Programm "students@school“

den Mustervertrag (Arbeits-, Honorarvertrag?), welchen Studierende erhalten werden. Dies soll laut Medienberichten (https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/neues-programm-studentsschool-entlastet-schulen-12-11-2021) ab Januar 2022 der Fall sein, die Vergütung soll bei 15 EUR pro Stunde liegen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Dezember 2021
  • Frist
    4. Januar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Programm "students@school“ [#234260]
Datum
1. Dezember 2021 12:12
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Mustervertrag (Arbeits-, Honorarvertrag?), welchen Studierende erhalten werden. Dies soll laut Medienberichten (https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/neues-programm-studentsschool-entlastet-schulen-12-11-2021) ab Januar 2022 der Fall sein, die Vergütung soll bei 15 EUR pro Stunde liegen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234260 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234260/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
1. Dezember 2021 12:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Programm „students@school“ [#234260] Az.: 412 – 6.08.01-166370 Programm „students@school“ [#234260] Sehr <<…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Programm „students@school“ [#234260]
Datum
16. Dezember 2021 11:42
Status
Anfrage abgeschlossen
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Az.: 412 – 6.08.01-166370 Programm „students@school“ [#234260] Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer Mail vom 01. Dezember 2021 beziehen Sie sich auf die Pressemitteilung des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 12.11.2021 https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/neues-programm-studentsschool-entlastet-schulen-12-11-2021. Sie bitten um Zusendung eines Mustervertrages, der für den Abschluss der Honorarverträge mit den Studierenden verwendet werden wird. Es ist geplant, dass die Honorarverträge von den Kommunen, die an dem Programm students@school teilnehmen, individuell abgefasst und abgeschlossen werden. Ein Mustervertrag ist daher nicht vorgesehen, so dass Ihrem IFG-Antrag nicht entsprochen werden kann. Falls Sie nähere Informationen zu dem Programm wünschen, können Sie diese gerne unter http://www.ruhrfutur.de/students-at-school einsehen. Die Webseite von RuhrFutur wird fortwährend aktualisiert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Programm „students@school“ [#234260] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Ausführungen. Welche…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Programm „students@school“ [#234260]
Datum
16. Dezember 2021 11:51
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Ausführungen. Welche Kommunen nehmen in NRW an dem Programm teil. Gibt es hierzu bereits eine Übersicht? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234260 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234260/

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: Programm „students@school“ [#234260] Sehr << Antragsteller:in >> eine Übersicht der Kommunen, die…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Programm „students@school“ [#234260]
Datum
21. Dezember 2021 12:41
Status
Sehr << Antragsteller:in >> eine Übersicht der Kommunen, die an dem Programm "students@school" teilnehmen, wird Anfang des Jahres 2022 auf der Webseite von RuhrFutur veröffentlicht werden. Mit freundlichen Grüßen