Projekt des Landkreises Leer zum Gelege- und Kükenschutz im Vogelschutzgebiet Rheiderland

umfangreiches Informationsmaterial zum o.g. Projekt.

Ich möchte wissen:
- wer waren die Projektbeteiligten (Name und Beruf wären für mich wichtig)
- Videomaterial zu den Kameras an den Gelegen und waren die Kameras über den ganzen Zeitraum der 6 Jahre "auf Sendung" gewesen?
- Auswertungsmaterial und wer nahm die Auswertungen vor (Name und Beruf wären für mich wichtig)
- welche Studien wurden noch zu Rate gezogen oder wurde nur das Kameramaterial ausgewertet?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Dezember 2016
  • Frist
    18. Januar 2017
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: umfangreiches Infor…
An Landkreis Leer - Kreisverwaltung Details
Von
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Betreff
Projekt des Landkreises Leer zum Gelege- und Kükenschutz im Vogelschutzgebiet Rheiderland [#19613]
Datum
19. Dezember 2016 19:20
An
Landkreis Leer - Kreisverwaltung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
umfangreiches Informationsmaterial zum o.g. Projekt. Ich möchte wissen: - wer waren die Projektbeteiligten (Name und Beruf wären für mich wichtig) - Videomaterial zu den Kameras an den Gelegen und waren die Kameras über den ganzen Zeitraum der 6 Jahre "auf Sendung" gewesen? - Auswertungsmaterial und wer nahm die Auswertungen vor (Name und Beruf wären für mich wichtig) - welche Studien wurden noch zu Rate gezogen oder wurde nur das Kameramaterial ausgewertet?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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