Produktkennzeichnungspflicht nach ProdSG
ich erwarb über das Onlineportal Kleiderkreisel ein gebrauchtes Massagegerät , ausgewiesen als Originalprodukt der Münchener Firma Donnerberg. Ich habe starke Zweifel, dass es sich um ein Original handelt, denn an dem Produkt gibt es keinerlei Herstellerinformationen wie z.B. Prüfsiegel, Herstellername, Typ usw. Hat ein deutscher Hersteller nicht eine Produktkennzeichnungspflicht nach dem Produktsicherheitsgesetz? Leider konnte ich mit dem Betreiber des Portals keine Einigung erzielen, ich habe die Auskunft erhalten, dass der Verkäufer ein Originalprodukt angeboten hat und ich deshalb den Artikel nicht zurückgeben darf. ( Trotz fehlender Kennzeichnung).
Ich habe auch versucht, mit der Firma Donnerberg Kontakt aufzunehmen, habe leider bezüglich meiner Frage nach der Produktkennzeichnung keine Rückmeldung bekommen.
Darf ein Hersteller Produkte vertreiben, die nicht gekennzeichnet sind?
Muß ich als Verbraucher ein Produkt dulden, von welchem ich keinen Nachweis habe, dass es sich um ein sicheres Produkt handelt?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Anfrage eingeschlafen
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Datum31. März 2018
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5. Mai 2018
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