Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG
Sehr geehrte<Information-entfernt>
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Unterlagen, die belegen, wie hoch insgesamt der finanzielle Beitrag des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg im Rahmen des Programms SOZIALE STADT in den Jahren 2005 bis 2014 war. Gemeint ist der Kostenanteil des Bezirksamts an den Projektkosten im QM-Gebiet Mehringplatz und an den Verwaltungskosten des Quartiersmanagement Mehringplatz.
2) Wie hoch ist der monatliche Mietwert der drei Büroräume, in denen das QM Mehringplatz seit zehn Jahren mietfrei untergebracht ist (Friedrichstraße 1, << Adresse entfernt >>).
Als registrierter gemeinnütziger Bürgerverein ist LA BELLE ALLIANCE e.V. von eventuell anfallenden Verwaltungskosten befreit.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
<Information-entfernt> <Information-entfernt>
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Postanschrift
<Information-entfernt> <Information-entfernt>
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