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Produktsicherheitsüberwachungskonzept

Das aktuell gültige Überwachungskonzept nach § 25 Abs. 1 ProdSG.

Ergebnis der Anfrage

Es gilt das gemeinsame "Konzept der Marktüberwachung in Deutschland für den Bereich des Produktsicherheitsgesetzes" der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (http://www.zls-muenchen.de/dokumente/ko…).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Februar 2020
  • Frist
    17. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: D…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Produktsicherheitsüberwachungskonzept [#180509]
Datum
16. Februar 2020 00:54
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das aktuell gültige Überwachungskonzept nach § 25 Abs. 1 ProdSG.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 180509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180509
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein Abteilung II 4 …
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: Produktsicherheitsüberwachungskonzept [#180509]
Datum
27. Februar 2020 10:36
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
13,5 KB


Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein Abteilung II 4 – Verbraucherschutz – Muhliusstraße 38 Postversand nur über: Lorentzendamm 35, 24103 Kiel 27.02.2020 Per Email [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> Betreff: Entscheidung über Ihren Antrag auf Informationsgewährung Bezug: Ihr Antrag vom 16.02.2020 Bescheid Sehr [geschwärzt], 1. Auf Ihren Antrag vom 16.02.2020 übermittele ich Ihnen folgende Auskunft: Die Bundesländer haben sich für die Erfüllung von § 25 Abs. 1 ProdSG auf ein gemeinsames „Konzept für die Koordinierung der Marktüberwachung in Deutschland“ verständigt, in dem die Ziele, strategischen Ansätze und Instrumente für die Ausgestaltung der Marktüberwachung beschrieben werden. Das Konzept ist auf der Homepage der „Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik“ veröffentlicht und unter folgendem Link abrufbar: http://www.zls-muenchen.de/dokumente/ko… 2. Verwaltungskosten werden nicht erhoben. Begründung I. Am 16.02.2020 haben Sie per Email an uns einen Antrag nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (nachfolgend: IZG-SH) über die Internetplattform „Frag den Staat“ versandt. Darin bitten Sie um Übersendung des aktuell gültigen Überwachungskonzepts nach § 25 Abs. 1 ProdSG. Ferner bitten Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). II. Der Erlass des Bescheides ist auf dieser Grundlage rechtmäßig. 1. Ihrem Antrag habe ich auf Grundlage von § 3 IZG-SH stattgegeben. Für die Entscheidung bin ich gem. § 2 Absatz 3 Nr. 1 IZG-SH als informationspflichtige Landesbehörde zuständig. Den nach § 4 IZG-SH erforderlichen Antrag haben Sie am 16.02.2020 in hinreichend bestimmter Form gestellt. Der Umfang des Bescheides richtet sich nach § 3 Satz 1 IZG-SH i.V.m. § 2 Absatz 1 Nr. 1 IZG-SH. Gem. § 3 Satz 1 IZG-SH hat jede natürliche oder juristische Person ein Recht auf freien Zugang zu den Informationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt. Informationen sind gem. § 2 Absatz 1 Nr. 1 IZG-SH alle in Schrift-, Bild-, Ton- oder Datenverarbeitungsform oder auf sonstigen Informationsträgern bei informationspflichtigen Stellen vorhandene Zahlen, Daten, Fakten, Erkenntnisse oder sonstige Auskünfte. Darunter fällt auch die von Ihnen begehrte Information. Wird eine bestimmte Art des Informationszugangs beantragt, so hat die in Anspruch genommene Stelle diesem Antrag gem. § 5 Absatz 1 Satz 2 IZG-SH grundsätzlich zu entsprechen. Sie haben um eine Antwort in elektronischer Form gebeten, weshalb die Entscheidung über Ihren Antrag als auch die Informationsgewährung per Email erfolgt. 2. Die Kostenentscheidung beruht auf § 13 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 IZG-SH. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei dem Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen i.A. [geschwärzt] [[geschwärzt]] Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein Abteilung II 4 – Verbraucherschutz – Muhliusstraße 38 Postversand nur über: Lorentzendamm 35 24103 Kiel Telefon: [geschwärzt] Fax: [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> Für Hinweise zum Datenschutz klicken Sie bitte hier<https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Verbraucherschutz/Service/Datenschutz/documents/Datenschutz.html>. Über dieses E-Mail-Postfach kein Zugang für elektronisch verschlüsselte Dokumente. [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich danke sehr Ihnen für Ihre Auskunft! Sie können meine Anfrage damit a…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Produktsicherheitsüberwachungskonzept [#180509]
Datum
27. Februar 2020 18:40
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich danke sehr Ihnen für Ihre Auskunft! Sie können meine Anfrage damit als erledigt vermerken. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 180509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180509
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.