Privatschulen/Ersatzschulen: Schulaufsicht (GG Art. 7 I), Genehmigung (GG Art. 7 IV 3), Finanzierung
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der letzten Erkenntnisse über die Missachtung des Grundgesetzes (Art. 7 IV 3), hoffe ich, dass Sie sich bei der Entscheidung über das künftige Verfahren zur Genehmigung und Finanzierung von privaten Ersatzschulen nicht nur von den Privatschulträgern oder den Privatschulnutzern beraten lassen, oder gar - "den Stift halten lassen"*.
Ich bitte Sie daher um Informationen, welche bzw. wessen Erkenntnisse Sie (wie) für eine Entscheidungsfindung berücksichtigen werden.
(*https://www.berliner-kurier.de/berlin/kiez---stadt/-parallelgesellschaft--an-privatschulen-ist-kein-platz-fuer-arme-kinder-28393898 ,
*vergl. Berliner Morgenpost https://web.archive.org/save/https://www.morgenpost.de/berlin/article213143241/Streit-ueber-Privatschulen-spaltet-Rot-Rot-Gruen.html ).
(Wie) Werden Sie z.B. die veröffentlichten Handlungsempfehlungen und Untersuchungsergebnisse der Wissenschaftler Prof. Nikolai, Prof. Wrase, Prof. Helbig u.a. berücksichtigen?
"Defizite der Regulierung und Aufsicht von
privaten Ersatzschulen in Bezug auf das
Sonderungsverbot nach Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG
Rechtliche und empirische Analyse der Regelungen in
den Bundesländern Berlin und Hessen unter Berücksichtigung
des aktuellen Gesetzentwurfs der Landesregierung
in Baden-Württemberg"
(von Michael Wrase, Laura Jung, Marcel Helbig)
https://web.archive.org/web/20180615085456/http://www.nds-zeitschrift.de/fileadmin/user_upload/nds_3-2018/PDFs/8-9_Defizite_der_Regulierung_und_Aufsicht_von_privaten_Ersatzschulen_in_Bezug_auf_das_Sonderungsverbot.pdf
"Freiheit und Verantwortung von Privatschulen
Politische Handlungsempfehlungen für eine faire Privatschulregulierung mit
Blick auf andere europäische Staaten"
http://www.nds-zeitschrift.de/fileadmin/user_upload/nds_3-2018/PDFs/8-9_Bo__ll-Brief_Freiheit_und_Verantwortung_von_Privatschulen.pdf
"Alter Wolf im neuen Schafspelz? Die Persistenz sozialer Ungleichheiten im Berliner Schulsystem" (Nicolai, Helbig) 2017 https://www.econstor.eu/bitstream/10419/162004/1/888203845.pdf
Da bisher nur ca. 10 % der Schüler private Schulen nutzen, ist es nicht im Interesse der Allgemeinheit, wenn Sie den Privatschulträgern Finanzhilfen gewähren, mit denen diese (inkl. der ihnen zumutbaren Eigenleistungen) über Einnahmen verfügen, die ihnen die Finanzierung einer besseren Ausstattung oder attraktiverer Lernangebote (kleine Lerngruppen, etc.) ermöglicht, als es den staatlichen Schulen möglich ist.
D.h. es widerspricht den Interessen der Gesellschaft, wenn sich wegen dieser staatlich finanzierten besseren Ausstattung und Zusatzangebote, zusätzliche Privatschüler finden, derentwegen der Staat sich von seiner "verdammten Pflicht, für das Bildungswesen seiner Bürger zu sorgen, weiter entlasten kann"*. (vergl. Th. Heuss, lt. BVerfGE-Urteil 75, 40 Rn. 79).
Beachten Sie, dass der Staat laut Bundesverfassungsgericht erst dann zu finanziellen Hilfen verpflichtet ist, wenn das Existenzminimum der Institution "Ersatzschulwesen" gefährdet ist?*
(*Siehe Leitspruch 1, BVerfG 1 bvl 6/99, 23.11.2004) https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2004/11/ls20041123_1bvl000699.html
Überlegen Sie, die Gewährung staatlicher Zuschüsse zukünftig, - so wie bisher bei anderen Leistungsempfängern -, davon abhängig zu machen, dass Ihnen die wirtschaftliche Bedürftigkeit nachgewiesen wird?
Wenn nein, warum nicht?
Vergl. Bundesverwaltungsgericht VII C 71/66 (Rn. 19) https://www.jurion.de/urteile/bverwg/1967-09-22/bverwg-vii-c-7166/
Welche durchschnittlichen Eigenleistungen werden Sie den jeweiligen Einkommensgruppen der Berliner Bürger, welche Privatschulen nutzten möchten, zumuten?
Welche weiteren Eigenleistungen erwarten Sie vom Schulträger?
Wie werden Sie diese Eigenleistungen bei der Berechnung der staatlichen Zuschüsse/Finanzhilfen berücksichtigen?
Wie werden sich die Schülerkosten, die sie für erforderlich halten, zwischen staatlichen und privaten Schulen unterscheiden?
Wie werden Sie die Bürger künftig informieren, damit dieser erkennen kann, ob für Schüler, die sich religiös, weltanschaulich erziehen lassen, andere, ggf. höhere Schülerkosten anerkannt werden, als für Schüler, die staatliche Schulen nutzen möchten?
Mit welchen Informationen werden Sie die Nutzer privater Schulen informieren, welche Kosten mit Schulgeld (Entgelt f. Unterricht u. Lehrmittel) zu finanzieren sind, und welche mit freiwilligen Leistungen zu ermöglichen sind?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Ich verweise auf diese Informationen, woraus sich keine Notwendigkeit ergibt, Ihnen meine persönlichen Daten preis zu geben. http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_21112005_V5a13025016.htm
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum15. Juni 2018
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17. Juli 2018
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