Privilegien für Nicht-MdB im deutschen Bundestag

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Aufgrund der Berichterstattung über den Bundeskanzler a. D. Herrn Gerhard Schröder möchte ich gerne wissen, welchen Personen/Personenkreisen Büroräume in Bundestagsliegenschaften oder Mitarbeiter unentgeltlich durch den Bundestag zur Verfügung gestellt werden.
Vielen Dank vorab!
Mit besten Grüßen
M. << Antragsteller:in >>

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    20. Mai 2022
  • Frist
    22. Juni 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufgrund der Beri…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Privilegien für Nicht-MdB im deutschen Bundestag [#249603]
Datum
20. Mai 2022 16:02
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufgrund der Berichterstattung über den Bundeskanzler a. D. Herrn Gerhard Schröder möchte ich gerne wissen, welchen Personen/Personenkreisen Büroräume in Bundestagsliegenschaften oder Mitarbeiter unentgeltlich durch den Bundestag zur Verfügung gestellt werden. Vielen Dank vorab! Mit besten Grüßen M. << Antragsteller:in >>
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249603 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249603/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - ZR 4-1334-IFG-182-2021 Sehr << Antragsteller:in >> das …
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - ZR 4-1334-IFG-182-2021
Datum
23. Mai 2022 10:56
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
537,6 KB
Sehr << Antragsteller:in >> das als Anhang beigefügte Dokument sende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und persönlichen Verwendung. Mit freundlichen Grüßen

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Deutscher Bundestag
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen ein Schreiben für Ihre Unterlagen und zur weit…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
AW: Privilegien für Nicht-MdB im deutschen Bundestag [#249603]
Datum
10. Juni 2022 13:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen ein Schreiben für Ihre Unterlagen und zur weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen