Projekt: VERA 3-Daten 2009 - 2019

Die aggregierten Testergebnisse der VERA 3 Vergleichsarbeiten in der Klassenstufe 3 für die Schuljahre 2009/10 bis 2018/19 (idealerweise in maschinenlesbarer, tabellarischer Form), so wie sie z. B. von den Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein veröffentlicht werden. Konkret interessiert mich die Verteilung der Schüler:innen auf die fünf Kompetenzstufen für die vier getesteten Inhaltsbereiche, analog zu dem Bericht für das Land Nordrhein-Westfalen (https://www.schulentwicklung.nrw.de/e/upload/download/mat_10-11/Landesbericht2010NRW-final.pdf).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Juli 2021
  • Frist
    3. August 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die aggregierten Testergebnis…
An Niedersächsisches Kultusministerium (MK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Projekt: VERA 3-Daten 2009 - 2019 [#224199]
Datum
1. Juli 2021 16:54
An
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die aggregierten Testergebnisse der VERA 3 Vergleichsarbeiten in der Klassenstufe 3 für die Schuljahre 2009/10 bis 2018/19 (idealerweise in maschinenlesbarer, tabellarischer Form), so wie sie z. B. von den Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein veröffentlicht werden. Konkret interessiert mich die Verteilung der Schüler:innen auf die fünf Kompetenzstufen für die vier getesteten Inhaltsbereiche, analog zu dem Bericht für das Land Nordrhein-Westfalen (https://www.schulentwicklung.nrw.de/e/upload/download/mat_10-11/Landesbericht2010NRW-final.pdf).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224199 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224199/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Frag den Staat_VERA 3-Daten 2009 - 2019 [#224199] Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Auskunf…
Von
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Betreff
Frag den Staat_VERA 3-Daten 2009 - 2019 [#224199]
Datum
26. Juli 2021 13:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Auskunft nach dem NUIG/VIG vom 01.07.2021. Ein Anspruch auf Erteilung der gewünschten Auskunft besteht nicht. Niedersachsen verfügt über kein dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) entsprechendes Gesetz; das IFG ist für niedersächsische Behörden nicht bindend. Informationsrechte bestehen in Niedersachsen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Verfahrensbeteiligte, soweit dies zur Wahrung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Da Ihre Anfrage nicht entsprechend begründet ist, kann eine Beantwortung der von Ihnen vorgelegten Fragestellung nicht erfolgen. Ergänzend teile ich Ihnen mit, dass das von Ihnen angeführte Niedersächsische Umweltinformationsgesetz (NUIG) als auch das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) hier nicht einschlägig sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Frag den Staat_VERA 3-Daten 2009 - 2019 [#224199] Sehr << Anrede >> bitte teilen Sie mir mit, was…
An Niedersächsisches Kultusministerium (MK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Frag den Staat_VERA 3-Daten 2009 - 2019 [#224199]
Datum
27. Juli 2021 16:06
An
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte teilen Sie mir mit, was Sie unter einer entsprechenden Begründung verstehen, mit der eine Beantwortung der von mir vorgelegten Fragestellung erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224199 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224199/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Rückfrage zur Antwort vom 27.07.2021_Frag den Staat_VERA 3-Daten 2009 - 2019 [#224199] Sehr Antragsteller/in der …
Von
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Betreff
Rückfrage zur Antwort vom 27.07.2021_Frag den Staat_VERA 3-Daten 2009 - 2019 [#224199]
Datum
9. August 2021 10:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
FragdenStaat_VERA3-Daten2009-2019224199
33,2 KB
Sehr Antragsteller/in der Hinweis, dass Ihre Anfrage nicht entsprechend begründet ist, bezieht sich auf die von mir zuvor getätigte Aussage, dass Informationsrechte in Niedersachen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Verfahrensbeteiligte bestehen, soweit dies zur Wahrung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist, und bedeutet somit, dass Sie keine entsprechenden Informationsrechte geltend gemacht haben. Sie haben nicht deutlich gemacht, in einem Verwaltungsverfahren ein Beteiligter im Sinne des § 13 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) zu sein und auf dieser Grundlage Akteneinsicht in die das Verfahren betreffenden Akten unter den Voraussetzungen des § 29 VwVfG erhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen