Privatweg Dörentrup
In einem nach demokratischen Gründsätzen herbeigeführten Beschluß entschied der Rat der Gemeinde Dörentrup am 24.06.2021 einstimmig bei 3 Enthaltungen (Ausschuß zuvor am 17.06.2021 - einstimmig), den bis heute als Wirtschaftsweg gewidmeten Laubhüttenweg u.a. auch aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde für den Verkehr zu sperren. Der Bürgermeister Veldink hatte diese Notwendigkeit bei einem Ortstermin mit Anwohnern selbst wahrgenommen. Die Gemeinde lud zuvor alle Anlieger und Vertreter der Politik zu einem Termin ins Bürgerhaus ein. Die Zustimmung aller Anwesenden zur Schließung des Weges führte dann zum parlamentarischen Verfahren mit dem oben benannten Ergebnis. Ein wesentlicher Punkt diesbezüglich ist insbesondere auch im Strassen-und Wegegesetz NRW hinsichtlich der besonderen Bedeutung der Wirtschaftswege zu sehen, das bei eventuellen Widmungsänderungen besondere Verfahrensvorschriften vorgibt!
Bei einem Gesprächstermin (am 05.08.2021 - zwei Anwohner) sagte der Bürgermeister aus, dass der Kreis Lippe einer Schließung des Weges positiv gegenüber stünde.
Da es zwischenzeitlich zu erneuten Schäden am Laubhüttenweg kam (Privatbesitz) wurde erneut unter Hinweis auf die Verkehrssicherungspflicht beim Bürgermeister nach der Verkehrsrechtlichen Anordnung, die der Kreis Lippe auszufertigen hat, gefragt.
Hier die Mail vom Bürgermeister vom 19.08.2021 im kopierten Wortlaut:
(Gute Nachricht, der Kreis Lippe stimmt einer Absperrung zu. Leider benötigt der Kreis Lippe von den direkten Anliegern die Unterschrift, dass Sie der Absperrung zustimmen. Ich denke aber, aufgrund der positiven Aussagen in der Anliegerversammlung sollte dies möglich sein. Ob dies nun Notwendig ist, oder nicht, sollte meines Erachtens nicht weiter diskutiert werden, denn das Ziel der Anlieger den Weg zu sperren wäre somit erreicht.
Sie erhalten in den nächsten Tagen Post aus dem Rathaus.)
Da wir Anlieger das vom Kreis Lippe geforderte Ansinnen nich verstehen können, fragen wir bei Ihnen nach:
1. Wann hat die Verwaltung (Datum) den Kreis Lippe über den Ratsbeschluss informiert?
2. Von welchem Datum stammt die VRAO des Kreises oder gibt es noch keine?
3. Angesichts der unklaren Lage stellen sich Fragen nach der Haftung bei weiteren möglichen Schäden. Vielleicht kann der Kreis Lippe dazu was sagen.
4. Angabe der Rechtsgrundlage hinsichtlich der vom Kreis Lippe benötigten Unterschriften trotz Ratsbeschluß
Anfrage erfolgreich
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Datum1. September 2021
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5. Oktober 2021
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