Privatschulen, Ersatzschulen: WZB-Studie "Das missachtete Verfassungsgebot .... wie das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG unterlaufen wird"
Informationen, wie Sie mit der erneut festgestellten und bisher unwiderlegbaren Tatsache umgehen, dass die zuständigen und verantwortlichen Bundesländer das Grundgesetz Art. 7 I und IV "nicht ernst nehmen", bzw. "missachten".*
Wenn weder Sie noch die Justizminister der Bundesländer, (die das GG missachten) und die dort unterstellten Staatsanwälte und Richter sich befugt und veranlasst sehen, der festgestellten Missachtung des Grundgesetzes zu begegnen, ERÜBRIGEN sich logischerweise auch eventuelle Versuche einzelner Verbraucher/Bürger, die unterschiedlichen Rechtsauffassungen der Bundesländer und Privatschulen rechtlich überprüfen zu lassen.
Z.B. ob die Höhe und Verwendung der (staatlichen) Finanzhilfen und Schulgelder, sowie die dem Schulträger und den Gering-/Besserverdienenden zugemutete Opferbereitschaft (Eigenleistungen) sich mit GG und den Rechtsprechungen***** und dem, was die Bürger vernünftigerweise von ihrem Staat erwarten dürften, vereinbaren lassen!!
Zur Info: Seitens des Bundesministerium für Bildung und Forschung erfolgen aus der WZB-Studie keine Konsequenzen, da die Zuständigkeit dort weiterhin bei den Bundesländern gesehen wird, ... d.h. denjenigen die das Grundgesetz missachten. (siehe Drs. BT 18/10773 v. 23.12.2016)**
Unwahrscheinlich, dass nun diejenigen, die das GG missachten, künftig Interesse zeigen (müssen), ihren kritisierten Umgang mit dem GG zu beenden.
Das von Berlinern Politiker angekündigte Interesse an "schärferen Kontrollen"* reicht sicher nicht aus, um die berechtigten Verbraucherinteressen zu vertreten. (*siehe Berliner Morgenpost)
Wer prüft und informiert die Bürger und Verbraucher, ob die bisher auf das Ergebnis der WZB-Studie erfolgten Stellungnahmen/Gegenpositionen oder weiteren finanziellen Forderungen seitens Vertreter der Privatschulen berechtigt sind? (s.z.B. Stellungnahmen in der Zeitschrift Recht u. Bildung, März 2017)***
Schließlich haben diese bisher davon profitieren können, dass die Bundesländer das GG missachten und es den Privatschulen unkontrolliert überlassen, die Höhe und Verwendung der (unnötig hohen) staatlichen Finanzhilfen und Schulgelder zu bestimmen. s.a. DIE WELT 15.2.2016*
Bisher gibt es niemanden, der die Interessen der Steuerzahler und Bürger vertritt, die von der Missachtung des GG betroffen sind, weil die Privatschulfinanzierung zu Lasten der staatlichen Schulen und deren Nutzer erfolgt?
Quellen:
(*Zitat: "Auch andere anerkannte Privatschulen zeigen, dass die Bundesländer das Verbot einer Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen nicht ernst nehmen." Quelle: Urteil FG Köln, 14.2.2008, 10 K 7404/01 Rn. 47. https://openjur.de/u/124190.html .
*"Das missachtete Verfassungsgebot - Wie das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG unterlaufen wird" von Prof. Dr. Michael Wrase und Prof. Dr. Marcel Helbig, original erschienen in: NVwZ 2016 Heft 22, 1591 - 1598. Siehe: https://www.jurion.de/news/350028/Privatschulfreiheit-in-Deutschland-Wrase-und-Helbig-untersuchen-das-Sonderverbot-gem-Art-7-Abs-4-Satz-3-GG/ ;
Siehe auch: Pressemitteilung des WZB v. 18.11.2016: https://www.wzb.eu/de/pressemitteilung/genehmigung-von-privatschulen-bundeslaender-missachten-grundgesetz und
ÜBERSICHT (Stand 6/2016) zum Umgang der Bundesländer mit Art. 7 GG: https://www.wzb.eu/sites/default/files/u6/uebersicht_sonderungsverbot_0.pdf .
Für Hessen siehe Antw. des Hess. Landtages auf die Große Anfrage Drs. 19/1632 v. 23.2.2015. http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/2/01632.pdf .
** Antwort v. 23.12.2016 auf die Schriftliche Anfrage nach Konsequenzen aus der Studie "Das missachtete Verfassungsgebot", http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/789/78986.html .
***23.11.2016 http://www.private-schulen.de/pm-wzb-studie-privatschulen-werden-nicht-ausreichend-finanziert/ ,
22.11.2016 http://www.verbaende.com/news.php/Bundeslaender-missachten-Grundgesetz--Freie-Waldorfschulen-fordern-eine-deutliche-Verbesserung-der-oeffentliche-Finanzierung-fuer-Ersatzschulen?m=112929 ;
Oder: Stellungnahme in der Informationsschrift Recht und Bildung des Instituts für Bildungsrecht und
Bildungsforschung e.V. , März 2017 Jahrgang 14 : "Die Mär von den konsolidierten Schulgeldhöhen
Zu Michael Wrase und Marcel Helbig: „Das missachtete Verfassungsgebot – Wie das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG unterlaufen wird“ von Dr. Detlef Hardorp, Bildungspolitischer Sprecher der Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg ..." http://www.waldorf.net/wp-content/uploads/2017/04/RuB-1_17.pdf , s.a. Stellungnahme in ruB-1-17: "Missachtung des Sonderungsverbots nach Art. 7 (4) Satz 3 GG?" v. Prof. Dr. Johann Peter Vogel, Hamburg .
*11.4.2017 Berliner Morgenpost http://www.morgenpost.de/berlin/article210220799/SPD-will-schaerfere-Kontrolle-von-Berliner-Privatschulen.html ;
4.2.2017 http://www.morgenpost.de/berlin/article209495643/SPD-Bildungspolitiker-streiten-sich-ueber-Privatschulen.html .
*DIE WELT, 15.2.2016 https://www.welt.de/regionales/nrw/article152258787/Privatschule-kassierte-trotz-Schulgeld-Zuschuesse.html , Zitat: "...Es ging um vier Millionen Euro ... Die Bezirksregierung ist den offenen Fragen nicht nachgegangen“, rügte Richter Hannes Pfeiffer. Dabei sei es um hohe Summen Steuergelder gegangen."
*Rechtsprechungen: BVerfGE 75, 40 v. 8.4.87 (z.B. Rn. 79), BVerfGE 90, 107 v. 9.3.1994, s.a. abstrakte Normenkontrollen zur Ersatzschulfinanzierung in Brandenburg, Sachsen, Thüringen.
Bundesverwaltungsgericht v. 22.12.2011 - 6C 18/10.
Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht v. 22.9.1967 VIIC-71/66 haben sich die Wettbewerbsbedingungen zwischen privaten und staatlichen Schulen verändert, wenn nicht umgekehrt. Mit der stetigen Erhöhung der staatlichen Finanzhilfen und der Missachtung des GG Art. 7, steht den Privatschulen, die sich ihre Schüler frei auswählen können, oft auch noch sehr viel mehr Geld für das gleiche Bildungsziel zur Verfügung, als den vernachlässigten staatlichen Schulen. https://www.jurion.de/urteile/bverwg/1967-09-22/vii-c-7166/
Wie lässt sich diese Besserstellung mit dem GG Art. 3 vereinbaren?
Anfrage eingeschlafen
-
Datum30. April 2017
-
3. Juni 2017
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!