Privatevertrag mit Unternehmer zwischen Bediensteten und Unternehmer.

Teilen Sie mir bitte mit welches Teil des BW StVollzBG III angewendet wurde, um einen einzelnen Mitarbeiter (dienstlich oder privat) es ermöglicht das er für Gefangenen einen Arbeits- oder Vermittlungsvertrag für ihre Vermittlung ihrer Arbeitskraft.
Das Unterzeichnen von Verträgen, sei kein Verwaltungsakt. Woher komme die Rechtsfähigkeit eines Mitarbeiters im Dienst oder dienstlich im Auftrag?
Laut Bundesagentur für Arbeit, sind Arbeitsvermittlungen (mit oder ohne Vertrag) nicht gestattet ohne "Erlaubnis" dazu. Wie umgeht eine JVA diese gesetzliche Vorgabe der Arbeitsvermittlung zu einem Unternehmen der sein Gesellschaftssitz außerhalb der Landesverwaltung hat?
Ich wurde von dieser Behörde zur Zwangsarbeit per Vermittlungsvertrag per Maßnahme des dritten Reichs so missbraucht (als Außenkommando bezeichnet). Danke.

Warte auf Antwort

  • Datum
    24. Februar 2025
  • Frist
    26. März 2025
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Jürgen Böhnke
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Teilen Sie mir bitte mit welches T…
An Justizvollzugsanstalt Ulm Details
Von
Jürgen Böhnke
Betreff
Privatevertrag mit Unternehmer zwischen Bediensteten und Unternehmer. [#328412]
Datum
24. Februar 2025 17:47
An
Justizvollzugsanstalt Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Teilen Sie mir bitte mit welches Teil des BW StVollzBG III angewendet wurde, um einen einzelnen Mitarbeiter (dienstlich oder privat) es ermöglicht das er für Gefangenen einen Arbeits- oder Vermittlungsvertrag für ihre Vermittlung ihrer Arbeitskraft. Das Unterzeichnen von Verträgen, sei kein Verwaltungsakt. Woher komme die Rechtsfähigkeit eines Mitarbeiters im Dienst oder dienstlich im Auftrag? Laut Bundesagentur für Arbeit, sind Arbeitsvermittlungen (mit oder ohne Vertrag) nicht gestattet ohne "Erlaubnis" dazu. Wie umgeht eine JVA diese gesetzliche Vorgabe der Arbeitsvermittlung zu einem Unternehmen der sein Gesellschaftssitz außerhalb der Landesverwaltung hat? Ich wurde von dieser Behörde zur Zwangsarbeit per Vermittlungsvertrag per Maßnahme des dritten Reichs so missbraucht (als Außenkommando bezeichnet). Danke.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jürgen Böhnke Anfragenr: 328412 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/328412/ Postanschrift Jürgen Böhnke << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jürgen Böhnke

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