Privatevertrag mit Unternehmer zwischen Bediensteten und Unternehmer.
Teilen Sie mir bitte mit welches Teil des BW StVollzBG III angewendet wurde, um einen einzelnen Mitarbeiter (dienstlich oder privat) es ermöglicht das er für Gefangenen einen Arbeits- oder Vermittlungsvertrag für ihre Vermittlung ihrer Arbeitskraft.
Das Unterzeichnen von Verträgen, sei kein Verwaltungsakt. Woher komme die Rechtsfähigkeit eines Mitarbeiters im Dienst oder dienstlich im Auftrag?
Laut Bundesagentur für Arbeit, sind Arbeitsvermittlungen (mit oder ohne Vertrag) nicht gestattet ohne "Erlaubnis" dazu. Wie umgeht eine JVA diese gesetzliche Vorgabe der Arbeitsvermittlung zu einem Unternehmen der sein Gesellschaftssitz außerhalb der Landesverwaltung hat?
Ich wurde von dieser Behörde zur Zwangsarbeit per Vermittlungsvertrag per Maßnahme des dritten Reichs so missbraucht (als Außenkommando bezeichnet). Danke.
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Datum24. Februar 2025
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26. März 2025
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