Projektabschlussbericht elektronischer Impfnachweis

* den Projektabschlussbericht der laut Leistungsbeschreibung elektronischer Impfnachweis (Stand: 19.02.2021) unter Punkt 5.2.1 bzw 3.1.8.3 spezifiziert wurde und nach Projektabnahme (MS4: spätestens 13 Wochen nach Projektbeginn) vom AN für AG erstellt wurde (siehe AZ: Z15-04800-05/006 Anlage 2- Seite 14)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Februar 2022
  • Frist
    28. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: * den Projektabsc…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Projektabschlussbericht elektronischer Impfnachweis [#241127]
Datum
16. Februar 2022 20:27
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* den Projektabschlussbericht der laut Leistungsbeschreibung elektronischer Impfnachweis (Stand: 19.02.2021) unter Punkt 5.2.1 bzw 3.1.8.3 spezifiziert wurde und nach Projektabnahme (MS4: spätestens 13 Wochen nach Projektbeginn) vom AN für AG erstellt wurde (siehe AZ: Z15-04800-05/006 Anlage 2- Seite 14)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241127/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte um Berücksi…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Projektabschlussbericht elektronischer Impfnachweis [#241127]
Datum
17. Februar 2022 13:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Bewältigung der Pandemie ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Projektabschlussbericht elektronischer Impfnac…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung, Projektabschlussbericht elektronischer Impfnachweis [#241127]
Datum
18. März 2022 07:45
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Projektabschlussbericht elektronischer Impfnachweis“ vom 16.02.2022 (#241127) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in auf Ihre Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Das Bundesministerium für Gesundheit (BM…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Projektabschlussbericht elektronischer Impfnachweis [#241127]
Datum
22. März 2022 09:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf Ihre Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des BMG in besonderem Maße. Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden konnte. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde muss ich Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in zu Ihren u.a. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz teile ich Ihnen mit, das der von …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: IFG Antrag Antragsteller/in Antragsteller/in, Projektabschlussbericht elektronischer Impfnachweis [#241127]
Datum
4. April 2022 14:07
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB
image002.png
2,8 KB


Sehr Antragsteller/in zu Ihren u.a. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz teile ich Ihnen mit, das der von Ihnen gewünschte Projektabschlussbericht zum elektronischer Impfnachweis im Bundesministerium für Gesundheit nicht vorliegt. Hintergrund ist, dass die Mitgliedstaaten gemäß der europäischen Verordnung 2021/953 zum Betrieb des digitalen Impfnachweises bis aktuell zum 30. Juni 2022 verpflichtet sind. Der Auftrag wurde entsprechend dieser Vorgabe angepasst, so dass mit einem Abschlussbericht erst zu rechnen ist, wenn der Betrieb des digitalen Impfnachweis eingestellt werden kann. Ich bitte Ihren Antrag dann erneut einzureichen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> wie von Ihnen gewünscht, hier die erneute Anfrage bzgl des Projektabschlussberichte…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: IFG Antrag << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, Projektabschlussbericht elektronischer Impfnachweis [#241127]
Datum
29. September 2022 22:42
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wie von Ihnen gewünscht, hier die erneute Anfrage bzgl des Projektabschlussberichtes, der laut Leistungsbeschreibung elektronischer Impfnachweis (Stand: 19.02.2021) unter Punkt 5.2.1 bzw 3.1.8.3 spezifiziert wurde und nach Projektabnahme (MS4: spätestens 13 Wochen nach Projektbeginn) vom AN für AG erstellt wurde (siehe AZ: Z15-04800-05/006 Anlage 2- Seite 14) In Ihrer Mail vom 4. April 2022 verweisen Sie auf eine erneute Anfrage nach dem 30. Juni 2022. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 241127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241127/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, AW WG IFG Antrag << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Projektabschlussbericht elektronischer Impfnachweis [#241127]
Datum
30. September 2022 14:54
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wir arb…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, AW WG IFG Antrag << Antragsteller:in >> OeserProjektabschlussbericht elektronischer Impfnachweis [#241127]
Datum
28. Oktober 2022 12:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte um Verständnis, dass Ihre Anfrage nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden konnte und muss Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem Informationsfre…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW WG IFG Antrag << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Projektabschlussbericht elektronischer Impfnachweis [#241127]
Datum
7. Dezember 2022 13:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Der von Ihnen gewünschte Projektabschlussbericht zum elektronischer Impfnachweis im Bundesministerium für Gesundheit liegt nicht vor. Hintergrund ist, dass die Mitgliedstaaten gemäß aktualisierten der europäischen Verordnung 2021/953 zum Betrieb des digitalen Impfnachweises bis aktuell zum 30. Juni 2023 verpflichtet sind. Der Auftrag wurde entsprechend dieser Vorgabe angepasst, so dass mit einem Abschlussbericht erst zu rechnen ist, wenn der Betrieb des digitalen Impfnachweis eingestellt werden kann. Sofern es einen Abschlussbericht geben wird, wird dieser auch veröffentlicht werden. Mit freundlichen Grüßen