Projekt Arzneimittekonto NRW - Gesundheitskarte - Telematikinfrastruktur

1) Alle Dokumente, die Sie im direkten oder indirekten Zusammenhang mit dem o.g. Projekt erstellt haben.

2) Dokumente, aus denen hervorgeht,
wie und auf welchen Übermittlungswegen der elektronische Austausch zwischen den Beteiligten (Krankenhaus, Arztpraxen, Apotheken, Sonstige) stattfindet (verschlüsselt / unverschlüsselt / Verschlüsselungsverfahren).

Siehe
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2015/01/20/nrw-mit-fuenf-modellprojekten-vorn-dabei

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Juni 2016
  • Frist
    26. Juli 2016
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Kevin Müller
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Kevin Müller
Betreff
Projekt Arzneimittekonto NRW - Gesundheitskarte - Telematikinfrastruktur [#17154]
Datum
22. Juni 2016 08:25
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Alle Dokumente, die Sie im direkten oder indirekten Zusammenhang mit dem o.g. Projekt erstellt haben. 2) Dokumente, aus denen hervorgeht, wie und auf welchen Übermittlungswegen der elektronische Austausch zwischen den Beteiligten (Krankenhaus, Arztpraxen, Apotheken, Sonstige) stattfindet (verschlüsselt / unverschlüsselt / Verschlüsselungsverfahren). Siehe https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2015/01/20/nrw-mit-fuenf-modellprojekten-vorn-dabei
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Projekt Arzneimittelkonto NRW Sehr geehrter Herr Müller, anliegend erhalten Sie den Bescheid der Landesbeauftragt…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Projekt Arzneimittelkonto NRW
Datum
21. Juli 2016 14:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, anliegend erhalten Sie den Bescheid der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen zu Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen

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Kevin Müller
AW: Projekt Arzneimittelkonto NRW [#17154] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beantwortung meiner…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Kevin Müller
Betreff
AW: Projekt Arzneimittelkonto NRW [#17154]
Datum
19. September 2016 10:19
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Leider liegen Ihnen hierzu keine Unterlagen vor. Da das vorgenannte Projekt potentiell aber gravierende datenschutzrechtliche Probleme beeinhalten kann, bitte ich Sie hiermit, eine grundsätzliche datenschutzrechtliche Überprüfung dieses Projektes vorzunehmen. Unabhängig von den normalen IFG-Fristen bitte ich Sie, nach der Überprüfung Ihren Abschlussbericht speziell zum vorgenannten Projekt über das Portal Fragdenstaat.de zu veröffentlichen. Ich bitte Sie, diese ungewöhnliche Vorgehensweise zu entschuldigen; es vereinfacht aber für Sie und auch für mich den Verwaltungsaufwand. Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller Anfragenr: 17154 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>