Private Krankenversicherung für Beamte im Vorbereitungsdienst

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erbitte die Beantwortung folgender Fragen:

1.) Warum greift die sogenannte Öffnungsklausel nicht bei Beamten im Vorbereitungsdienst?

2.) Wie viele Beschwerden sind diesbezüglich in den letzten drei Jahren beim Bundesministerium des Inneren eingegangen?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. August 2016
  • Frist
    2. September 2016
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Marcel Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich erbitte die Beantwortung folgender Fragen: 1.) …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Marcel Müller
Betreff
Private Krankenversicherung für Beamte im Vorbereitungsdienst [#17436]
Datum
1. August 2016 19:05
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich erbitte die Beantwortung folgender Fragen: 1.) Warum greift die sogenannte Öffnungsklausel nicht bei Beamten im Vorbereitungsdienst? 2.) Wie viele Beschwerden sind diesbezüglich in den letzten drei Jahren beim Bundesministerium des Inneren eingegangen? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Marcel Müller <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#904 Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin, für die mit Ihrer als "IFG-Antra…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Private Krankenversicherung für Beamte im Vorbereitungsdienst [#17436]
Datum
2. August 2016 08:35
Status
Anfrage abgeschlossen
ZI4-13002/4#904 Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin, für die mit Ihrer als "IFG-Antrag" bezeichneten E-Mail genannte Thematik besteht im Bundesministerium des Innern keine Zuständigkeit. Über die Aufgabengebiete, in denen das BMI tätig ist, können sie sich über den nachfolgenden Link informieren. http://www.bmi.bund.de/DE/Ministerium/Struktur-Abteilungen/struktur-abteilungen_node.html Mit freundlichen Grüßen