Produkte des Herstellers Boston Dynamics/

1.) die Anzahl und Modelle von Produkten des Herstellers Boston Dynamics in ihrem Ministerium und in den angeschlossenen Behörden und Dienststellen.
2.) die Anzahl (inkl. Lizenzen) und Produkten des Herstellers Palantir in ihrem Ministerium und in den angeschlossenen Behörden und Dienststellen.
3.) der derzeitige und geplante Einsatzzweck der Produkte der beiden Hersteller
4.) eine Übersicht der eingesetzten Verwendungen für das Jahr 2021

Herzlichen Dank dafür!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Februar 2022
  • Frist
    25. März 2022
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) die Anzah…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Produkte des Herstellers Boston Dynamics/ [#241713]
Datum
23. Februar 2022 09:47
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) die Anzahl und Modelle von Produkten des Herstellers Boston Dynamics in ihrem Ministerium und in den angeschlossenen Behörden und Dienststellen. 2.) die Anzahl (inkl. Lizenzen) und Produkten des Herstellers Palantir in ihrem Ministerium und in den angeschlossenen Behörden und Dienststellen. 3.) der derzeitige und geplante Einsatzzweck der Produkte der beiden Hersteller 4.) eine Übersicht der eingesetzten Verwendungen für das Jahr 2021 Herzlichen Dank dafür!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241713/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
II 6-01a01.23-04-22/011 Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 23.02.2022 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Da…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Produkte des Herstellers Boston Dynamics/ [#241713]
Datum
4. März 2022 11:18
Status
Anfrage abgeschlossen
II 6-01a01.23-04-22/011 Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 23.02.2022 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) beantragt, Auskunft über die Anzahl und Modelle von Produkten der Hersteller Boston Dynamics und Palantir im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport und den nachgeordneten Behörden und Dienststellen zu erhalten sowie über deren Einsatzzweck und Verwendung im Jahr 2021. Für das Landespolizeipräsidium im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport wird keine Auskunft erteilt. Das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen findet nach § 81 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG nicht gegenüber Polizeibehörden Anwendung. Das Landespolizeipräsidium im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport ist nach § 91 Abs. 2 Nr. 1 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung die oberste Polizeibehörde des Landes. Gegenüber dem Landespolizeipräsidium besteht deshalb kein Anspruch auf Informationszugang. Unter Berücksichtigung dieser Beschränkung verfügt das Hessische Ministerium des Innern und für Sport nicht über die von Ihnen gewünschten Informationen. Ihr Antrag wird insgesamt abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen