Programmplanung "Soziale Stadt" Jahre 2005 bis 2009, 2014 und 2016

die Programmplanungen "Soziale Stadt" (Aufteilung der Mittel) aus den Jahren 2005 bis 2009, aus dem Jahr 2014 und (falls bereits verfügbar) 2016.

Auf der Webseite Quartiersmanagement-Berlin sind nur die Programmplanungen aus den Jahren 2010 bis 2013 sowie 2015 einsehbar: http://www.quartiersmanagement-berlin.de/unser-programm/finanzierung-und-quartiersfonds/finanzierung-quartiersfonds-2007-bis-2013.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Oktober 2016
  • Frist
    2. Dezember 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Programmplanung "Soziale Stadt" Jahre 2005 bis 2009, 2014 und 2016 [#18829]
Datum
31. Oktober 2016 11:37
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Programmplanungen "Soziale Stadt" (Aufteilung der Mittel) aus den Jahren 2005 bis 2009, aus dem Jahr 2014 und (falls bereits verfügbar) 2016. Auf der Webseite Quartiersmanagement-Berlin sind nur die Programmplanungen aus den Jahren 2010 bis 2013 sowie 2015 einsehbar: http://www.quartiersmanagement-berlin.de/unser-programm/finanzierung-und-quartiersfonds/finanzierung-quartiersfonds-2007-bis-2013.html
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage! Diese haben wir zum Anlass genommen, unsere Internetsei…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
AW: Programmplanung "Soziale Stadt" Jahre 2005 bis 2009, 2014 und 2016 [#18829]
Datum
25. November 2016 14:14
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage! Diese haben wir zum Anlass genommen, unsere Internetseite entsprechend zu ergänzen. Sie finden die gewünschten Informationen für die Programmjahre 2005 bis 2015 nun vollständig hier: http://www.quartiersmanagement-berlin.de/unser-programm/finanzierung-und-quartiersfonds.html Die Programmplanung für das Jahr 2016 ist noch nicht abgeschlossen. Sie wird im Verlauf des 1. Halbjahres 2017 auf o.g. Seite veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen