Produktionskosten der Sendung "Mensch Putin!"

eine Auflistung aller Kosten für die Sendung:
"Mensch Putin! Über die Geheimnisse des russischen Präsidenten"
vom 17.02.2015 des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF).
Wenn es möglich ist, senden Sie mir eine Liste mit der Aufstellung der einzelnen Positionen,
sowie der Gesamtsumme der Produktionskosten zu.

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  • Datum
    23. Februar 2015
  • Frist
    27. März 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Auflistung …
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Betreff
Produktionskosten der Sendung "Mensch Putin!" [#8729]
Datum
23. Februar 2015 18:34
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Auflistung aller Kosten für die Sendung: "Mensch Putin! Über die Geheimnisse des russischen Präsidenten" vom 17.02.2015 des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF). Wenn es möglich ist, senden Sie mir eine Liste mit der Aufstellung der einzelnen Positionen, sowie der Gesamtsumme der Produktionskosten zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Zweites Deutsches Fernsehen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail an das ZDF. Über die einzelnen Produktionskosten könne…
Von
Zweites Deutsches Fernsehen
Betreff
Produktionskosten der Sendung "Mensch Putin!" [#8729] (Ticket: DE02-955869)
Datum
5. März 2015 08:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail an das ZDF. Über die einzelnen Produktionskosten können wir Ihnen keine Angaben machen. Alle unsere Ausgaben werden vom Rechnungshof kontrolliert, daher ist gewährleistet, dass keine überzogenen Ausgaben erfolgen. Informationen zu den Finanzen (Haushaltsplan) finden Sie auf der Seite: http://www.zdf.de/regeln-und-finanzen-zdfunternehmen-26483916.html Darüber hinaus können Sie sich gerne in unserem erweiterten Transparenzangebot über Ausgaben des ZDF erkundigen. http://unternehmen.zdf.de/zdfunternehmen-25034696.html und http://www.zdf.de/zdf-programmprofile-und-kosten-genre-sportsendungen-32883850.html Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr/Frau Zuschauerredaktion, ich bedanke mich für Ihre Rückmeldung…
An Zweites Deutsches Fernsehen Details
Von
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Betreff
AW: Produktionskosten der Sendung "Mensch Putin!" [#8729] (Ticket: DE02-955869) [#8729]
Datum
9. März 2015 20:31
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr/Frau Zuschauerredaktion, ich bedanke mich für Ihre Rückmeldung vom 05.03.2015. Zu meinem Bedauern musste ich feststellen, dass Sie mir keine Angaben über einzelne Produktionskosten machen “können“ und somit meine Frage bisher nicht beantwortet haben. Auch war für mich nicht zu erkennen, warum dies für Sie nicht möglich ist oder wer mir stattdessen eine Antwort geben könnte. Daher bitte ich Sie erneut, mir meine Frage vom 23.02.1015 zu beantworten oder mir zu erklären, warum Sie mir nicht Antworten “können“, bzw. welche Vorschrift Ihnen dies nicht ermöglicht. Meinem Erachten nach, ergibt sich kein Ausnahmetatbestand, durch den das Recht auf Informationszugang eingeschränkt oder ganz verwehrt werden kann. Bedanken möchte ich mich natürlich auch für Ihre Aussage, dass Ihre Ausgaben vom Rechnungshof kontrolliert werden. Das finde ich selbstverständlich sehr löblich vom ZDF, jedoch war diese Antwort nicht so recht zielführend. Ebenso möchte ich mich für die tollen Links bedanken (Haushaltsplan), die mir leider ebenso wenig weiter geholfen haben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Zweites Deutsches Fernsehen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute E-Mail an das ZDF. Nach Rücksprache mit der Redaktio…
Von
Zweites Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: Produktionskosten der Sendung "Mensch Putin!" [#8729] [#8729] (Ticket: DE02-955869)
Datum
10. März 2015 15:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute E-Mail an das ZDF. Nach Rücksprache mit der Redaktion, müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir bei unserer Ihnen bereits am 03.03.2015 vermittelten Haltung, die Produktionskosten unserer Sendungen nicht öffentlich zu machen, bleiben. Auch zum Schutz der Produzenten bzw. Fremdfirmen sind wir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht befugt, über Produktionskosten an Privatpersonen Auskunft zu geben (wir halten uns an die gesetzlichen Bestimmungen!). Bitte haben Sie Verständnis, dass wir generell keine Angaben zu den Ausgaben für einzelne Senderechte oder Produktionen in unserem Programm machen dürfen. Grundsätzlich unterliegen die Ausgaben des ZDF einer strengen Kontrolle. So muss der Jahresabschluss unseres Unternehmens durch den Fernsehrat genehmigt werden und wird durch den Rechnungshof Rheinland-Pfalz geprüft. Zudem wird der Finanzbedarf extern durch die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) ermittelt. Eine sachgerechte Verwendung des Rundfunkbeitrags ist somit gewährleistet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr/Frau Zuschauerredaktion, vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeld…
