Projekt Elektroschrott in Ghana

Unterlagen zum Projekt zu Elektroschrott in Ghana (https://www.giz.de/de/weltweit/63039.html), insbesondere Zwischenberichte und sonstige Informationen zum aktuellen Stand des Projekts.

Falls die Informationen sehr umfangreich sind, würde ich mich in einem ersten Schritt über eine Übersicht der relevanten Dokumente freuen, damit ich weiß, welche Dokumente genau ich einsehen möchte.

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. April 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
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Lea Pfau
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen zum Pr…
An Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Details
Von
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Projekt Elektroschrott in Ghana [#245897]
Datum
8. April 2022 15:46
An
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen zum Projekt zu Elektroschrott in Ghana (https://www.giz.de/de/weltweit/63039.html), insbesondere Zwischenberichte und sonstige Informationen zum aktuellen Stand des Projekts. Falls die Informationen sehr umfangreich sind, würde ich mich in einem ersten Schritt über eine Übersicht der relevanten Dokumente freuen, damit ich weiß, welche Dokumente genau ich einsehen möchte. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau Anfragenr: 245897 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245897/
Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Sehr geehrte Frau Pfau, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Wir müssen Sie d…
Von
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Betreff
WG: Projekt Elektroschrott in Ghana [#245897]
Datum
28. April 2022 15:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Pfau, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Wir müssen Sie darüber informieren, dass die GIZ nicht der richtige Adressat für Ihre Anfrage (IFG) ist. Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gilt ausschließlich für Behörden des Bundes sowie sonstige Bundesorgane und Einrichtungen, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH fällt als Unternehmen hier nicht drunter. Richten Sie Ihre Anfrage deshalb bitte an die zuständige Bundesbehörde. Sofern Sie wünschen, kann die GIZ die Weiterleitung Ihrer Anfrage übernehmen. In diesem Fall bitten wir um gesonderte Mitteilung. Bitte beachten Sie, dass durch die Bearbeitung Ihrer Anfrage durch die Behörde Kosten entsprechend der geltenden Gebührenordnung entstehen können. Ihre Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetzes (UIG) und des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) werden geprüft und wir werden uns dazu melden. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Sehr geehrte Frau Pfau, wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage per E-Mail an die Deutsche Gesellschaft für Internationa…
Von
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Betreff
Projekt Elektroschrott in Ghana [#245897]
Datum
2. Mai 2022 12:20
Status
Sehr geehrte Frau Pfau, wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage per E-Mail an die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH vom 8. April 2022. 1. Auskunftsbegehren nach dem IFG Bzgl. Ihres Auskunftsersuchens nach dem IFG verweisen wir auf unsere E-Mail an Sie vom 28. April 2022. Da Sie in Ihrer Anfrage vom 8. April 2022 einer Weitergabe Ihrer Daten an "behördenexterne Dritten" widersprochen haben, werden wir Ihre Anfrage auch nicht an die zuständige Bundesbehörde weiterleiten. 1. Auskunftsbegehren nach dem UIG Grundsätzlich kann die GIZ informationspflichtige Stelle nach dem UIG sein. Dies ist der Fall, wenn die GIZ Umweltinformationen zur Erledigung ihrer Aufgaben benötigt oder solche bei deren Ausführung entstehen, vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 UIG. Um dies genau prüfen zu können, bitten wir Sie Ihren Antrag gem. § 4 Abs. 2 UIG zu konkretisieren und uns mitzuteilen, zu welchen Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG Sie Zugang wünschen. Derzeit ist Ihr Antrag unbestimmt. 1. Auskunftsbegehren nach dem VIG Es besteht kein Auskunftsanspruch nach dem VIG gegen die GIZ, da diese keine informationspflichtige Stelle im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 VIG ist. Die GIZ ist nicht der Aufsicht einer Behörde unterstellt. Mit freundlichen Grüßen

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Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Sehr geehrte Frau Pfau, wir nehmen Bezug auf unsere bisherige Korrespondenz. Zur Ihrer UIG Anfrage vom 8. April 2…
Von
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Betreff
Projekt Elektroschrott in Ghana [#245897]
Datum
6. Mai 2022 22:20
Status
Sehr geehrte Frau Pfau, wir nehmen Bezug auf unsere bisherige Korrespondenz. Zur Ihrer UIG Anfrage vom 8. April 2022 senden wir Ihnen folgende Dokumente zu: 1. Projektfortschrittsbericht Februar 2022 2. Factsheet des E-Waste Vorhabens Sollten Sie noch weitere Informationen zum Projekt wünschen, bitten wir Sie uns dies mit Ihrem konkreten Anliegen mitzuteilen; siehe hierzu auch unserer E-Mail an Sie vom 2. Mai 2022. Ansonsten sehen wir Ihre Anfrage als abschließend beantwortet an und danken für Ihr Interesse an der Arbeit der GIZ in Ghana. Mit freundlichen Grüßen