Privatisierung der Daten zu Zwangsversteigerungen über "immobilienpool.de Media GmbH & Co. KG"

Alle verfügbaren Dokumente & Informationen zum Vertragsverhältnis zwischen dem Amtsgericht und der "immobilienpool.de Media GmbH & Co. KG" (bzw. der verbundenen Unternehmen) bezüglich der Online-Veröffentlichung von digitalisierten Dokumente zu Zwangsversteigerungen in Ihrem Amtsgericht sowie deren exklusives Nutzungsrecht.

Bitte beantworten Sie darüber hinaus die folgende Fragen:
1) Wird der Dienstleister für die Veröffentlichung bezahlt? Wenn ja, wie viel?
2) Wie lange läuft das Vertragsverhältnis noch?
3) Wie verlief die Vergabe? Gab es eine Ausschreibung? Wenn ja, stellen Sie bitte hierzu alle Dokumente zur Verfügung.
4) Warum wird die Veröffentlichung der digitalisierten Zwangsversteigerungen nicht analog zu den Insolvenzbekanntmachungen der Insolvenzgerichte über das ejustice-Portal des Landes Rheinland-Pfalz durchgeführt?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Februar 2021
  • Frist
    18. März 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle verfügbaren Dokumen…
An Amtsgericht Bad Kreuznach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Privatisierung der Daten zu Zwangsversteigerungen über "immobilienpool.de Media GmbH & Co. KG" [#212801]
Datum
16. Februar 2021 12:35
An
Amtsgericht Bad Kreuznach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle verfügbaren Dokumente & Informationen zum Vertragsverhältnis zwischen dem Amtsgericht und der "immobilienpool.de Media GmbH & Co. KG" (bzw. der verbundenen Unternehmen) bezüglich der Online-Veröffentlichung von digitalisierten Dokumente zu Zwangsversteigerungen in Ihrem Amtsgericht sowie deren exklusives Nutzungsrecht. Bitte beantworten Sie darüber hinaus die folgende Fragen: 1) Wird der Dienstleister für die Veröffentlichung bezahlt? Wenn ja, wie viel? 2) Wie lange läuft das Vertragsverhältnis noch? 3) Wie verlief die Vergabe? Gab es eine Ausschreibung? Wenn ja, stellen Sie bitte hierzu alle Dokumente zur Verfügung. 4) Warum wird die Veröffentlichung der digitalisierten Zwangsversteigerungen nicht analog zu den Insolvenzbekanntmachungen der Insolvenzgerichte über das ejustice-Portal des Landes Rheinland-Pfalz durchgeführt?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212801 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212801/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Bad Kreuznach
140 E - .21 Landestransparenzgesetz Antragsteller/in Antragsteller/in.docx 140 E 41/21 Anbei mein Antwortschreib…
Von
Amtsgericht Bad Kreuznach
Betreff
140 E - .21 Landestransparenzgesetz Antragsteller/in Antragsteller/in.docx
Datum
18. Februar 2021 13:38
Status
Anfrage abgeschlossen
140 E 41/21 Anbei mein Antwortschreiben vom heutigen Tag. Brigitte Hill (Direktorin des Amtsgerichts)
<< Anfragesteller:in >>
AW: 140 E - .21 Landestransparenzgesetz [geschwärzt] [#212801] Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedaure Ihre n…
An Amtsgericht Bad Kreuznach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 140 E - .21 Landestransparenzgesetz [geschwärzt] [#212801]
Datum
18. Februar 2021 19:06
An
Amtsgericht Bad Kreuznach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedaure Ihre negative Rückmeldung und lege hiermit einen Widerspruch ein. §3 Abs. 4 LTranspG ist nicht anwendbar da es sich bei der digitalen Veröffentlichung von Verkehrswertgutachten durch die Amtsgerichte um einen Verwaltungsvorgang handelt. Eine exklusive kommerzielle Nutzung der Verkehrswertgutachten durch ein vom Rechtspfleger ausgewähltes privates Unternehmen ist nicht korrekt und m.E. höchst unethisch. Bitte geben Sie dem Widerspruch statt und schaffen Sie Transparenz in dieser Angelegenheit. Wir sind im Jahr 2021 und die Amtsgerichte benötigen keine private Firma um eine Webseite zu betreiben. Die Art und Weise wie diese Firma die Verkehrswertgutachten zugeschustert bekommt ist sehr bedenklich. Diese Daten sollten analog zur Veröffentlichung der Insolvenzbekanntmachungen und der Handelsregister auf einer staatlichen Webseite erfolgen und der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 212801 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Amtsgericht Bad Kreuznach
