Probezeit bis zur Lebenszeitverbeamtung
Angaben, Gutachten, Sitzungsprotokolle oder Stellungnahmen dazu, warum Quereinsteiger in den Schuldienst in NRW nur zwei Jahre Probezeit bis zur Lebenszeitverbeamtung haben, während regulären Lehramtsstudenten eine größere
Uneignung unterstellt wird und diese daher drei Jahre Probezeit durchlaufen müssen.
Weiterhin übersenden Sie mir bitte die Legitimierung dieser Diskreminierung.
Zudem hätte ich gerne durch Gutachten, Sitzungsprotokolle oder Stellungnahmen begründet, warum im Bildungssystem des Landes NRW überall zentrale Prüfungen und Prüfungsstandards eingeführt werden und die Beurteilung der Referendarinnen und Referendare
der Zusammensetzung, Tagesform, Willkür und den persönlichen Vorlieben der Seminarleiter / Ausbilder und der Prüfungskommission überlassen wird.
Weiterhin übersenden Sie mir bitte Sitzungsprotokolle oder Stellungnahmen hinsichtlich der geplanten Besoldungskürzung der zukünftigen Kolleginnen und Kollegen, die mit dem verkürzten Referendariat ihre Lehrbefähigung erworben haben.
Vielen Dank.
Anfrage erfolgreich
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Datum8. November 2012
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11. Dezember 2012
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