Probleme im Freizeitbad Stegermatt
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir alle vorliegenden Informationen, insbesondere aber nicht ausschließlich Gutachten, technische Einschätzungen sowie eine Übersicht über die entstandenen Kosten, die mit den vorliegenden Problemen im Freizeitbad Stegermatt zusammenhängen.
Hiermit sind grundsätzliche Probleme bei der Architektur (z.B. zu kleine Duschkapazitäten für die Menge an Gästen) aber auch technische Probleme, die zu regelmäßigen Ausfällen von Gesundheitskursen der Volkshochschule Offenburg führen, gemeint.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum1. Februar 2018
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3. März 2018
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