Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten

Aus der zentralen Bußgeldstelle des RP:

Die Anzahl der im Jahr 2018, 2019 und 2020 eingegangenen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten durch Privatpersonen aufgeteilt nach Jahr.
Davon die Anzahl der eingeleiteten Verfahren aufgeteilt nach Jahr.
Davon die Anzahl der im Nachhinein eingestellten Verfahren aufgeteilt nach Jahr.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. Juli 2020
  • Frist
    7. August 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aus der zentralen…
An Regierungspräsidium Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten [#192225]
Datum
8. Juli 2020 10:19
An
Regierungspräsidium Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aus der zentralen Bußgeldstelle des RP: Die Anzahl der im Jahr 2018, 2019 und 2020 eingegangenen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten durch Privatpersonen aufgeteilt nach Jahr. Davon die Anzahl der eingeleiteten Verfahren aufgeteilt nach Jahr. Davon die Anzahl der im Nachhinein eingestellten Verfahren aufgeteilt nach Jahr.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192225 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192225/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Regierungspräsidium Karlsruhe
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Wir haben Sie an das entsprechende Fachreferat…
Von
Regierungspräsidium Karlsruhe
Betreff
AW: Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten [#192225]
Datum
8. Juli 2020 11:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Wir haben Sie an das entsprechende Fachreferat weitergeleitet. Von dort werden Sie weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Regierungspräsidium Karlsruhe
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre E-Mail vom 08.07.2020 möchte ich Ihnen wie folgt antworten: Die Zentrale B…
Von
Regierungspräsidium Karlsruhe
Betreff
Antrag auf Aktenauskunft - Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten [#192225]
Datum
14. Juli 2020 14:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre E-Mail vom 08.07.2020 möchte ich Ihnen wie folgt antworten: Die Zentrale Bußgeldstelle ist für die Verfolgung und Ahndung folgender Ordnungswidrigkeiten zuständig: • Verkehrsordnungswidrigkeiten auf den Autobahnen in Baden-Württemberg • Ordnungswidrigkeiten im Bereich Luftverkehr • Ordnungswidrigkeiten im Bereich Personenbeförderung • Ordnungswidrigkeiten nach dem Landespressegesetz • Wappenrechtliche Ordnungswidrigkeiten nach § 124 OWiG. Die Zentrale Bußgeldstelle führt keine Aufzeichnungen darüber, ob einem Verfahren eine Privatanzeige zugrunde liegt oder nicht. Daten zum Anzeigenerstatter werden im Verfahren nicht gespeichert und sind deshalb nicht auswertbar. Eine Aufarbeitung der einzelnen Verfahren in Bezug auf Privatanzeigen ist bei der Vielzahl der bei der Zentralen Bußgeldstelle geführten Verfahren (rd. 900.000 pro Jahr) nicht möglich. Die gewünschte Aktenauskunft zu Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten für den Bereich der Zentralen Bußgeldstelle kann nicht erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen