Probleme bei Verwendung von Logineo
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Online Ausgabe des Westfälischen Anzeigers wird unter der Überschrift "Schule in NRW: Störungen auf Lernplattform Logineo/Moodle und IServ - das sagt das Schulministerium" [Link: https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/schule-nrw-corona-logineo-moodle-stoerungen-login-lernplattform-schueler-lehrer-90164459.html] unter anderem mitgeteilt, dass es zu den bekannten Problemen mit moddle, jitsi und Padlet auch eine Störung bei dem Dienst "BigBlueButton" gegeben haben soll.
Die Information, über eine verfügbare Verwendung von BigBlueButton ist für mich sehr irritierend. Ich habe von der Schulleitung einer Förderschule die Rückmeldung erhalten, dass besagte Schule keinen Zugriff auf das Videosystem von Logineo habe und auch nicht bekannt sein soll, wann die Schule dafür freigeschaltet werde. Die Schule hat sich nun entschieden, übergangsweise und bis zur Freischaltung von BigBlueButton die Software ZOOM (im Kontakt zwischen Schule und Schüler) sowie Teams (Lehrer) zu verwenden.
Nach Auskunft der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen ist die Verwendung jeglicher Software, die über Server in den USA läuft nicht zulässig.
Ich bitte um Stellungnahme, aus welchem Grund nicht alle Schulen die Möglichkeit der Nutzung des kompletten Logineo Systems haben.
Bitte senden Sie mir zudem folgende Auflistungen / Dokumente zu:
1. Eine Auflistung der technischen Systeme, die über "Logineo" insgesamt angeboten werden.
2. Eine Auflistung der Schulen, die noch nicht für Logineo komplett oder Teilbereiche freigeschaltet sind, inkl. Begründung.
3. Die Technische Dokumentation
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
-
Datum13. Januar 2021
-
16. Februar 2021
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!