Privatweg / Wirtschaftsweg Laubhütenweg

Guten Tag Herr Bürgermeister Veldink,
gemäß Strassen-und Wegegesetz des Landes NRW sind Wirtschaftswege unter besonderen Bedingungen zu sehen - die Gesetzesgrundlage habe ich schon mehrfach Ihrem Vorgänger sowie den Fraktionsvorsitzenden der Parteien im Gemeinderat zur Kenntnis gegeben und nun Ihnen auch mehrfach.
Kurz zusammengefasst: In NRW werden Wirtschaftswege nicht für den Allgemeinverkehr gewidmet. Die Ausnahmen kennen Sie und sind im Gesetz beschrieben.
Damit ist die Öffnung des Laubhüttenweges ungesetzlich!
Das Gesetz läßt Ausnahmen zu, die einer Gemeindesatzung entsprechen.
1. Bitte veröffentlichen Sie eine dementsprechende Satzung.
Das Gesetz weißt ausdrücklich darauf hin, dass die Verkehrsbehörden und selbst die Verwaltungsgerichte hier gebunden sind.
2. Gibt es im Rahmen des Vorgangs Laubhüttenweg in Ihrem Hause rechtlich belastbare Ausnahmen, die eine bis heute noch gültige Öffnung des Wirtschaftsweges Laubhüttenweg rechtfertigen könnte. Wenn ja, bitte ich um Veröffentlichung.
3. Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich, wenn die Voraussetzungen zur Öffnung des Laubhüttenwegs nicht den tatsächlichen, den rechtlichen und der Falschinformation Ihrer Verwaltung gegenüber der Verkehrsanordnungsbehörde sowie den politischen Gremien Ihrer Gemeinde erfolgt ist?
4. Der Petitionsausschuss des Landes NRW hat sich in seiner ersten Fassung strickt gegen die Öffnung (auch aus Sicherheitsgründen) ausgesprochen. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte der Beschluss, dem nicht zu folgen?
5. Wie sieht die Haftungssituation aus, sollte es zu ernsthaften Unfällen kommen und die Rechtslage im Sinne des Strassen-und Wegegesetzes NRW eindeutig ist?
6. Sie werden erkennen, dass die Klärung des Problems und damit auch die Beseitigung einer Gefahr für Menschen und Strassenverkehr dringlich ist. Was beabsichtigt die Gemeinde Dörentrup, diese Gefahr zu unterbinden und dem Gesetz genüge zu tun?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. April 2021
  • Frist
    29. Mai 2021
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Ulrich Beinke
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Dörentrup Details
Von
Ulrich Beinke
Betreff
Privatweg / Wirtschaftsweg Laubhütenweg [#219292]
Datum
26. April 2021 23:00
An
Kommunalverwaltung Dörentrup
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag Herr Bürgermeister Veldink, gemäß Strassen-und Wegegesetz des Landes NRW sind Wirtschaftswege unter besonderen Bedingungen zu sehen - die Gesetzesgrundlage habe ich schon mehrfach Ihrem Vorgänger sowie den Fraktionsvorsitzenden der Parteien im Gemeinderat zur Kenntnis gegeben und nun Ihnen auch mehrfach. Kurz zusammengefasst: In NRW werden Wirtschaftswege nicht für den Allgemeinverkehr gewidmet. Die Ausnahmen kennen Sie und sind im Gesetz beschrieben. Damit ist die Öffnung des Laubhüttenweges ungesetzlich! Das Gesetz läßt Ausnahmen zu, die einer Gemeindesatzung entsprechen. 1. Bitte veröffentlichen Sie eine dementsprechende Satzung. Das Gesetz weißt ausdrücklich darauf hin, dass die Verkehrsbehörden und selbst die Verwaltungsgerichte hier gebunden sind. 2. Gibt es im Rahmen des Vorgangs Laubhüttenweg in Ihrem Hause rechtlich belastbare Ausnahmen, die eine bis heute noch gültige Öffnung des Wirtschaftsweges Laubhüttenweg rechtfertigen könnte. Wenn ja, bitte ich um Veröffentlichung. 3. Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich, wenn die Voraussetzungen zur Öffnung des Laubhüttenwegs nicht den tatsächlichen, den rechtlichen und der Falschinformation Ihrer Verwaltung gegenüber der Verkehrsanordnungsbehörde sowie den politischen Gremien Ihrer Gemeinde erfolgt ist? 4. Der Petitionsausschuss des Landes NRW hat sich in seiner ersten Fassung strickt gegen die Öffnung (auch aus Sicherheitsgründen) ausgesprochen. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte der Beschluss, dem nicht zu folgen? 5. Wie sieht die Haftungssituation aus, sollte es zu ernsthaften Unfällen kommen und die Rechtslage im Sinne des Strassen-und Wegegesetzes NRW eindeutig ist? 6. Sie werden erkennen, dass die Klärung des Problems und damit auch die Beseitigung einer Gefahr für Menschen und Strassenverkehr dringlich ist. Was beabsichtigt die Gemeinde Dörentrup, diese Gefahr zu unterbinden und dem Gesetz genüge zu tun?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Beinke Anfragenr: 219292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219292/ Postanschrift Ulrich Beinke << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Beinke
Kommunalverwaltung Dörentrup
Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Beinke, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Mail vom 26.04.2021 …
Von
Kommunalverwaltung Dörentrup
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
27. April 2021 09:17
Status
Warte auf Antwort
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4,9 KB


Sehr geehrter Herr Beinke, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Mail vom 26.04.2021 (Privatweg/Wirtschaftsweg Laubhüttenweg). Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Dörentrup
Thema Laubhüttenweg Der Bürgermeister, Herr Velding, hat mich ausreichend und umfassend informiert. Es ist für mic…
Von
Kommunalverwaltung Dörentrup
Via
Briefpost
Betreff
Thema Laubhüttenweg
Datum
26. Mai 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bürgermeister, Herr Velding, hat mich ausreichend und umfassend informiert. Es ist für mich eine neue, bisher nicht gekannte Kommunikation der Offenheit und auch des Vertrauens. Der Fall icht für mich abgeschlossen. Ulli Beinke