Privatisierung von Krankenhäusern

Ich bitte um Kopien der Verträge zur Privatisierung der ehemals in kommunaler Hand betriebenen Kliniken in Oldenburg, Eutin und Fehmarn, vor allem der Bedingungen, die an den Übergang auf einen privaten Träger geknüpft waren. Der Umwelt zuliebe gerne auch in elektronischer Form.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    5. Dezember 2017
  • Frist
    4. Januar 2018
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte …
An Der Landrat des Kreises Ostholstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Privatisierung von Krankenhäusern [#25567]
Datum
5. Dezember 2017 01:17
An
Der Landrat des Kreises Ostholstein
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Kopien der Verträge zur Privatisierung der ehemals in kommunaler Hand betriebenen Kliniken in Oldenburg, Eutin und Fehmarn, vor allem der Bedingungen, die an den Übergang auf einen privaten Träger geknüpft waren. Der Umwelt zuliebe gerne auch in elektronischer Form.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landrat des Kreises Ostholstein
Eingangsbestätigung Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag auf Zugänglichmachung bestimmter Informationen in Bezu…
Von
Der Landrat des Kreises Ostholstein
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
6. Dezember 2017 09:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag auf Zugänglichmachung bestimmter Informationen in Bezug auf die Privatisierung der früheren Kreiskrankenhäuser in Eutin, Oldenburg i. H. und Burg/Fehmarn ist hier am 5.12.2017 eingegangen. Er wird derzeit von uns geprüft. Wir kommen in der Sache unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Der Landrat des Kreises Ostholstein
Ihr Antrag nach dem IZG SH - Fristverlängerung und Kosten Sehr geehrtAntragsteller/in über eine Eingabe auf der I…
Von
Der Landrat des Kreises Ostholstein
Betreff
Ihr Antrag nach dem IZG SH - Fristverlängerung und Kosten
Datum
19. Dezember 2017 10:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in über eine Eingabe auf der Internetplattform fragdenstaat.de haben Sie einen Antrag i. S. v. § 4 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (IZG) an den Kreis Ostholstein gerichtet, mit dem Sie die Zurverfügungstellung von "Kopien der Verträge zur Privatisierung der ehemals in kommunaler Hand betriebenen Kliniken in Oldenburg, Eutin und Fehmarn, vor allem der Bedingungen, die an den Übergang auf einen privaten Träger geknüpft waren", begehren. Dieser Antrag ist hier am 05.12.2017 eingegangen und wird von uns auf Grundlage des IZG behandelt und geprüft. Die von Ihnen in Bezug genommenen Dokumente umfassen mehrere Urkunden mit einem Umfang von insgesamt ca. 100 Seiten. Da sie unzweifelhaft personenbezogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unseres Vertragspartners enthalten, sind die Verträge 2003 in nicht-öffentlicher Sitzung des Kreistages beraten und beschlossen worden. Bevor wir eine Entscheidung darüber treffen können, ob und ggf. in welchem Umfang die begehrten Informationen zugänglich gemacht werden, haben wir daher zunächst zu prüfen, ob bzw. hinsichtlich welcher Vertragsteile ggf. Ablehnungsgründe i. S. v. § 10 Satz 1 Nr. 1 bis 4 IZG vorliegen, und jeweils abzuwägen, ob das private Geheimhaltungsinteresse möglicherweise das öffentliche Bekanntgabeinteresse überwiegt. Die Identifikation und Prüfung evtl. betroffener Vertragsbestandteile nimmt angesichts des umfangreichen und inhaltlich komplexen Dokumentenbestands einige Zeit in Anspruch. Darüber hinaus haben wir gemäß § 10 Satz 3 IZG vor einer Offenbarung evtl. geschützter Informationen in jedem Fall eine Anhörung des betroffenen Privaten durchzuführen. Unter Berücksichtigung dieser Umstände machen wir von der Möglichkeit Gebrauch, die in § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG vorgesehene einmonatige Bearbeitungsfrist für Ihren Antrag um einen weiteren Monat zu verlängern, was in § 5 Abs. 2 Satz 2 IZG ausdrücklich für zulässig erklärt wird. Die Gründe für unsere Entscheidung haben wir Ihnen gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IZG vorstehend mitgeteilt. Auf Ihre mit dem Antrag vom 05.12.2017 übermittelte Frage nach eventuellen Kosten für die Bereitstellung der begehrten Informationen können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließende Prognose mitteilen. Eine Kostenentscheidung ergeht, wenn auch über Ihren Antrag in der Sache endgültig entschieden wird. Die bis dahin erforderlichen (zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht vollständig absehbaren) Verfahrensschritte haben erheblichen Einfluss auf die Höhe evtl. zu erhebender Gebühren und Auslagen. Wir weisen Sie bereits jetzt auf die Vorschrift des § 13 IZG i. V. m. der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) hin. Danach werden für die Bereitstellung von Informationen aufgrund des IZG prinzipiell Gebühren und Auslagen erhoben. Wir gehen angesichts der aufwändigen Prüfung derzeit auch nicht davon aus, dass Ihr Informationsbegehren nach § 13 Abs. 1 Satz 2 IZG gebührenfrei ist. Vielmehr erwarten wir, dass die Durchsicht der Vertragsunterlagen sowie die Identifikation und Prüfung von Vertragsbestandteilen, an denen ein privates Geheimhaltungsinteresse überwiegen könnte, und ggf. die anschließende Unkenntlichmachung entsprechender Passagen einen außergewöhnlich hohen Aufwand verursachen. In diesem Zusammenhang machen wir Sie auf die Tarifstelle 1.3 der Anlage zur IZG-SH-KostenVO aufmerksam, wonach für entsprechend aufwändige Auskünfte Gebühren von bis zu 500,- EUR erhoben werden können. Wir kommen in der Angelegenheit unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihr Antrag nach dem IZG SH - Fristverlängerung und Kosten [#25567] Sehr geehrte Damen und Herren, da Sie mir …
An Der Landrat des Kreises Ostholstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IZG SH - Fristverlängerung und Kosten [#25567]
Datum
19. Dezember 2017 14:39
An
Der Landrat des Kreises Ostholstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, da Sie mir keine Kosteninformation erteilen können ziehe ich meine Anfrage aufgrund des unüberschaubaren Kostenrisikos bei Gebühren von bis zu 500 Euro hiermit zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25567 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>