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Probezeit bis zur Lebenszeitverbeamtung

Angaben, Gutachten, Sitzungsprotokolle oder Stellungnahmen dazu, warum Quereinsteiger in den Schuldienst in NRW nur zwei Jahre Probezeit bis zur Lebenszeitverbeamtung haben, während regulären Lehramtsstudenten eine größere
Uneignung unterstellt wird und diese daher drei Jahre Probezeit durchlaufen müssen.

Weiterhin übersenden Sie mir bitte die Legitimierung dieser Diskreminierung.

Zudem hätte ich gerne durch Gutachten, Sitzungsprotokolle oder Stellungnahmen begründet, warum im Bildungssystem des Landes NRW überall zentrale Prüfungen und Prüfungsstandards eingeführt werden und die Beurteilung der Referendarinnen und Referendare
der Zusammensetzung, Tagesform, Willkür und den persönlichen Vorlieben der Seminarleiter / Ausbilder und der Prüfungskommission überlassen wird.

Weiterhin übersenden Sie mir bitte Sitzungsprotokolle oder Stellungnahmen hinsichtlich der geplanten Besoldungskürzung der zukünftigen Kolleginnen und Kollegen, die mit dem verkürzten Referendariat ihre Lehrbefähigung erworben haben.

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. November 2012
  • Frist
    11. Dezember 2012
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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
8. November 2012 18:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Sylvia Löhrmann oder das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Tel.: 0211 - 5867 40 Fax: 0211 - 5867 32 20 <<E-Mailadresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Probezeit bis zur Lebenszeitverbeamtung
Datum
8. November 2012 18:18
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Angaben, Gutachten, Sitzungsprotokolle oder Stellungnahmen dazu, warum Quereinsteiger in den Schuldienst in NRW nur zwei Jahre Probezeit bis zur Lebenszeitverbeamtung haben, während regulären Lehramtsstudenten eine größere Uneignung unterstellt wird und diese daher drei Jahre Probezeit durchlaufen müssen. Weiterhin übersenden Sie mir bitte die Legitimierung dieser Diskreminierung. Zudem hätte ich gerne durch Gutachten, Sitzungsprotokolle oder Stellungnahmen begründet, warum im Bildungssystem des Landes NRW überall zentrale Prüfungen und Prüfungsstandards eingeführt werden und die Beurteilung der Referendarinnen und Referendare der Zusammensetzung, Tagesform, Willkür und den persönlichen Vorlieben der Seminarleiter / Ausbilder und der Prüfungskommission überlassen wird. Weiterhin übersenden Sie mir bitte Sitzungsprotokolle oder Stellungnahmen hinsichtlich der geplanten Besoldungskürzung der zukünftigen Kolleginnen und Kollegen, die mit dem verkürzten Referendariat ihre Lehrbefähigung erworben haben. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgende Informationen geben: 1. Probezeit Für alle…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Probezeit bis zur Lebenszeitverbeamtung
Datum
3. Dezember 2012 17:57
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgende Informationen geben: 1. Probezeit Für alle Laufbahnbewerber gilt gemäß § 7 der Laufbahnverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (LVO) die Probezeit von drei Jahren, unabhängig davon, ob sie die Lehramtsbefähigung nach der Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger und der Staatsprüfung (OBAS) oder über das originäre Lehramtsstudium und Referendariat erlangt haben. Eine Verkürzung der Probezeit wäre nur gemäß § 52 Absatz 2 LVO möglich, wenn Dienstzeiten im öffentlichen Dienst anrechenbar wären. Die genannten Vorschriften können Sie über das Internetportal "recht.nrw.de" einsehen. 2. Beurteilung der Referendarinnen und Referendare Die schulpraktische Ausbildung der Lehrkräfte erfolgt auf der Grundlage des Kerncurriculum für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für Lehrämter in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und in den Ausbildungsschulen. Das Kerncurriculum wurde mit Erlass vom 21.10.2011 (BASS 20-03 Nr. 21 - s. Anlage) eingeführt. Das Kerncurriculum benennt die Handlungsfelder des Lehrberufs, differenziert unterhalb dieser Strukturierungsebene die relevanten Handlungssituationen des Berufs aus, beschreibt in voller Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz von 2004 die jeweils zu erwerbenden berufsspezifischen Kompetenzen und gibt die zu erreichenden Standards vor. Dieser Maßstab wird nicht nur in der Ausbildung angelegt. Er ist in gleicher Weise Maßstab in der Staatsprüfung und ist dort für alle Beteiligten - Prüflinge sowie Prüferinnen und Prüfer - verbindlich. 3. Besoldung der Lehrkräfte Über eine geplante Besoldungskürzung für die nach dem neuen Lehrerausbildungsgesetz ausgebildeten Lehrkräfte ist im MSW nichts bekannt. Sitzungsprotokolle, Stellungnahmen etc., die Aussagen zu Kürzungsabsichten enthalten, liegen nicht vor. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ursula Stallmeyer
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.