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Privatisierung DLK-Betriebsteil "Friseur & Handwerk" und PHG des Friseurhandwerks von Weimar, Rudolfstadt, Auerbach und Sömmerda

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir folgendes zu:

Die bei Verkauf/ Privatisierung des Dienstleistungskombinatsbetriebsteils "Friseur & Kosmetik" sowie der Produktionsgenossenschaft des Friseurhandwerks von Weimar, Rudolstadt, Auerbach und Sömmerda erteilten Auflagen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 7 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Mit Blick auf eine mögliche Begründungspflicht nach § 7 Abs. 1 S. 3 iVm § 6 S. 2 IFG erkläre ich, dass die erteilten Auflagen aus meiner Sicht keine Geschäftsgeheimnisse darstellen. Auch sind die Auflagen sicherlich längst erfüllt und die Privatisierung dieser Betriebe abgeschlossen, sodass auf einer Geheimhaltung kein wirtschaftlicher Wert mehr beruhen kann (§ 2 Nr. 1 lit. a a.E. GeschGehG).

Ich gehe davon aus, dass es sich um eine gebührenfreie einfache Auskunft handelt, § 10 Abs. 1 S. 2 IFG. Sollten wider Erwarten Gebühren zu erheben zu sein, bitte ich Sie, mir vorab die Höhe der zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln.

Kann die Frist nach § 7 Abs. 5 S. 2 IFG nicht eingehalten werden, bitte ich um eine kurze Information über die voraussichtliche Dauer der Verzögerung.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Zudem bitte ich Sie um eine Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    26. Februar 2020
  • Frist
    28. März 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir …
An Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Privatisierung DLK-Betriebsteil "Friseur & Handwerk" und PHG des Friseurhandwerks von Weimar, Rudolfstadt, Auerbach und Sömmerda [#181431]
Datum
26. Februar 2020 20:40
An
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir folgendes zu: Die bei Verkauf/ Privatisierung des Dienstleistungskombinatsbetriebsteils "Friseur & Kosmetik" sowie der Produktionsgenossenschaft des Friseurhandwerks von Weimar, Rudolstadt, Auerbach und Sömmerda erteilten Auflagen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 7 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Mit Blick auf eine mögliche Begründungspflicht nach § 7 Abs. 1 S. 3 iVm § 6 S. 2 IFG erkläre ich, dass die erteilten Auflagen aus meiner Sicht keine Geschäftsgeheimnisse darstellen. Auch sind die Auflagen sicherlich längst erfüllt und die Privatisierung dieser Betriebe abgeschlossen, sodass auf einer Geheimhaltung kein wirtschaftlicher Wert mehr beruhen kann (§ 2 Nr. 1 lit. a a.E. GeschGehG). Ich gehe davon aus, dass es sich um eine gebührenfreie einfache Auskunft handelt, § 10 Abs. 1 S. 2 IFG. Sollten wider Erwarten Gebühren zu erheben zu sein, bitte ich Sie, mir vorab die Höhe der zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Kann die Frist nach § 7 Abs. 5 S. 2 IFG nicht eingehalten werden, bitte ich um eine kurze Information über die voraussichtliche Dauer der Verzögerung. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Zudem bitte ich Sie um eine Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 181431 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181431
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
**Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) vom 05.09.2005  (BGBL. I S. …
Von
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
Betreff
Privatisierung DLK-Betriebsteil "Friseur & Handwerk" und PHG des Friseurhandwerks von Weimar, Rudolfstadt, Auerbach und Sömmerda [#181431]
Datum
28. Februar 2020 11:43
Status
Warte auf Antwort
**Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) vom 05.09.2005  (BGBL. I S. 2722);** **Antrag vom 26.02.2020 auf Auskunft zu Auflagen bei Verkauf/ Privatisierung des Betriebsteils „Friseur & Kosmetik“ eines Dienstleistungskombinats sowie der** **Produktionsgenossenschaften des Friseurhandwerks von Weimar, Rudolstadt, Auerbach und Sömmerda** ** ** **Ihr Zeichen: Anfrage-Nr. 181431** ** ** **Unser Zeichen: BvS-IFG 5/20** Sehr [geschwärzt], Ihr o.g. Antrag auf Informationszugang ist bei der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) als der nach § 1 Abs. 1, § 7 Abs. 1 IFG zuständigen Behörde eingegangen. Obgleich sich die BvS um eine zügige Erledigung bemühen wird, kann die Bearbeitungsdauer nicht genau angegeben werden. Rein vorsorglich weise ich deshalb darauf hin, dass die Monatsfrist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG lediglich eine Ordnungsfunktion erfüllt. Hinsichtlich der Produktionsgenossenschaften (PGH) ist festzuhalten, dass es sich bei den PGH`s um Zusammenschlüsse mehrerer Handwerksbetriebe eines Gewerkes zu einer Genossenschaft gehandelt hat, die zwar in die Zentralplanwirtschaft eingebunden waren, bei denen es sich jedoch nicht um sog. volkseigene Betriebe gehandelt hat. Die Umwandlung dieser PGH`s erfolgte nach der Verordnung über die Gründung, Tätigkeit und Umwandlung von Produktionsgenossenschaften des Handwerks vom 08.03.1990. Eine Privatisierung von PGH`s durch die Treuhandanstalt ist daher nicht erfolgt, da die PGH`s aus privaten Mitgliedern bestanden. Zur Beantwortung Ihrer Anfrage zur Privatisierung des „Dienstleistungskombinatsbetriebsteils Friseur & Kosmetik“ bitte ich jedoch um Mitteilung, um welches Dienstleistungskombinat es sich handelt, dem der von Ihnen nachgefragte Betriebsteil „Friseur & Kosmetik“ zuzuordnen ist. Des Weiteren bitte ich um Mitteilung, was von Ihnen unter „erteilten Auflagen“ verstanden wird. Bezüglich der von Ihnen angesprochenen Gebührenfreiheit weise ich darauf hin, dass für Amtshandlungen nach dem IFG grundsätzlich Gebühren zu erheben sind, die sich nach dem Aufwand richten. Ob es sich bei der von Ihnen begehrten Auskunft um eine einfache (und damit gebührenfreie) Auskunft handelt, kann derzeit nicht beurteilt werden. Insbesondere, wenn Rechte Dritter tangiert werden können – wie im vorliegenden Fall – ist mit einer Entstehung von Gebühren zu rechnen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben - Anstalt des öffentlichen Rechts - Büro der Abwicklerin Schönhauser Allee 120 10437 Berlin http://www.bvs.bund.de ( http://www.bvs.bund.de ) [geschwärzt]+[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] Abwicklerin: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Vorstand: Dr. Christoph Krupp (Sprecher), Holger Hentschel, Paul Johannes Fietz [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt] [#[geschwärzt]]" <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt] & [geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt] & [geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ( [geschwärzt] ) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ( [geschwärzt] )
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Sehr geehrte<Information-entfernt> sehr geehrt<Information-entfernt> ich danke Ihnen für Ihre Antwort…
An Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben Details
Von
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Betreff
AW: Privatisierung DLK-Betriebsteil "Friseur & Handwerk" und PHG des Friseurhandwerks von Weimar, Rudolfstadt, Auerbach und Sömmerda [#181431]
Datum
22. März 2020 13:44
An
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> sehr geehrt<Information-entfernt> ich danke Ihnen für Ihre Antwort und bitte Ihnen meine verzögerte Rückäußerung zu entschuldigen. > "Zur Beantwortung Ihrer Anfrage zur Privatisierung des „Dienstleistungskombinatsbetriebsteils Friseur & Kosmetik“ bitte ich jedoch um Mitteilung, um welches Dienstleistungskombinat es sich handelt, dem der von Ihnen nachgefragte Betriebsteil „Friseur & Kosmetik“ zuzuordnen ist." Konkret geht es mir darum, dass über den Ministerpräsidenten a.D. Thomas Kemmerich in einem Online-Lexikon ohne auffindbaren Beleg geschrieben wird: > "Ab 1991 wandelte Kemmerich den Dienstleistungskombinats-Betriebsteil „Friseur & Kosmetik“ sowie die Produktionsgenossenschaft (PGH) des Friseurhandwerks aus Weimar, Rudolstadt, Auerbach und Sömmerda zur Friseur Masson GmbH um." [https://de.wikipedia.org/wiki/Thomas_Kemmerich#Berufliche_Karriere] Vielleicht können Sie auf dieser Grundlage etwas auffinden. > "Des Weiteren bitte ich um Mitteilung, was von Ihnen unter „erteilten Auflagen“ verstanden wird." Nach meiner Kenntnis wurden die Verträge, durch welche DDR-Betriebe privatisiert wurden, mit Auflagen versehen, die durch Ihre Anstalt überwacht wurden (z.B. zugesagte Arbeitsplätze und Investitionen). > "Bezüglich der von Ihnen angesprochenen Gebührenfreiheit weise ich darauf hin, dass für Amtshandlungen nach dem IFG grundsätzlich Gebühren zu erheben sind, die sich nach dem Aufwand richten." Ich möchte meinen Kostenvorbehalt insoweit aufrecht erhalten. Soweit in einem weiteren Schritt Kosten entstünden, bäte ich um die Mitteilung über die genaue Höhe der Kosten, damit ich entscheiden kann, ob ich mir die voraussichtlich entstehenden Kosten auch leisten kann. > "Insbesondere, wenn Rechte Dritter tangiert werden können – wie im vorliegenden Fall – ist mit einer Entstehung von Gebühren zu rechnen." Wie ich bereits mitgeteilt habe, liegen keine Anhaltspunkte für Drittbetroffenheit vor § 8 Abs. 1 IFG, insbesondere sind keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse iSv § 6 S. 2 IFG iVm § 2 Nr. 1 GeschGehG berührt. Nötigenfalls nehme ich hierzu ausführlicher Stellung. Ich danke Ihnen für die weitere Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 181431 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181431
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
**Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) vom 05.09.2005  (BGBL. I S. …
Von
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
Betreff
AW: Privatisierung DLK-Betriebsteil "Friseur & Handwerk" und PHG des Friseurhandwerks von Weimar, Rudolfstadt, Auerbach und Sömmerda [#181431]
Datum
30. März 2020 14:27
Status
Anfrage abgeschlossen
**Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) vom 05.09.2005  (BGBL. I S. 2722);** **Antrag vom 26.02.2020 auf Auskunft zu Auflagen bei Verkauf/ Privatisierung des Betriebsteils „Friseur & Kosmetik“ eines Dienstleistungskombinats sowie der** **Produktionsgenossenschaften des Friseurhandwerks von Weimar, Rudolstadt, Auerbach und Sömmerda** ** ** **Ihr Zeichen: Anfrage-Nr. 181431** ** ** **Unser Zeichen: BvS-IFG 5/20** Sehr geehrte<Information-entfernt> in Ihrer E-Mail vom 22.03.2020 verweisen Sie hinsichtlich unserer Bitte um Nennung des von Ihnen nachgefragten Dienstleistungskombinates auf das online Lexikon Wikipedia und den dort enthaltenen Eintrag "Ab 1991 wandelte Kemmerich den Dienstleistungskombinats-Betriebsteil „Friseur & Kosmetik“ sowie die Produktionsgenossenschaft (PGH) des Friseurhandwerks aus Weimar, Rudolstadt, Auerbach und Sömmerda zur Friseur Masson GmbH um." Diesem Eintrag, auf den wir auch bereits im Rahmen der Beantwortung Ihrer E-Mail vom 26.02.2020 gestoßen sind, lässt sich jedoch, ebenso wie Ihrer Anfrage vom 26.02.2020, leider nicht entnehmen, um welches Dienstleistungskombinat es sich handelt. Diese Information ist jedoch erforderlich, um nach Unterlagen zu Ihrer Anfrage nach eventuellen Auflagen im Rahmen einer Privatisierung eines Dienstleistungskombinatsbetriebsteils „Friseur & Kosmetik“ recherchieren zu können. Dies insbesondere, da eine Recherche in der hierfür zur Verfügung stehenden Datenbank nach Herrn Thomas Kemmerich zu keinem Ergebnis geführt hat. Hinsichtlich des von Ihnen nochmals geäußerten Kostenvorbehalts können wir zum jetzigen Zeitpunkt nur erneut darauf verweisen, dass sich die nach dem IFG grundsätzlich zu erhebenden Gebühren nach dem angefallenen Aufwand richten und derzeit nicht beurteilt werden können. Ausführungen zu einer Drittbetroffenheit wären daher zum jetzigen Zeitpunkt rein rechtstheoretischer Natur. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte<Information-entfernt> sehr geehrt<Information-entfernt> da die Anfrage ohne weitere Anga…
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Von
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Betreff
AW: Privatisierung DLK-Betriebsteil "Friseur & Handwerk" und PHG des Friseurhandwerks von Weimar, Rudolfstadt, Auerbach und Sömmerda [#181431]
Datum
30. März 2020 15:41
An
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> sehr geehrt<Information-entfernt> da die Anfrage ohne weitere Angaben, die ich leider nicht habe, nicht zu bearbeiten ist, ziehe ich meinen Antrag hiermit zurück. Für die aufgewendete Zeit und Mühe bedanke ich mich recht herzlich. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 181431 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181431
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.