Private Absprerrungen auf straßenbegleitenden Geh-/Radwegen
- Welche Behörde ist für Genehmigungen privater Absperrungen auf straßenbegleitenden Geh-/Radwegen (wie z.B. der Binger Str. vor Hausnummer 14) für z.B. Fensterputzdienste verantwortlich?
- Wie viele solcher Genehmigungen gab es im Jahr 2021 für die Binger Str. zwischen Wallstraße und Goßlerweg?
- Welche Auflagen werden dabei konkret gemacht, damit die Sicherheit und Leichtigkeit des Fuß- und Radverkehrs an diesen Stellen gewährleistet bleibt? Welche Restbreite muss z.B. ein gemeinsamer Geh- und Radweg mit hohem Aufkommen an Fuß- und Radverkehr aufweisen?
- In welchen Fällen wird in Erwägung gezogen den rechten der beiden Fahrstreifen für Kraftfahrzeuge zu sperren um so eine komfortable und sichere Umleitung des Fuß- und/oder Radverkehrs über diesen einrichten zu können?
- Wer ist dafür verantwortlich, die Einhaltung der Auflagen zu kontrollieren?
- Wird die Einhaltung der Auflagen routinemäßig kontrolliert?
- An wen können sich Bürger*innen wenden, wenn durch die Absperrung Behinderungen und/oder Gefährdungen bestehen, nicht genehmigte Absperrungen errichtet oder Auflagen nicht eingehalten wurden?
- Welche Bußgelder werden für ungenehmigte oder nicht vorschriftsmäßige Absperrungen verhängt?
- Wie viele Bußgelder wurden im Jahr 2021 aus diesen Gründen im gesamten Stadtgebiet verhängt?
Anfrage erfolgreich
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Datum18. Juli 2022
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20. August 2022
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