Private Absprerrungen auf straßenbegleitenden Geh-/Radwegen

- Welche Behörde ist für Genehmigungen privater Absperrungen auf straßenbegleitenden Geh-/Radwegen (wie z.B. der Binger Str. vor Hausnummer 14) für z.B. Fensterputzdienste verantwortlich?
- Wie viele solcher Genehmigungen gab es im Jahr 2021 für die Binger Str. zwischen Wallstraße und Goßlerweg?
- Welche Auflagen werden dabei konkret gemacht, damit die Sicherheit und Leichtigkeit des Fuß- und Radverkehrs an diesen Stellen gewährleistet bleibt? Welche Restbreite muss z.B. ein gemeinsamer Geh- und Radweg mit hohem Aufkommen an Fuß- und Radverkehr aufweisen?
- In welchen Fällen wird in Erwägung gezogen den rechten der beiden Fahrstreifen für Kraftfahrzeuge zu sperren um so eine komfortable und sichere Umleitung des Fuß- und/oder Radverkehrs über diesen einrichten zu können?
- Wer ist dafür verantwortlich, die Einhaltung der Auflagen zu kontrollieren?
- Wird die Einhaltung der Auflagen routinemäßig kontrolliert?
- An wen können sich Bürger*innen wenden, wenn durch die Absperrung Behinderungen und/oder Gefährdungen bestehen, nicht genehmigte Absperrungen errichtet oder Auflagen nicht eingehalten wurden?
- Welche Bußgelder werden für ungenehmigte oder nicht vorschriftsmäßige Absperrungen verhängt?
- Wie viele Bußgelder wurden im Jahr 2021 aus diesen Gründen im gesamten Stadtgebiet verhängt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Juli 2022
  • Frist
    20. August 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Welche Behör…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Private Absprerrungen auf straßenbegleitenden Geh-/Radwegen [#253542]
Datum
18. Juli 2022 17:49
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Welche Behörde ist für Genehmigungen privater Absperrungen auf straßenbegleitenden Geh-/Radwegen (wie z.B. der Binger Str. vor Hausnummer 14) für z.B. Fensterputzdienste verantwortlich? - Wie viele solcher Genehmigungen gab es im Jahr 2021 für die Binger Str. zwischen Wallstraße und Goßlerweg? - Welche Auflagen werden dabei konkret gemacht, damit die Sicherheit und Leichtigkeit des Fuß- und Radverkehrs an diesen Stellen gewährleistet bleibt? Welche Restbreite muss z.B. ein gemeinsamer Geh- und Radweg mit hohem Aufkommen an Fuß- und Radverkehr aufweisen? - In welchen Fällen wird in Erwägung gezogen den rechten der beiden Fahrstreifen für Kraftfahrzeuge zu sperren um so eine komfortable und sichere Umleitung des Fuß- und/oder Radverkehrs über diesen einrichten zu können? - Wer ist dafür verantwortlich, die Einhaltung der Auflagen zu kontrollieren? - Wird die Einhaltung der Auflagen routinemäßig kontrolliert? - An wen können sich Bürger*innen wenden, wenn durch die Absperrung Behinderungen und/oder Gefährdungen bestehen, nicht genehmigte Absperrungen errichtet oder Auflagen nicht eingehalten wurden? - Welche Bußgelder werden für ungenehmigte oder nicht vorschriftsmäßige Absperrungen verhängt? - Wie viele Bußgelder wurden im Jahr 2021 aus diesen Gründen im gesamten Stadtgebiet verhängt?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253542/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landeshauptstadt Mainz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir gerne wie folgt beantworten: Für …
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
Ihre Anfrage: Private Absprerrungen auf straßenbegleitenden Geh-/Radwegen [#253542]
Datum
17. August 2022 12:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir gerne wie folgt beantworten: Für die Genehmigung von Absperrungen im öffentlichen Verkehrsraum ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig. Für den Bereich der Binger Straße zwischen Wallstraße und Goßlerweg gab es 2021 zwei Genehmigungen. In beiden Fällen wurden die Fenster an dem Gebäude gereinigt. Die verkehrsbehördliche Anordnung zur Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum erfolgt gemäß den Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen. Diese Richtlinie gibt in Regelplänen vor, wie eine Arbeitsstelle abzusichern ist. Nach dem Regelplan BII/8 wird bei Sperrung des getrennten Geh- und Radweges der Geh- und Radverkehr dann auf dem Gehweg mit Zusatz „Radfahrer frei“ geführt. Der Gehweg muss dann eine Mindestbreite von 1,50 m haben. Im vorliegenden Fall war der Gehweg mit Zusatz „Radfahrer frei“ 1,6 m. Die Kontrollen von verkehrsbehördlichen Anordnungen für Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten. Die Bürger können sich bei Behinderungen oder gar Verkehrsgefährdungen an das Baustellenmanagement des Stadtplanungsamtes Abteilung Straßenverkehrsbehörde <<E-Mail-Adresse>> wenden. Es wurden 2021 keine Bußgelder verhängt, aber bei Bekanntwerden wird vor Ort eine ordnungsgemäße Absicherung durchgesetzt. Viele Grüße,