Probleme im Freizeitbad Stegermatt

Anfrage an: Stadt Offenburg

Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir alle vorliegenden Informationen, insbesondere aber nicht ausschließlich Gutachten, technische Einschätzungen sowie eine Übersicht über die entstandenen Kosten, die mit den vorliegenden Problemen im Freizeitbad Stegermatt zusammenhängen.
Hiermit sind grundsätzliche Probleme bei der Architektur (z.B. zu kleine Duschkapazitäten für die Menge an Gästen) aber auch technische Probleme, die zu regelmäßigen Ausfällen von Gesundheitskursen der Volkshochschule Offenburg führen, gemeint.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Februar 2018
  • Frist
    3. März 2018
  • 0 Follower:innen
Nico Wiedemann
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir alle vorliegenden Information…
An Stadt Offenburg Details
Von
Nico Wiedemann
Betreff
Probleme im Freizeitbad Stegermatt [#26413]
Datum
1. Februar 2018 23:50
An
Stadt Offenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir alle vorliegenden Informationen, insbesondere aber nicht ausschließlich Gutachten, technische Einschätzungen sowie eine Übersicht über die entstandenen Kosten, die mit den vorliegenden Problemen im Freizeitbad Stegermatt zusammenhängen. Hiermit sind grundsätzliche Probleme bei der Architektur (z.B. zu kleine Duschkapazitäten für die Menge an Gästen) aber auch technische Probleme, die zu regelmäßigen Ausfällen von Gesundheitskursen der Volkshochschule Offenburg führen, gemeint. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Nico Wiedemann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Nico Wiedemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Offenburg
Kein Nachrichtentext
Von
Stadt Offenburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
12. Februar 2018
Status
Warte auf Antwort
Stadt Offenburg
Re: Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr Wiedemann, Das ist ein ganz spezieller Fall... in der Literatur heißt es baby…
Von
Stadt Offenburg
Via
Briefpost
Betreff
Re: Ihre Anfrage
Datum
16. Februar 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wiedemann, Das ist ein ganz spezieller Fall... in der Literatur heißt es babyschwimmen sollte zwischen 31 und 34 grad haben. Unsere gebäudeleittechnik ist auf Energiesparen eingestellt... das heißt prinzipiell kommt von ihr die Meldung : 34grad ist zu warm... und stellt die zuheizung ab .. wenn Das nachts passiert... bleibt es bei den 31,5grad. Dies haben wir eigentlich gelöst... Ein babyschwimmen wäre wohl auch zu den bestehenden Temperaturen möglich gewesen... der Therapeut hat aber eine andere Meinung. Ausgefallen ist es aber von ca 25 Terminen Max. 5 mal... Beste Grüße

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Nico Wiedemann
Re: Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr Schürlein, vielen Dank für Ihre Antwort vom 12.02.2018 auf meine Anfrage über …
An Stadt Offenburg Details
Von
Nico Wiedemann
Via
Briefpost
Betreff
Re: Ihre Anfrage
Datum
16. Februar 2018
An
Stadt Offenburg
Status
Sehr geehrter Herr Schürlein, vielen Dank für Ihre Antwort vom 12.02.2018 auf meine Anfrage über Frag den Staat. Sie hatten um nähere Angaben gebeten. Ich weiß von mehreren Terminen an denen das Babyschwimmen der VHS nicht in Ihrem Haus stattfinden konnte. Grund dafür war unter anderem, dass das Kursbecken nicht die erforderliche Temperatur hatte. Auf Nachfrage teilte das Badpersonal mit, dass ein technisches Problem vorliege und dagegen nichts getan werden könne. Wenn diese Aussage korrekt ist, so muss es darüber Unterlagen geben (ein Reparaturprotokoll, eine Rechnung für die Reparatur oder zumindest eine Fehlerbeschreibung). Wenn kein technischer Defekt vorlag oder keine Reparatur erfolgt ist, dann stellt sich die Frage, wieso dies nicht geschehen ist und welche Konsequenzen dies hatte. Mit freundlichen Grüßen