Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten

Wie viele Privatanzeigen zu Ordnungswidrigkeiten wie z.B. Falschparken gehen beim Ordnungsamt pro Jahr ein?
Wie viele Anzeigen gehen über Dienste wie weg.li und wegeheld beim Ordnungsamt pro Jahr ein?
Wie viele Privatanzeigen insgesamt und wie viele Anzeigen, die über o.g. Dienste eingehen, werden tatsächlich verfolgt und Bußgeldbescheide ausgestellt?
Anhand welcher Kriterien wird entschieden, welche Privatanzeigen verfolgt werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Januar 2022
  • Frist
    2. März 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Priv…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten [#239261]
Datum
31. Januar 2022 09:03
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Privatanzeigen zu Ordnungswidrigkeiten wie z.B. Falschparken gehen beim Ordnungsamt pro Jahr ein? Wie viele Anzeigen gehen über Dienste wie weg.li und wegeheld beim Ordnungsamt pro Jahr ein? Wie viele Privatanzeigen insgesamt und wie viele Anzeigen, die über o.g. Dienste eingehen, werden tatsächlich verfolgt und Bußgeldbescheide ausgestellt? Anhand welcher Kriterien wird entschieden, welche Privatanzeigen verfolgt werden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239261/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr Antragsteller/in die Anzahl der Privatanzeigen hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Allein von 2…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: WG: Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten [#239261]
Datum
1. Februar 2022 10:36
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,4 KB


Sehr Antragsteller/in die Anzahl der Privatanzeigen hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Allein von 2020 zu 2021 konnte hier eine Steigerung von 37 % verzeichnet werden. Im Jahr 2021 gingen bei der Bußgeldstelle 7.771 Privatanzeigen ein. Davon konnten 1.309 Anzeigen weiterverfolgt werden. In der Regel gehen diese Anzeigen in Papierform oder per Email ein. Eine Anbindung an elektronische Systeme, wie bspw. Wegeheld oder ähnliches gibt es nicht, wird derzeit aber auch nicht angestrebt. Sofern aufgrund von Privatanzeigen besondere örtliche Brennpunkte festgestellt werden, wird diese Information an die Verkehrsüberwachung weitergegeben und in Streifenpläne eingebunden bzw. mit mobilen Einsatzteams gesondert bestreift. Bislang wurde für die Bearbeitung von Privatanzeigen bei der Bußgeldstelle keine Personalstellen geschaffen. Daraus resultiert, dass diese immer nur dann bearbeitet werden können, wenn es freie Kapazitäten gibt. Freie Kapazitäten ergeben sich bspw. durch den Ausfall einer Geschwindigkeitsmessanlage. Die Priorisierung der Anzeigenbearbeitung erfolgt daher immer zugunsten der hoheitlich tätigen Stellen. Die Schaffung von Personalstellen obliegt den politischen Entscheidungsträgern, also dem Gemeinderat der Stadtverwaltung. Ob hier ein weiterer Ausbau der Verkehrsüberwachung angestrebt oder dem Anliegen privater Anzeigeerstatter stärker Rechnung getragen wird, bleibt abzuwarten. Für Rückfragen, gerne auch telefonisch, stehe ich jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen