Programm 1000 Afghanen im Monat

Die Bundesregierung hat angekündigt, 1000 Afghanen monatlich aufnehmen zu wollen. Bisher wurden leider keine Informationen zu den Details kommuniziert, es ist nicht bekannt, auf welchen Wegen die Aufnahme stattfinden soll. "Geeignete Stellen" sollen Namen in Vorschlagslisten aufnehmen, aber niemand weiß, wer diese „geeignete Stellen“ sein sollen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. März 2023
  • Frist
    18. April 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesregierung hat angekündigt, …
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Programm 1000 Afghanen im Monat [#273266]
Datum
16. März 2023 15:39
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesregierung hat angekündigt, 1000 Afghanen monatlich aufnehmen zu wollen. Bisher wurden leider keine Informationen zu den Details kommuniziert, es ist nicht bekannt, auf welchen Wegen die Aufnahme stattfinden soll. "Geeignete Stellen" sollen Namen in Vorschlagslisten aufnehmen, aber niemand weiß, wer diese „geeignete Stellen“ sein sollen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273266/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr << Antragsteller:in >> gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informati…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] Programm 1000 Afghanen im Monat [#273266]
Datum
17. März 2023 13:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 16.03.2023, welcher unter dem Aktenzeichen IFG-1079 in dem für IFG-Verfahren zuständigem Referat 13B, Justiziariat, geführt wird. Bei Rückfragen bitte ich Sie stets das genannte Aktenzeichen anzugeben. Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 17.04.2023. Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der vorgegebenen Frist zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern, werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassen-den Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung des IFG-Antrages wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Internetseite: https://www.bamf.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutzerklaerung.html Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Zum Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan, ins…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] Programm 1000 Afghanen im Monat [#273266]
Datum
24. März 2023 10:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Zum Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan, insbesondere zu den meldeberechtigten Stellen, kann ich Ihnen gerne folgende Informationen zur Verfügung stellen: Nach § 23 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz kann das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anweisen, Personen aus bestimmten Staaten eine Aufnahmezusage zu erteilen. Mit dem Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan sollen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen in Deutschland aufgenommen werden. Dafür wurde eine Struktur geschaffen, mit der in Frage kommende Personen identifiziert und ausgewählt werden können. Die Anzahl der vorgesehenen Aufnahmen ist dabei begrenzt. Die Begrenzung stellt sicher, dass die Aufnahme- und Integrationsfähigkeit Deutschlands berücksichtigt wird. Die aufzunehmenden Personen müssen von meldeberechtigten Stellen vorgeschlagen werden, indem diese die für die Auswahl und Aufnahme erforderlichen Daten und Informationen in einer vom BMI zur Verfügung gestellten IT-Anwendung eintragen. Ein Zugang zur IT-Anwendung ist nur nach vorheriger Authentifizierung als meldeberechtigte Stelle möglich. Zivilgesellschaftliche Organisationen kommen insbesondere als meldeberechtigte Stelle in Betracht, wenn sie im Rahmen der im August 2021 erfolgten Evakuierungen aus Afghanistan bzw. den laufenden Aufnahmen aus Afghanistan mit dem Auswärtigem Amt zusammengearbeitet haben sowie Organisationen, die zwischen 2013 und 2021 eine finanzielle Unterstützung zur Umsetzung von zivilgesellschaftlichen Projekten in Afghanistan aus dem Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erhalten haben. Eine Koordinierungsstelle der zivilgesellschaftlichen Organisationen koordiniert und unterstützt dieses Verfahren für diese Organisationen. Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.bundesaufnahmeprogrammafghanistan.de/bundesaufnahme-de/ Mit freundlichen Grüßen