Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr
geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes
zu:
Wir haben 2 Kinder (5. und 9. Kl.) auf einer Privatschule (Kosten zurzeit 220,00 € und 300,00 €). Nach Aussage der Schule erhöht sich die 5 % - Grenze des belastbaren HH-Nettoeinkommens bei 2 Kindern auf 10 %, was uns total unlogisch erscheint. Ist dies korrekt oder liegt die Grenze immer bei 5 %, was Sinn machen würde? Ansonsten könnte man meinen, je mehr Kinder man hat, desto belastbarer sind die Eltern finanziell. Das Gegenteil jedoch ist der Fall.
Eine aufklärende Antwort wäre sehr hilfreich. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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