An Zweites Deutsches Fernsehen Details
Von
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Betreff
AW: AW: Produktionskosten der Sendung "Mensch Putin!" [#8729] [#8729] (Ticket: DE02-955869) [#8729]
Datum
16. März 2015 21:13
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr/Frau Zuschauerredaktion, vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung auf meine wiederholte Anfrage betreffend den Produktionskosten der Sendung „Mensch Putin“ vom 17.02.2015. Leider musste ich erneut feststellen, dass Sie der Meinung sind, meine Anfrage nach den Kosten der Sendung nicht beantworten zu müssen. [Zitat] „Auch zum Schutz der Produzenten bzw. Fremdfirmen sind wir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht befugt, über Produktionskosten an Privatpersonen Auskunft zu geben (wir halten uns an die gesetzlichen Bestimmungen!).“ Sie können, um den/die Produzenten zu schützen keine Auskunft über die Produktionskosten geben? Das nenne ich mal eine Sportliche Argumentation. Wovor wollen sie den/die Produzenten denn schützen? Ich habe gefragt, was das ZDF für die Produktion gezahlt hat und nicht an wen oder warum… Personenbezogene Daten wurden von mir nicht erfragt. Diese könnten jederzeit Ihrerseits geschwärzt werden. Die Daten des ZDF stehen auf Ihrer Internetseite im Impressum. Die Namen der Redakteure bzw. des Autors stehen im Abspann des Films. Hat es für die Produktion „Mensch Putin“ eine Öffentliche Ausschreibung gegeben? Außerdem muss bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen angeben werden, inwieweit dem Betroffenen Nachteile im Wettbewerb drohen, anderenfalls ist diese Information kein Ausnahmetatbestand. Sie können gern alle Personenbezogenen Daten aussortieren. Ich erinnere Sie noch einmal daran, dass alles, was nicht unter einen Ausnahmetatbestand fällt, herausgegeben werden muss. [Zitat] „Bitte haben Sie Verständnis, dass wir generell keine Angaben zu den Ausgaben für einzelne Senderechte oder Produktionen in unserem Programm machen dürfen.“ Nein, dafür habe ich kein Verständnis. Denn genau für solche Anfragen wurde das Informationsfreiheitsgesetz gemacht. Was hat der Sportplatz XY gekostet, was stand in diesem oder jenem Gutachten. Sie (das ZDF) bekommen öffentliche Gelder und darum sollten sie der Öffentlichkeit auch Auskunft über die Verwendung geben (auch im Einzelnen) wenn danach gefragt wird. Ohne eine Ordentliche Begründung, warum diese Information schützenswert ist, bzw. den Ausnahmetatbestand erfüllt, habe ich für Ihr Verhalten kein Verständnis. Ich wundere mich schon über die Formulierung, was Sie dürfen, bzw. wozu Sie Befugt sind oder auch nicht. Ich schätze wir kommen so in der Sache nicht mehr weiter. [Zitat] „ (wir halten uns an die gesetzlichen Bestimmungen!).“ Ja, aber sicher doch. Ich möchte mich bei Ihnen in aller Form Entschuldigen, sollte ich versehentlich den Eindruck gemacht haben, dass ich das ZDF für eine kriminelle Vereinigung halte. Es wäre natürlich sehr hilfreich gewesen, wenn Sie mir Mitgeteilt hätten, an welche „gesetzlichen Bestimmungen“ Sie dabei gedacht haben. Denn mit solchen allgemeinen Floskeln, wird eine Zielgerichtete Kommunikation nur erschwert. Ein Beispiel: Auszug IFG: Die öffentliche Stelle muss dabei stets auch die Möglichkeit eines zumindest teilweisen Informationszugangs prüfen. Liegt ein Ausnahmetatbestand vor, darf der Informationszugang nur in dem Umfang versagt werden, in dem die Information schutzwürdig ist, sofern dieser Teil ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand abgetrennt, auf Kopien geschwärzt oder anderweitig von der Offenlegung ausgenommen werden kann (§ 7 Abs. 2 IFG). Bei vollständiger oder teilweiser Ablehnung des Antrages hat die Behörde dem Antragsteller darüber hinaus mitzuteilen, ob und wann der Informationszugang ganz oder teilweise zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist (§ 9 Abs. 2 IFG). Quelle: http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Infobroschueren/INFO2.pdf?__blob=publicationFile Mit freundlichem Gruß Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Vermittlung bei Anfrage "Produktionskosten der Sendung "Mensch Putin!"" [#8729]
Datum
2. April 2015 17:18
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/8729 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil … Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>