinformationen gefordert werden. Zu Umweltinformationen gehören sowohl Daten über den Zustand von Luft, Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürlichen Lebensräumen wie auch Informationen zu Lärm, Energie, Stoffen oder Strahlung. Aber auch über Pläne und Programme, die sich tatsächlich oder möglicherweise auf die Umwelt auswirken, über die Umsetzung von Umweltrecht oder Kosten-Nutzen-Analysen von Umweltprojekten können Umweltinformationen eingeholt werden. Nach dem Verbraucherinformationsgesetz kann Auskunft über Produkte wie Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kleidung, Spielwaren etc. verlangt werden Mit freundlichen Grüßen