Bescheid über Entscheidung zur Zurückweisung des Antrags gem. LTranspG Bescheid über Zurückweisung des Antrags gem…
Von
Amtsgericht Bad Kreuznach
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid über Entscheidung zur Zurückweisung des Antrags gem. LTranspG
Datum
22. Februar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Bescheid über Zurückweisung des Antrags gem. LTranspG. Die Beantwortung der Fragen wird abgelehnt. Die Veröffentlichung der Verkehrswertgutachten in Zwangsversteigerungssachen und damit auch die Auswahl des Mediums, wo und zu welchen Bedingungen die Veröffentlichugn erfolgt, ist kein Akt der Justizverwaltung sondern erfolgt im Rahmen der von den Rechtspflegern auf Grundlage des Zwangsversteigerungsgesetzes (ZVG) wahrzunehmenden Rechtssprechungsaufgaben. Eine Veröffentlichung der Verkehrswertgutachten ist im ZVG nicht zwingen vorgesehen. Die Rechtspfleger können aber im Rahmen ihrer sachlichen Unabhängigkeit die Veröffentlichung der Verkehrswertgutachten veranlassen. Die Einflussnahme auf diese Entscheidung durch die Justizverwaltung verbietet sich aufgrund ders achlichen Unabhängigkeit der Rechtspfleger. Die Justizverwaltung steht deshalb in keinerlei Vertragsverhältnis zu der Immobilienpool.de Media GmbH & Co KG, sodass das Auskunftsbegehren ins Leere geht und ohnehin gem. §3 Abs. 4 LTranspG der Anwendungsbereich des LTranspG nicht eröffnet ist.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinla…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Privatisierung der Daten zu Zwangsversteigerungen über "immobilienpool.de Media GmbH & Co. KG"“ [#212801] [#212801]
Datum
14. März 2021 17:44
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/212801/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die großflächige Beauftragung von Veröffentlichungem der Verkehrswertgutachten durch die jeweiligen Rechtspfleger an die "Immobilienpool.de Media GmbH & Co KG" den Zweifel entstehen lässt, dass sich die Rechtpfleger einzelfallbezogen und unabhängig von äußerlichen Einflüssen hierzu entscheiden. Durch die von mir dokumentierten massenhaften Entscheidungen der jew. Rechtspfleger zur Beauftragung dieser Firma entsteht großflächiger Schaden von ca. 200 Euro in jedem betroffenen Insolvenzverfahren zu Lasten der jew. Gläubiger. Die Amtsgerichte müssen verpflichtet werden, die Gründe für die jeweiligen Entscheidungen ihrer Rechtspfleger transparent dazulegen, und die im Raum stehenden Zweifel an deren unabhängigkeit auszuräumen. Hierzu wäre die Offenlegung von relevanten Vertragsdokumenten, Provisionsvereinbarungen, Fortbildungsveranstaltungen und Marketingmaterialien zu begrüßen. Da die "Immobilienpool.de Media GmbH & Co KG" großflächig und m.E. ohne individuelle Abwägung durch die jew. Rechtspfleger beauftragt wird, könnte es sich hierbei um einen großflächigen Skandal zu lasten vieler tausender Gläubiger handeln. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 212801.pdf - 2021-02-18_1-140E-.21LandestransparenzgetzNAMENAME.docx - 2021-02-22_1-amtsgericht-bad-kreuznach-antwort-22feb2021.pdf Anfragenr: 212801 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212801/

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