Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den Projektauftrag zur zentralen Vertragsdatenbank.
Ich beziehe mich hiermit auf Drucksache 19/419, Absatz Vorbemerkung:
"Vorbemerkung: Die Ressorts und Dienststellen der Freien Hansestadt Bremen haben
derzeit ca. 170 aktive Verträge mit Dataport über die Entwicklung und den Betrieb von
IT-Fachverfahren abgeschlossen (Stand Januar 2015). Hiervon regeln 63 Verträge
den (laufenden) Verfahrensbetrieb. Trotzdem sind die mit dieser Anfrage
gewünschten Informationen gegenwärtig nicht implizit in jedem Fall erfasst oder als
Kenngröße bereits hinterlegt, sondern mussten durch intensive Abfragen und
Recherchen bei den Beteiligten zusammengestellt werden. Eine zentrale
Vertragsdatenbank wird momentan entwickelt und befindet sich noch im Aufbau. Die
Angabe erfolgt in der Vollständigkeit und Qualität, die in der für die Beantwortung
dieser kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit möglich war."
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter
FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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