Projekt Elektroschrott in Ghana

Unterlagen zum Projekt zu Elektroschrott in Ghana (https://www.giz.de/de/weltweit/63039.html), insbesondere Zwischenberichte und sonstige Informationen zum aktuellen Stand des Projekts.

Falls die Informationen sehr umfangreich sind, würde ich mich in einem ersten Schritt über eine Übersicht der relevanten Dokumente freuen, damit ich weiß, welche Dokumente genau ich einsehen möchte.

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. April 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
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Lea Pfau
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen zum Pr…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Projekt Elektroschrott in Ghana [#245898]
Datum
8. April 2022 15:46
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen zum Projekt zu Elektroschrott in Ghana (https://www.giz.de/de/weltweit/63039.html), insbesondere Zwischenberichte und sonstige Informationen zum aktuellen Stand des Projekts. Falls die Informationen sehr umfangreich sind, würde ich mich in einem ersten Schritt über eine Übersicht der relevanten Dokumente freuen, damit ich weiß, welche Dokumente genau ich einsehen möchte. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau Anfragenr: 245898 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245898/
Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag - GZ: Z14 O4010 0292/041 - hier: Eingangsbestätigung Sehr geehrte Frau Pfau, ich bestätige den Ein…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag - GZ: Z14 O4010 0292/041 - hier: Eingangsbestätigung
Datum
13. April 2022 13:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Pfau, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 8. April 2020, eingegangen im BMZ am 11. April 2020. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Bearbeitungsdauer Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen. Sollte die Bearbeitung Ihres Antrags länger als einen Monat in Anspruch nehmen (z.B. weil umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden), werde ich Sie darüber informieren. Mögliche Gebührenerhebung Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben; sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/i... eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Datenschutz Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Beruf und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach fünf Jahren gelöscht. Informationen zum Datenschutzbeauftragten und Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMZ: https://www.bmz.de/de/service/datensc... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr UIG-Antrag - GZ: Z14 O4010 0292/041 - hier: Gebührenkonkretisierung Sehr geehrte Frau Pfau, ich nehme Bezug a…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr UIG-Antrag - GZ: Z14 O4010 0292/041 - hier: Gebührenkonkretisierung
Datum
3. Mai 2022 11:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Pfau, ich nehme Bezug auf Ihren UIG-Antrag zum Thema „Projekt Elektroschrott in Ghana“ vom 08.04.2022, GZ Z14 O4010 0292/041. Ich bitte, die auf Grund der Osterfeiertage verzögerte Bearbeitung zu entschuldigen. Im Bereich Elektroschrott in Ghana existieren drei Vorhaben: ab 2015, ab 2018 und ab 2021. Das Vorhaben ab 2018 läuft zur Zeit. Das Vorhaben ab 2021 befindet sich gegenwärtig noch in der Prüfung. Wenn Sie in Ihren Antrag alle Vorhaben einbeziehen wollen, handelt es sich nach einer ersten Prüfung nicht um einen einfachen und somit kostenfreien, sondern um einen gebührenpflichtigen Antrag. Angesichts des Umfangs der zu sichtenden Akten wird für die Beantwortung Ihrer Anfrage ein nicht unerheblicher Arbeitsaufwand entstehen. Die anfallenden Gebühren schätze ich auf 50 €. Ich weise jedoch vorsorglich darauf hin, dass je nach tatsächlichem Arbeitsaufwand die Gebühren sowohl darüber als auch darunter liegen können. Sollten Sie Ihren Antrag auf ein Vorhaben beschränken, kann die Bearbeitung auf Grund des verringerten Umfangs aller Voraussicht nach gebührenfrei erfolgen. Bitte teilen Sie mir bis zum 06.05.2022 mit, ob Sie Ihren Antrag beschränken oder trotz der voraussichtlich anfallenden Gebühren in vollem Umfang aufrechterhalten wollen. Sollten Sie Ihren Antrag in vollem Umfang aufrechterhalten wollen, übermitteln Sie mir bitte eine ladungsfähige Anschrift und erklären Sie sich schriftlich bereit, die bei der weiteren Bearbeitung anfallende Gebühr zu entrichten. Sollte ich innerhalb der Frist keine Rückmeldung erhalten, wird dies als Rücknahme Ihres Antrags gewertet. Eine Rücknahme schließt eine erneute Stellung desselben Antrags nicht aus. Mit freundlichen Grüßen
Lea Pfau
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr UIG-Antrag - GZ: Z14 O4010 0292/041 - hier: Gebührenkonkretisierung [#245898] Sehr geehrte Damen und Herre…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr UIG-Antrag - GZ: Z14 O4010 0292/041 - hier: Gebührenkonkretisierung [#245898]
Datum
9. Mai 2022 11:36
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Antwort und die Erläuterung zu den Vorhaben. Ich möchte meinen Antrag gern auf das Vorhaben von 2021 beschränken. Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau Anfragenr: 245898 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245898/

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr UIG-Antrag - GZ: Z14 O4010 0292/041 - hier: Bescheid Sehr geehrte Frau Pfau, mit Bezug auf Ihren Antrag nach …
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr UIG-Antrag - GZ: Z14 O4010 0292/041 - hier: Bescheid
Datum
18. Mai 2022 15:38
Status