Privatschulen, Informationen zur Höhe der erlaubten Schulgelder
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte informieren Sie die Bürger/Verbraucher transparent über die verbleibenden Deckungslücken, die private Schulträger mit Schulgeld decken dürfen.
Nachdem zum 1.8.2017 die staatlichen Finanzhilfen für private Ersatzschulen auf mind. 80 % der Schülerkosten staatlicher Schulen angehoben wurden, haben sich die Deckungslücken, die Schulgeld gedeckt werden dürfen, weiter reduziert.
Für private Grundschulen liegen sie z.B. bei 86 Euro.
Zu den anderen Deckungslücken siehe Seite 15 der Drs. 16/2333 vom 11.7.2017:
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/2000/16_2333_D.pdf
Die Informationen sind wichtig, um die Verbraucher vor überhöhten Forderungen zu schützen.
Außerdem ist nur das Schulgeld zu 30 % steuerlich absetzbar:
Für über die Deckungslücke hinausgehende Eigenleistungen, - lt. IAW-Gutachten wären den Baden-Württembergischen Haushalten mit Schulkindern durchschnittlich 160 Euro möglich, gilt anderes:
Als freiwillige Spendenzahlung wären die Beiträge zu 100 % absetzbar.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum27. Mai 2018
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26. Juni 2018
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